Wie reagieren wenn Eigentümer Geliehenes nicht bekommt?

vom 29.08.2016, 10:21 Uhr

Es kommt ab und an vor, dass ich mir etwas vorübergehend ausleihe. Ich gehe immer sehr sorgsam mit den geliehenen Gütern um und achte auch darauf, sie möglichst zeitnah wieder abzugeben. So kam es auch, dass ich vor Jahren mal im Rahmen einer Abschlussarbeit Literatur von meinem damaligen Betreuer und Professor ausgeborgt hatte. Dieser hatte nämlich von sich aus eine ganze Reihe Aufsatzkopien ausgeliehen und meinte, das würde mir sehr helfen.

Ich habe die Aufsätze dann auch kopiert und diese dann nach nicht einmal einer Woche abgegeben, da ich zu dem Zeitpunkt zufällig in der Nähe seines Instituts war (keine Campus-Uni). Da er damals keine Sprechstunde hatte, habe ich die Sachen einfach persönlich bei seiner Sekretärin abgegeben, die ihm die Sachen dann auch weiterleiten wollte. Anschließend ging ich wieder und damit war die Sache für mich erledigt.

Einige Monate später war das jedoch so, dass die Abschlussarbeit eben abgegeben war und der Professor sich plötzlich via Email meldete und mich darum bat, doch an die Rückgabe der Literatur zu denken. Ich war natürlich erschrocken und wusste im ersten Moment nicht wie ich reagieren soll, habe ihm die Situation aber erklärt und es stellte sich dann heraus, dass er die Sachen schon einsortiert hatte, aber wohl vergessen hatte sich aufzuschreiben, dass die Sachen schon wieder zurück sind. Natürlich geht so eine Situation nicht immer so gut aus. Wie reagiert ihr, wenn Geliehenes beim Eigentümer nicht ankommt und der von einer Rückgabe nichts wissen will? Würdet ihr die Sachen dann ersetzen?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Die ganze Konstellation und die Frage ist ja schon ein eher selteneres Geschehen mit dem denkbar ungünstigsten Ausgang, denn in der Regel geben die meisten ihre Sachen direkt bei demjenigen ab, wo sie es sich ausgeliehen hatten. Wobei natürlich auch eine Sekretärin vertrauenswürdig genug scheint, an ihrem Tisch etwas zu hinterlegen. War in diesem Fall halt dumm gelaufen, dass der Prof das vergessen hat.

Wenn Dritte beim Verleihen involviert sind, ist es immer ein Risiko, wie ich mal in einer etwas anders gelagerten Situation feststellen musste. So bekam ich eine Zeit von der Bücherei böse Briefe doch endlich ein bestimmtes Buch abzugeben, aber ich konnte mich partout nicht an dieses Werk erinnern und war felsenfest davon überzeugt, das Buch nie im Leben ausgeliehen zu haben. Nach einigen Wochen kam dann heraus, dass ich mit einer Schulfreundin dort war und sie sich auf meinen Namen das Buch auslieh, was ich vergaß und sie wiederum hat dann vergessen, das Teil abzugeben.

Seitdem verleihe ich nur noch Sachen, die ich verschmerzen kann und bin selbst auch sehr pingelig beim Ausleihen. Vermutlich hätte ich die ganze Zeit in dieser oben geschilderten Konstellation Angst gehabt, das doch etwas schiefgeht, wenn ich es der Sekretärin gebe. Aber bei aller Angst: Wenn ich mir ganz sicher gewesen wäre, dass ich das Buch zurückgegeben habe, hätte ich es auch nicht ersetzt, das würde ich vermutlich nicht einsehen und die Sache versuchen anders zu klären. Zumal die Sekretärin ja die Zeugin des Rückgabe-Vorgangs gewesen wäre.

» Verbena » Beiträge: 5138 » Talkpoints: 0,70 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Wenn ich etwas Geliehenes nicht direkt an den Verleiher zurückgebe, dann kontaktiere ich die Person auf alle Fälle zeitnah und teile ihr mit, dass ich eben die Sachen dem Herrn X oder der Frau Y gegeben habe. So versichere ich mich wenigstens ein bisschen, dass der Verleiher darüber auch Bescheid weiß.

Einfach abgeben und die Sache hat sich für mich erledigt, das würde mir irgendwie nicht so recht gefallen. Ja und die Frage mit dem Ersetzen ist schwierig zu beantworten, das käme ganz auf die Situation und den geliehenen Artikel an.

» baerbel » Beiträge: 1519 » Talkpoints: 602,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich gebe normal auch geliehene Dinge am liebsten der Person zurück, von der ich sie habe. Wenn das nicht möglich ist, dann würde ich mich später bei der Person erkundigen, ob denn die Leihgabe wieder heil bei ihm angekommen ist. Ich denke, dass man in deinem Fall ja doch davon ausgeht, dass die Sekretärin dem Professor die Unterlagen schon aushändigen wird. Ich wäre da mit Sicherheit auch sehr überrascht über so eine Nachricht gewesen.

Mir ist das zum Glück bisher noch nicht so passiert. Da ich mir eigentlich nur Dinge von Familienmitgliedern oder Freunden ausleihe. Und diese gebe ich dann auch immer direkt an die Person zurück oder deren Partner. Da hat es bisher auch nie Probleme gegeben.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ich gebe geliehene Sachen auch persönlich an die Person zurück von der ich mir die Sachen geliehen habe. Somit hätte ich das ganze nicht dort hinterlegt bei der Sekretärin, sondern einfach einen anderen Zeitpunkt gewählt wenn ich es persönlich machen kann. Damit kann man solchen Missverständnissen auch bereits im Vorfeld aus dem Weg gehen.

Wenn es unumgänglich ist, dann kann ich mir die Rückgabe auch noch quittieren lassen von der Sekretärin, dass diese dafür Sorge trägt, dass es bei dem Professor wieder ankommt und ich bin aus dem Schneider. Denn mit diesem Schriftstück geht eindeutig hervor, dass die Sachen abgegeben worden sind und erst nachträglich verloren gingen. Somit würde ich dann auch nichts ersetzen, da ich meiner Sorgfaltspflicht genüge getan habe.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Ich muss sagen, dass ich es in solchen Situationen nicht wirklich mag, wenn ich die Sachen dann bei einer Person abgebe, die die Person, bei der ich sie geliehen habe, trifft. Lieber ist es mir definitiv auch, wenn ich die Sachen direkt abgeben kann. Aber wenn das bei dir nicht so leicht möglich gewesen wäre, weil du in dem Institut des Professors so schnell nicht wieder gewesen wärest, dann hätte ich es wohl auch so gemacht, die Sachen der Sekretärin da zu lassen.

Ich wäre dann auch eigentlich davon ausgegangen, dass das klar geht, weil die Sachen eben sofort weiter gereicht werden, wenn die Sekretärin den Professor trifft. Aber im Grunde ist es wohl besser, sich das schriftlich bestätigen zu lassen, auch wenn ich es eigentlich übertrieben finde. Aber gerade Aufsatzkopien werden ja etwas sein, was man so leicht auch nicht ersetzen kann und somit wäre es dann besonders ärgerlich, wenn diese weg sind.

Einfach so würde ich die Sachen sicher nicht ersetzen, wenn es zu einem solchen Fall käme, dass der Eigentümer die Sachen bei sich wirklich nicht wiederfindet. Aber wenn man in der verzwickten Situation ist, dass man es nicht beweisen kann, dass man die Sachen zurückgegeben hat und derjenige, bei dem man das gemacht hat sich an nichts erinnert, dann wird einem bedauerlicherweise wohl nichts anderes übrig bleiben als die Sachen zu ersetzen, wenn das denn möglich ist.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


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