Wie lässt sich Lohnpfändung beim Arbeitgeber erreichen?
Wenn Gläubiger an ihr geschuldetes Geld kommen möchten, dann können diese ja wohl auch eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber beantragen. Aber wie kann man denn eine derartige Lohnpfändung in der Praxis erreichen? Welche Hürden müssen denn da genommen werden und wie lange kann sich denn solch ein Vorhaben hinziehen? Was wäre denn, wenn beim Schuldner schon eine Lohnpfändung anhängig wäre?
Ich habe schon ein paar Lohnpfändungen bearbeitet und in der Regel mit Rechtsanwälten und Inkassodiensten zu tun, die über ein Gericht einen Gerichtsvollzieher in die Firma schicken, um die Unterlagen zuzustellen. Aktuell habe ich einen Vorgang der relativ frisch ist. Die Grundforderungen entstanden zwischen Januar und Mai 2016. Das kann also recht zügig umgesetzt werden.
In den Unterlagen wird der Arbeitgeber dazu aufgefordert, Stellung zu nehmen, ob bereits andere Pfändungen bekannt sind, die vorrangig behandelt werden. In der Regel lassen sich heutzutage Pfändungen in Lohnabrechnungsprogramme einpflegen, so dass diese weitestgehend selbst die abziehbaren Beträge ermitteln und abführen.
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