Wie gilt Arbeitsunfähigkeit bei Nachtschicht?

vom 15.10.2018, 12:55 Uhr

Herr Ungläubig arbeitet im Schichtsystem eines großen Betriebes als Zeitarbeiter. Die Kollegen, die fest angestellt sind, haben eine komische Regelung in dem Betrieb. Wenn jemand beispielsweise Montag und Dienstag krank geschrieben ist, müssen sie in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch um 0.00 Uhr den Dienst antreten. Der Arbeitgeber meint, dass sie dann nicht mehr krank geschrieben sind. Denn die Krankschreibung gilt ja Montag und Dienstag und nicht Mittwoch.

Herr Ungläubig konnte es nicht glauben, als in der letzten Woche in der Nachtschicht tatsächlich um 0.00 Uhr mitten in der Nacht ein Kollege kam, der krank geschrieben war. Er war Dienstag und Mittwoch krank geschrieben und hatte Nachtschicht. Um 0.00 Uhr in der Nacht, wo seine Mittwochsnachtschicht war, musste er arbeiten kommen. Ist sowas richtig geregelt? Ist es nicht normal. wenn man dann die ganze Nachtschicht noch krank ist? Die Nachtschicht geht normal von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, wenn das wichtig ist.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Eine explizite Gesetzesvorlage gibt es dazu wohl nicht. Irgendwann war man da scheinbar nicht auf die Idee gekommen, dass Schichtzeiten von Kalendertagen abweichen können.

Was zunächst einmal völlig unstrittig ist, ist die Bescheinigung bis zum Ende des Tages. Das heißt also man ist zweifelsohne bis 23:59 krank geschrieben. Wenn man also um 22:00 nicht zum Schichtbeginn erscheint, kann einem der Arbeitgeber keinen Strick daraus ziehen. Das heißt aber eben auch, dass man ohne Folgebescheinigung ab 0:00 des Folgetages nicht mehr krank geschrieben ist. Wenn der Arbeitgeber den Schichtbeginn also einfach auf 0:00 festlegt, dann muss man dazu erscheinen.

Wenn sich an den Schichtzeiten nichts ändert und der Arbeitgeber die Schichtzeit von 22 bis 6 Uhr belässt, dann gibt es Handlungsempfehlungen die dann die gesamte Schicht dem Vortag zurechnen, an dem der Arbeitnehmer noch krank geschrieben ist. Dann kann man die ganze Schicht zu Hause bleiben.

Ebenso spricht aber auch nichts dagegen einfach um 22:00 zur Schicht zu erscheinen. So ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ja nur eine Vorhersage bis wann der Arzt glaubt, dass man krank sei. Wenn man schneller wieder gesund wird, kann man auch eher wieder arbeiten gehen. Nun kann man da natürlich sagen, was sollte jetzt hinsichtlich Genesung zwischen 22:00 und 0:00 passieren, dass man um 22:00 noch so krank wäre, dass man noch nicht arbeiten kann und um 0:00 ist man plötzlich fit.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Das Ausgangsthema kann doch nicht der Ernst sein. Ich würde nie auf die Idee kommen, nachts um 24 Uhr zur Arbeit zu kommen, nur weil ich bis diese Uhrzeit krank geschrieben bin. Die Krankschreibung gilt bis 24 Uhr. Die Nachtschicht gilt zeitlich jedoch für den vorherigen Tag. Das heißt Mittwoch morgens bis 6 Uhr gilt zeitlich für dienstags.

Bei mir war es bisher der Fall, dass der Arbeitgeber die Schichten dann anders verteilt hat. Man ist dann generell in die Frühschicht oder Spätschicht geschickt worden. In dem Sinne hat man eine andere Schicht übernommen und ein Kollege hat dann die eigene Nachtschicht erhalten. Dies finde ich auch legitim und die einfachste Variante, um nicht die halbe Nachtschicht antreten zu müssen.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



iggiz18 hat geschrieben:Das Ausgangsthema kann doch nicht der Ernst sein. Ich würde nie auf die Idee kommen, nachts um 24 Uhr zur Arbeit zu kommen, nur weil ich bis diese Uhrzeit krank geschrieben bin. Die Krankschreibung gilt bis 24 Uhr. Die Nachtschicht gilt zeitlich jedoch für den vorherigen Tag. Das heißt Mittwoch morgens bis 6 Uhr gilt zeitlich für dienstags.

Dafür gibt es aber eben keine rechtliche Grundlage, die das so klar regelt, wie du es glaubst zu wissen. Hier wurde einfach gepennt, als Regelung bezüglich der Arbeitsunfähigkeit erlassen wurden. Es gibt die Empfehlung es so zu handhaben wie du es sagst, weil es logisch ist. Aber es gibt meines Wissens kein Gesetz auf das man sich da im Zweifel berufen könnte.

Ebenso unstrittig ist eben, dass der Arbeitgeber die Schichtzeiten verlegen kann. Er kann die Schicht durchaus von 22 bis 6 einfach auf 0 bis 8 schieben. Und dann ist er sogar im Recht, wenn er dich abmahnt, weil du um 0 Uhr nicht zur Arbeit erscheinst. Das mag für den gesunden Menschenverstand abstrus erscheinen, aber das sind ja viele Gesetze.

Zum anderen stellt sich eben die Frage, was dich konkret daran hindert um 22 Uhr auf Arbeit zu erscheinen, wenn du laut Attest 2 Stunden später wieder gesund sein sollst. Hier läuft man durchaus Gefahr, dass man da auch an einen Richter geraten kann, der da einfach mal seinen gesunden Menschenverstand einschaltet und zum Schluss kommt, dass dein Gesundheitszustand um 22 Uhr nicht viel anders war als zwei Stunden später. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ja in erster Linie nur eine Prognose, wie lange der Arzt glaubt, dass du nicht arbeiten kannst. Es ist keinesfalls ein Arbeitsverbot mit unbedingt einzuhaltender Zeitangabe.

Dementsprechend ist natürlich das einfachste man klärt das ganz einfach mit dem Arbeitgeber im Vorfeld abspricht Zumal ja dann zu klären ist wie man den Stunden für die Abrechnung verfahren wird, wenn man mitten in der Schicht anfängt. Kriegt man dann wegen der Krankheit die ersten Stunden gutgeschrieben oder bekommt man einen kompletten Arbeitstag wegen Krankheit und die gearbeiteten Stunden sind Überstunden. Auch da dürfte es ja die ein oder andere Tücke ergeben.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



@Klehmchen: Das ist doch nicht dein Ernst. Der Arbeitgeber kann die Arbeitszeit nicht einfach verschieben. Ein bereits verfasster Dienstplan mit Unterschrift ist geltend. Da muss der Arbeitgeber die Änderung erst mit dem Arbeitnehmer besprechen. Wenn ich nun in diesen Fall wissen würde, dass ich Nachtschicht habe, würde ich wohl mit meinen Hausarzt reden, wie wir den Fall klären können. Irgendwann wird der Nachtdienst ja auch mal vorbei sein.

Also der Krankenschein ist wohl eine Prognose vom Arzt, wie lange man krank ist, jedoch kenne ich es so, dass man nicht vorher arbeiten gehen darf, da man keinerlei Versicherungsschutz hat, denn rechtlich gesehen, ist man noch krankgeschrieben. Man könnte nun meinen, dass der besagte Arbeitnehmer doch einfach schon 22 Uhr auf Arbeit gehen soll. Aber was wäre jetzt, wenn in den ersten Stunden ein Unfall gebaut wird. Wie sieht es dann ernsthaft mit der Versicherung aus?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


iggiz18 hat geschrieben:Also der Krankenschein ist wohl eine Prognose vom Arzt, wie lange man krank ist, jedoch kenne ich es so, dass man nicht vorher arbeiten gehen darf, da man keinerlei Versicherungsschutz hat, denn rechtlich gesehen, ist man noch krankgeschrieben.

Auch da irrst. Woher soll ich Arzt denn wissen, wie exakt dein Krankheitsverlauf aussehen wird? Ich stütze mich beim Ausstellen des Attestes auf meine Erfahrung, wie lange die Krankheit in der Regel dauern wird. So kann eben der eine mit einer Angina locker zwei Wochen wirklich flach liegen und der andere hat sie nach der ersten Woche vollständig auskuriert. Was genau sollte den Arbeitnehmer, der sich tatsächlich auch gesund fühlt, daran hindern, dann nach einer Woche wieder arbeiten zu gehen? Genau genommen gar nichts, sofern dich dein Chef nicht wieder nach Hause schickt. Der Versicherungsschutz hat damit nichts zu tun, absoluter Irrglaube.

Entscheidend ist an der Stelle lediglich die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Wenn du wirklich noch krank zur Arbeit kommst und Gefahr läufst, dass dir durch deine Krankheit ein Schaden auf Arbeit entsteht, dann muss er dich nach Hause schicken, sonst bekommt der Chef Ärger. Wenn du aber gesund bist und kein Grund besteht nicht zu arbeiten, dann kann man auch mit Krankenschein arbeiten gehen.

Auch lässt sich mit Unter ja Arbeit so umverteilen, dass man auch mit gewissen Handicaps arbeiten kann. Wenn du dir zum Beispiel das Bein brichst und dein Arbeitgeber kann dich für die Zeit der Heilung vom Außen- in den Innendienst versetzen, kannst du arbeiten gehen. Natürlich musst du nicht, wenn der Arzt dich krank schreibst, aber du könntest. Der Arzt kennt ja an der Stelle auch nicht die Gegebenheit, wie man deine Arbeit umgestalten könnte.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


@Klehmchen: Das klingt ja alles sehr gut, was du da beschreibst. Ich kann dir nur sagen, wie es bei uns war. Bei meinen alten Arbeitgeber hat der Arbeitgeber es wohl angenommen, wenn du trotz Krankenschein arbeiten gegangen bist. Passiert aber in dieser Zeit etwas, dann wurde vom Chef keine Versicherung übernommen. Halt ein schrecklicher Arbeitgeber. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Man benötigte dann immer vom Arzt eine Gesundschreibung, sodass auch die Versicherung wieder gegeben ist oder man hat den Arbeitgeber halt gesagt, dass man nicht vorher arbeiten kommt. Oftmals war es aber wegen Personalmangel der Fall, dass auch Kranke angerufen wurden, um die Arbeit anzutreten. Mich selbst haben sie auch nie angerufen. Aber aus diesem Grund wäre ich mit der Aussage halt vorsichtig, dass man auch mit Krankschreibung zur Arbeit gehen kann.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



iggiz18 hat geschrieben:Bei meinen alten Arbeitgeber hat der Arbeitgeber es wohl angenommen, wenn du trotz Krankenschein arbeiten gegangen bist. Passiert aber in dieser Zeit etwas, dann wurde vom Chef keine Versicherung übernommen. Halt ein schrecklicher Arbeitgeber. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Man benötigte dann immer vom Arzt eine Gesundschreibung, sodass auch die Versicherung wieder gegeben ist oder man hat den Arbeitgeber halt gesagt, dass man nicht vorher arbeiten kommt.

Ist aber versicherungsrechtlicher Unsinn. Das kann man auch bei der DGUV, der gesetzlichen Unfallversicherung nachlesen. Ein Krankenschein bedeutet in keinem Fall den Verlust der Versicherung. Zumal es ja auch gar keine richtige Gesundschreibung gibt. Die Katalog der für Kassenpatienten sieht so eine Leistung überhaupt nicht vor. Wenn du Pech hast, nimmt sich der Arzt dafür einen weißen Zettel schreibt deinen Namen und gesund drauf und nimmt dann für seinen Stempel darunter noch ein paar Euro als Selbstzahlerleistung.

Es kann natürlich durchaus auch mal Chefs gehen, die eben aus Angst, dass sie ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen würden, generell keine krankgeschriebenen Arbeitnehmer arbeiten lassen. Da kannst du dann nichts dagegen machen. Sicherlich gibt es auch sehr viel Unwissenheit auf dem Gebiet. Aber richtiger werden solche Behauptungen, wie erloschener Versicherungsschutz wegen Krankenschein trotzdem nicht.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^