Widerrufsmöglichkeiten bei einem Immobiliendarlehen

vom 27.10.2016, 22:39 Uhr

Nehmen wir mal an, dass der Herr K ein Immobiliendarlehen abgeschlossen hat und möchte dieses ein paar Tage später widerrufen. Würde das denn gehen und kann man denn einen solchen Darlehensvertrag überhaupt widerrufen? Gibt es dafür auch Widerrufsfristen und wie sehen diese denn aus? Bedarf ein Widerruf zur Aufnahme eines Immobiliendarlehens auch zwingend eine Begründung und welche könnten denn da greifen?

» FinanzScout » Beiträge: 1059 » Talkpoints: 18,81 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



In solchen speziellen Fällen würde ich die Gebühr in Kauf nehmen, die eine Beratung bei einer Verbraucherzentrale kostet. Ich würde da schnellstmöglich anrufen oder persönlich hingehen und denen den Vertrag zeigen und diese Frage Fachleuten stellen. Die können dann einem gegebenenfalls auch gleich ein Musterschreiben in die Hand geben, wie man so etwas wirksam widerruft und einem genau erklären, was man sonst noch beachten und tun muss, damit man sich nicht selbst schadet.

Wenn man einen Menschen in der Verwandschaft oder im Freundeskreis hat, der sich mit solchen Geschäften beruflich beschäftigt, könnte man natürlich auch den schnell fragen und hoffen, dass man da schnell kompetent Auskunft bekommt. Aber unabhängige Fachleute wären mir da persönlich lieber, weil man sich da nicht erklären oder rechtfertigen muss, was passiert ist, dass man nun widerrufen will oder dass man überhaupt den Vertrag abgeschlossen hat, was sich jetzt anscheinend als nicht günstig heraus stellt.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Soweit ich mich erinnere gibt es da ein Widerrufsrecht. Es ist zwar schon einige Jahre her, dass ich den letzten Vertrag unterschrieben habe. Aber ich meine mich zu erinnern, dass da 14 Tage Widerrufsrecht für beide Seiten vorhanden waren. Immerhin kann auch der Kreditgeber noch von dem Vertrag zurück treten, da ihm erst nach der Unterschrift etwas bekannt wird, was das Darlehen unmöglich macht.

Deswegen hat man ja auch im Normalfall das Geld mit der Unterschrift auch nicht gleich zur Verfügung. Aber es wäre wohl am einfachsten, wenn du bei deiner Hausbank dazu mal nachfragst. Die müssen es ja auch wissen, ob das üblich ist, dass man ein Widerrufsrecht hat oder ob das sogar gesetzlich vorgeschrieben ist.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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