Wespenstich auf dem Weg zur Arbeit ein Arbeitsunfall?

vom 19.07.2018, 22:36 Uhr

Frau Alergia ist auf dem Weg zur Arbeit, genau vor dem Bürogebäude in dem sie arbeitet, von einer Wespe in der Nähe des Halses gestochen worden. Der Hals schwoll schnell an, so dass sie mit einem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht werden musste. Sie lag 2 Tage auf Intensivstation und weitere 5 Tage im Krankenhaus. Nun meint der Chef, dass ein Insektenstich ja wohl kaum ein Arbeitsunfall sein kann. Frau Alergia hat nämlich im Krankenhaus einen Arbeitsunfall angegeben.

Bei einem Arbeitsunfall wird ja auch der Krankenwagen durch die Berufsgenossenschaft gezahlt. Doch Frau Alergia hat die Rechnung über ihren Anteil bereits bekommen und wundert sich, weil ja dieser Unfall auf dem Weg zur Arbeit passiert ist. Auch den Anteil am Krankenhausaufenthalt musste sie bereits zahlen. Bekommt sie den wieder von der Berufsgenossenschaft oder ist denn ein Insektenstich kein Unfall und erst Recht kein Arbeitsunfall, wenn dieser auf dem Weg der Arbeit geschieht? Wie sollte Frau Alergia sich verhalten?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn das tatsächlich auf dem Arbeitsweg passiert ist und der Arbeitsweg nicht für kurze private Besorgungen (beim Bäcker einen Kaffee kaufen beispielsweise) unterbrochen worden ist, dann ist das definitiv ein Arbeitsunfall und daher würde ich das auch entsprechend kommunizieren und wenn der Chef sich quer stellt, die Versicherung informieren.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Da es auf dem Weg zur Arbeit passiert ist zählt es auf jeden Fall als Arbeitsunfall. Das Wort Unfall suggeriert vielleicht im ersten Moment das es sich dabei nur um Unfälle im herkömmlichen Sinne handelt wie zum Beispiel ein Sturz vom Rad oder ähnliches. Aber natürlich zählen zu dieser Kategorie auch sehr viele Situationen die nicht als Unfall im herkömmlichen Sinne gewertet werden können. Also zum Beispiel ein Hundebiss oder eben ein Wespenstich. Oder aber wenn man zum Beispiel einfach umknickt und sich den Knöchel verstaucht oder ähnliches. Ein Umknicken würde man ja erst einmal auch nicht als wirklichen Unfall bezeichnen, es zählt aber als Arbeitsunfall.

Ich würde im schlimmsten Fall zu einem Anwalt oder zu einer Gewerkschaft, bzw. zu dessen Rechtsbeistand, gehen falls sich der Arbeitgeber weiter quer stellt. Aber oftmals ist das gar nicht nötig, manche Arbeitgeber sind schlicht falsch informiert und reagieren deshalb manchmal so ungehalten. Viele Arbeitgeber lenken ein wenn man ihnen die nötigen Informationen über die Rechte der Arbeitgeber zukommen lässt.

» Anijenije » Beiträge: 2730 » Talkpoints: 53,02 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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