Wer begleicht Schäden von nicht deliktfähigen Kindern?

vom 28.07.2018, 14:32 Uhr

Der kleine Fritz, 5 Jahre, ist im Hof mit dem Fahrrad gefahren und die Mutter stand auf dem Balkon und schaute zu. Der Junge nahm das Fahrrad und wollte es in den Flur schieben, als er das Gleichgewicht verlor und das Fahrrädchen an ein Auto fiel. Eine kleine Beule und ein tiefer Kratzer ist nun am Auto.

Die Mutter des kleinen Fritz hat nun diesen Schaden der Familien-Haftpflichtversicherung gemeldet. Doch diese meint, dass der Junge erstens unter 7 Jahre alt ist und zweitens auch keine Verletzung der Aufsichtspflicht stattgefunden hat, weil die Mutter auf dem Balkon in Sichtweite und Rufweite war. Der Schaden wird von der Versicherung nicht gezahlt. Und die Versicherung meinte, dass auch die Eltern des kleinen Fritz diesen Schaden nicht zahlen muss, wenn die Versicherung festgestellt hat, dass der Grund fehlt eine Zahlung zu leisten.

Der Mann, dem das Auto gehört ist natürlich sauer, weil das Auto noch nicht alt ist. Bleibt der Mann wirklich auf dem Schaden sitzen oder zahlt eine andere Versicherung? Falls der Mann eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung hätte, müsste dann die Selbstbeteiligung von den Eltern von Fritz bezahlt werden? Wie sieht das dann mit der Hochstufung aus, die nach einem Schaden passieren kann?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Warum sollten die Eltern denn bezahlen? Die Versicherung hat ja schon klar zu verstehen gegeben, dass keine Haftung vorliegt. Der Junge ist noch zu jung und die Mutter hat ja auf ihn aufgepasst und ist ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen. Wieso sollte sie jetzt also zahlen müssen und da etwaige Selbstbeteiligungen übernehmen? Könnte halt höchstens sein, dass sie ein schlechtes Gewissen hat, weil sie nicht so aufgepasst hat, dass sie rechtzeitig eingreifen konnte. Aber verpflichten kann man sie dazu nicht.

Den Schaden kann man höchstens über die Vollkaskoversicherung abwickeln als Vandalismusschaden. Da gelten aber natürlich genau die gleichen vertraglichen Regelungen wie bei jedem anderen Vollkaskoschaden. Also ohne Rabattretter gibt es dann eben auch eine Hochstufung gemäß den Versicherungsrichtlinien.

Da hat der Geschädigte halt einfach Pech gehabt. Das kann man jetzt gerecht finden oder nicht, aber da wird halt nicht viel zu machen sein. Wie schon gesagt kann man höchstens bei einem größeren Schaden, dass über eine Vollkaskoversicherung abrechnen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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