Wegeunfall nur wenn man sofort nach der Arbeit heim geht?

vom 23.07.2018, 00:03 Uhr

Frau Handel arbeitet in einem Diskounter und hatte um 15 Uhr Feierabend. Da sie aber noch was einkaufen wollte, ist sie sofort nach der Arbeit durch den Laden und hat noch einige Sachen eingekauft. Sie ist dann nicht schon um 15 Uhr auf dem Heimweg gewesen, sondern erst um 15 Uhr 45. Sie ist dann aber auf direktem Weg nach hause gegangen und auf dem Nachhauseweg ist sie gestolpert, hingefallen und hat sich einen Bänderanriss am rechten Fuß zugezogen.

Sie ist nun krank geschrieben und der Chef meinte, dass ja mit der Zeit was nicht stimmen kann. Wenn sie direkt nach der Arbeit nach hause gegangen wäre, wäre der Unfall wahrscheinlich nicht passiert und da sie vorher erst einkaufen war, ist es kein Wegeunfall und würde nicht als Arbeitsunfall zählen.

Im Krankenhaus wurde es als Berufsgenossenschaftsleistung aufgenommen. Sie hat Gehhilfen bekommen, die über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden. Der Chef allerdings will der Berufsgenossenschaft mitteilen, dass dies nicht rechtens wäre und es eben alles keine Berufsgenossenschaftsleistung wäre. Wer hat Recht? Ist es ein Arbeitsunfall oder ein Freizeitunfall, nur weil sie sich 45 Minuten zu spät auf den direkten Heimweg machte?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich kenne mich in dem Thema nicht so gut aus, aber habe mich eben einmal eingelesen. Ich würde sagen, dass es nach wie vor ein Wegeunfall sein müsste. Dabei ist eine Unterbrechung von zwei Stunden auf dem direkten Heimweg mitversichert. Nun war es bei Frau Handel zwar keine Unterbrechung des Weges, weil sie diesen noch nicht angefangen hatte, aber die zwei Stunden hat sie ja nicht überschritten, deswegen würde ich von einem Wegeunfall ausgehen und nicht von einem Freizeitunfall.

» Barbara Ann » Beiträge: 28933 » Talkpoints: 56,80 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Es ist doch so oder so ein Wegeunfall, weil das erst passiert ist, als sie auf dem gewohnten Heimweg gewesen ist. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn sie während ihrer "Freizeitaktivität", also beim Einkaufen im Supermarkt gestolpert wäre und sich verletzt hätte. Das ist aber nicht passiert. Daher liegt ein Wegeunfall vor, der Chef versucht nur sich rauszureden wegen der Versicherung.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Das ist tatsächlich ein sehr verzwickter Fall. Denn einerseits steht fest: wenn man seinen nach Hause Weg unterbricht um beispielsweise Einkaufen zu gehen, ist man nicht mehr über den Arbeitgeber versichert. Da Sie aber in einem Discounter arbeitet, dort einkaufen war und sich quasi dann erst auf den direkten Heimweg gemacht hat bin ich mir nicht sicher ob es mit dem oben genannten Szenario gleichzusetzen ist. Normalerweise bin ich bei solchen Sachen immer auf der Seite der Arbeitnehmer, vor allem weil es zu viele Chefs gibt die sich bei Arbeitsunfällen gerne raus reden um nicht zahlen zu müssen. Aber bei diesem Fall kann es durchaus sein das der Chef recht hat. Auch wenn der Weg vom Einkaufen der gleiche war wie der Weg von der Arbeit nach Hause, hat Sie ihn ja trotzdem durch eine „Freizeitaktivität“ (also das Einkaufen) unterbrochen und ist somit nicht mehr über den Arbeitgeber versichert. Zumindest ist dies meine, laienhafte, Meinung.

Nur das Argument mit der Zeit lasse ich so nicht gelten. Man kann durchaus auch auf dem direkten Weg länger brauchen als gewöhnlich. Man kann zum Beispiel eine ganze Weile mit dem Auto im Stau stehen. Oder man hat mit dem Fahrrad einen Platten und muss den restlichen Weg nach Hause schieben. Oder aber man ist an dem Tag einfach nicht gut zu Fuß weil die Füße schmerzen und man legt einen etwas gemütlicheren Gang ein. Wie lange ich für meinen Arbeitsweg brauche entscheidet nicht mein Arbeitgeber, solange es sich in einem normalen Rahmen befindet.

» Anijenije » Beiträge: 2730 » Talkpoints: 53,02 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Barbara Ann hat geschrieben:Dabei ist eine Unterbrechung von zwei Stunden auf dem direkten Heimweg mitversichert.

Nein ist es nicht. Es kann durchaus sein, dass die Berufsgenossenschaft die Unterbrechung akzeptiert und den Weg nach der Unterbrechung als Heimweg anerkennt. Die Unterbrechung selber ist aber nicht versichert. Hier gibt es zum Beispiel nur die Ausnahme, dass man sein Kind vom Kindergarten abholt. Da wäre dann sogar der Umweg mitversichert.

Aber wer jetzt nur einkaufen geht und damit ganz klar privates Vergnügen betreibt, der hat dann einfach Pech. In diesem konkreten Fall lässt sich vielleicht etwas streiten, da sie ja quasi ihre Arbeitsstelle offensichtlich nicht mal verlassen hatte, bevor sie nach Hause gegangen ist. Da hat man dann vielleicht noch Chancen. Deswegen wird den Fall mit Sicherheit im Krankenhaus auch niemand sofort ablehnen. Das heißt aber noch lange nicht, dass es deswegen automatisch ein Arbeitsunfall ist. Man muss hier ja wissen, dass jeder Bericht an die Berufsgenossenschaft extra bezahlt wird. Dementsprechend gibt es natürlich auch im Krankenhaus ein wirtschaftliches Interesse so viele Durchgangsarztberichte zu verfassen wie es geht. ;)

Ebenso muss man aber auch wissen, dass der Chef hier quasi gar nichts zu melden hat. Er hat seine Angestellten zu versichern und für den Arbeitsschutz zu sorgen. Er hat aber keinen Einfluss darauf, was als Arbeits- oder Wegeunfall anerkannt wird und was nicht. Das legt ganz einfach nur die Berufsgenossenschaft fest und die tut das anhand der ihr vorliegenden Berichte.

Dementsprechend ist ja natürlich in so einem Fall völlig ungeschickt, das mit dem Einkaufen zu erzählen und die Zeiten unpassend anzugeben. Es wäre ja das einfachste der Welt gewesen, die Geschichte mit dem Einkauf unter den Tisch fallen zu lassen und die Unfallzeit einfach auf 15:15 oder 15:30 zu setzen und das dem Arzt dann so zu sagen. Es war ja schließlich keiner dabei und kann feststellen, dass es nicht so gewesen wäre. Dann wäre aber die Geschichte für die Berufsgenossenschaft passig und es würde keine Nachfragen geben und niemand könnte den Wegeunfall anzweifeln. So ist sie jetzt auf einen netten Sachbearbeiter angewiesen. Denn eigentlich ist nur der direkte Heimweg versichert und den hat sie durch den Einkauf nicht gewählt. Denn ansonsten wäre sie zum Zeitpunkt des Umknickens schon längst zu Hause gewesen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Klehmchen hat geschrieben:Nein ist es nicht. Es kann durchaus sein, dass die Berufsgenossenschaft die Unterbrechung akzeptiert und den Weg nach der Unterbrechung als Heimweg anerkennt.

Die Berufsgenossenschaft muss diesen Wegeunfall anerkennen, da er klar innerhalb der gesetztlichen Regelungen zu Arbeitsunfällen liegt. Der Unfall ist weder auf einem Umweg oder einem Abweg geschehen oder beim Einkaufen selber, was ein privates Vergnügen darstellt.

Defacto ist es wirklich so, das man auf einem Umweg, Abweg oder während des privaten Vergnügens nicht versichert ist, aber sobald man sich wieder auf dem herkömmlichen Arbeitsweg befindet und die Unterbrechnung insgesamt weniger wie zwei Stunden gedauert hat, ist man auch wieder versichert.
In diesem konkreten Fall bedeutet das, sie hat um 15:00 Uhr Feierabend gemacht, ist dann für Minuten einem privatem Vergnügen nach gegangen und hat dann ihren Heimweg auf direktem Wege angetreten. Dieser Heimweg ist dann auch versichert, da die Unterbrechnung weniger als zwei Stunden betragen hat.

Genauso heißt das für jeden anderen auch, wenn ich nach dem Feierabend auf dem direkten Weg kurz am Supermarkt anhalte, dann ist ab dem Abbiegen vom direkten Weg der Versicherungsschutz über den Arbeitgeber weg, aber sobald ich mich nach dem Einkauf, der weniger als 2 Stunden gedauert hat, wieder auf meinem üblichen nach Hause Weg befinde, dann ist der Versicherungsschutz auch da.

Dementsprechend ist ja natürlich in so einem Fall völlig ungeschickt, das mit dem Einkaufen zu erzählen und die Zeiten unpassend anzugeben. Es wäre ja das einfachste der Welt gewesen, die Geschichte mit dem Einkauf unter den Tisch fallen zu lassen und die Unfallzeit einfach auf 15:15 oder 15:30 zu setzen und das dem Arzt dann so zu sagen.

Super und wenn das dann raus kommt (sie wurde ja auch von keiner der Kollegen im eigenen Supermarkt gesehen), dann hat man Minimum eine Abmahnung wegen Betruges am Hals und darf wahrscheinlich anschließend auch noch die Kosten der Behandlung selber bezahlen, weil man so versucht hat Leistungen zu erschleichen. Auch wenn einem diese sowieso zugestanden haben. Aber Betrug rächt sich immer.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


StarChild hat geschrieben:
Dementsprechend ist ja natürlich in so einem Fall völlig ungeschickt, das mit dem Einkaufen zu erzählen und die Zeiten unpassend anzugeben. Es wäre ja das einfachste der Welt gewesen, die Geschichte mit dem Einkauf unter den Tisch fallen zu lassen und die Unfallzeit einfach auf 15:15 oder 15:30 zu setzen und das dem Arzt dann so zu sagen.

Super und wenn das dann raus kommt (sie wurde ja auch von keiner der Kollegen im eigenen Supermarkt gesehen), dann hat man Minimum eine Abmahnung wegen Betruges am Hals und darf wahrscheinlich anschließend auch noch die Kosten der Behandlung selber bezahlen, weil man so versucht hat Leistungen zu erschleichen. Auch wenn einem diese sowieso zugestanden haben. Aber Betrug rächt sich immer.

Was für ein Käse. Das interessiert bei der BG keinen Menschen, solange die Geschichte stimmig ist. Zumal das einfache Weglassen der Geschichte mit dem Einkaufen ja nicht mal Betrug wäre. Was der Durchgangsarzt nicht fragt, sagt man halt nicht und dann ist gut. Bei der Berufsgenossenschaft sitzt ein einfacher Sachbearbeiter, der gelinde gesagt von Medizin keine Ahnung hat. Dafür gibt es dann für spezielle Fragestellungen einen medizinischen Beirat.

Ein Sachbearbeiter will erfahrungsgemäß wie auf jedem Amt möglichst wenig Arbeit haben und das geht am einfachsten, wenn er keine Nachfragen stellen muss und den Fall zügig bearbeiten kann. Und wie dieser Fall hier zeigt, ist der Versicherte zwar grundsätzlich im Recht, muss sich jetzt aber mit einem bockigen Chef rumstreiten und kriegt vielleicht noch blöde Nachfragen, wenn sich der Chef jetzt aus Gnatz beim Unfallanzeige stellen quer oder blöd stellt.

Das hätte man mit einem einfachen Zurechtbiegen der Wahrheit verhindern können. Es wäre ja nicht mal falsch oder gelogen gewesen, wenn man sagt, man weiß die Uhrzeit nicht mehr genau und hätte vom Einkaufen nichts erzählt.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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