Wechsel der KFZ- Versicherung und Bonität

vom 30.11.2021, 17:14 Uhr

Viele Jahre war ich bei einer KFZ-Versicherung. Ich zog um und erkundigte mich telefonisch bei der Versicherung, ob man meine neue Adresse kenne, die Adressänderung durch sei. Dort sagte man mir, ich gehöre zu einer Personengruppe, bei der dies automatisch geschähe. Schön, dachte ich mir, dann gibt es ja keine Probleme.

Dann bekam ich leider nur noch Werbung von der Gesellschaft. Ich war mir nicht sicher, ob ich die Überweisung schon getätigt hatte und verschluderte das. Damals zahlte ich noch mit Überweisungsträger, also, dachte ich, würden die sich schon melden. Ich zahlte vierteljährlich nur einen kleinen Betrag, hatte eine hohe SF.

Anschließend bekam ich aber keine Mahnung oder einen anderen Überweisungsträger, statt dessen wurde mein Fahrzeug nach einem halben Jahr stillgelegt, als ich das schon total vergessen hatte, gezwungenermaßen von der Behörde.

Nach vielerlei Telefonieren stellte sich heraus, dass die Versicherung mich doppelt geführt hatte. Zwar bekam jemand anders Zahlungsaufforderungen und Mahnungen, der rührte sich aber nicht. Laut Versicherung, weil er mal das gleiche Kennzeichen gehabt hatte, wie ich (aber einen anderen Namen und Adresse).

Erst entschuldigte man sich bei der Versicherung für die Missstände, dann erkundigte man sich bei der Zentrale. Auf einmal hieß es, ich hätte nicht mehr bezahlt und müsse gezwungenermaßen zu einer anderen Gesellschaft, die Leute wie mich versichern müssten. Obwohl ich ausstehende Beiträge sofort bezahlte, blieb ich auf Gebühren von 60 Euro sitzen.

Inzwischen besaß ich aber Unterlagen, die das absurde Theater der Versicherung belegten: eine falsche Adresse, die ich nie gehabt hatte, auf einem mehrfach kopierten Schreiben in einem handbeschrifteten Umschlag mit meiner richtigen Adresse, der, wie mir ein Versicherungsagent selbst sagte, nicht von der Gesellschaft verschickt worden war. Inhalt: Liste der ausstehende Beiträge und Mahnung. Durch viel Argumentieren bekam ich inklusive Vorlage dieser "Beweise" sogar meinen alten Versicherungsschutz (Kasko), aber eben nur, nach dem. Erst wollte man mir, wie in Fällen mit in Ungnade gefallen Kunden so üblich, nur noch die gesetzliche Pflichtversicherung lassen.

Aus dem Verhalten meines neuen Versicherers seit dem lässt sich schließen, dass aber leider auch dieser mir nicht mehr über den Weg traut, obwohl alles über Bankeinzug läuft. Auskünfte über die im Versicherer-Netzwerk gespeicherte Bonität erhielt ich von ihm nicht. Ein anderer Versicherer hat mir inoffiziell mitgeteilt, dass ich das nie erfahre und das ich davon ausgehen kann, niemals eine andere Versicherung zu bekommen. Es hieß, ich könne zwar alles (auch online) abschließen, man würde mir dann aber immer wieder nur mitteilen, dass man mich nicht wolle.

Weiß jemand von Euch, wie lange diese "Vorbestrafung" gilt? Kann ich die Versicherung wechseln, obwohl im Versicherer-Netzwerk gekennzeichnet? Hat jemand von euch auch schon einmal so eine Erfahrung gemacht?

» Rehbock » Beiträge: 42 » Talkpoints: 20,02 »



Allenfalls mag das für die Kaskoversicherung gelten. Aber die Haftpflicht ist eine gesetzliche Pflichtversicherung, zumindest diesbezüglich darf Dich kein Versicherer ablehnen. Habe aber auch schon festgestellt, dass ein Sachbearbeiter irgendetwas erzählt und ein anderer wiederum etwas völlig anderes.

Was aber sein kann ist, dass man nach Prüfung der Bonität die gesamte Jahresprämie für ein Jahr im Voraus haben möchte. Das Problem hatte ich mal aufgrund ungünstigem Scoring-Ergebnis. Nach einiger Suche fand ich dann aber doch eine Direktversicherung, die damit keine Schmerzen hatte. Gegebenenfalls muss man dann etwas suchen und online verschiedene Versicherer durchprobieren. Das bloße Einholen von Angeboten stellt noch keinen Vertrag dar und ist unverbindlich. Es ist überhaupt nicht gesagt, dass Du keine Kaskoversicherung mehr abschließen kannst, nur weil das da irgendwer behauptet.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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