Was tun, wenn Arbeitstage nicht im Vertrag stehen?

vom 13.03.2019, 09:22 Uhr

A arbeitet neben dem Studium als Hilfskraft an der eigenen Fakultät. Er hat vor wenigen Wochen diese Anstellung begonnen. Im Arbeitsvertrag steht nur etwas von der Wochenarbeitszeit, die geleistet werden muss. Von bestimmten Zeiten oder Arbeitstagen war dort nicht die Rede. Nun behauptet der Arbeitgeber, dass A sich auf bestimmte Wochentage für die Arbeitszeit festlegen muss, was A unlogisch findet, da ja so nichts im Arbeitsvertrag steht.

Ich finde das ehrlich gesagt unlogisch und wenig nachvollziehbar und hätte mich geweigert. Meiner Ansicht nach muss A gar nichts, weil das eben nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist. Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? Was kann A tun?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



In den meisten Arbeitsverträgen ist nicht alles haarklein geregelt. Deshalb gibt es das Direktionsrecht des Arbeitgebers, der auf Grundlage des Vertrags die weitere Ausgestaltung der Arbeit bestimmt. Und der Arbeitgeber hält die Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes doch ein. Er erwartet, dass der Mitarbeiter seine Wünsche äußert und seine Arbeitszeitverteilung angibt. Diesen Vorschlag muss er annehmen, wenn nicht betriebliche Gründe dagegen stehen.

Damit werden die Interessen beider Seiten gewahrt. Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes , zu wissen, wann er einen Mitarbeiter einsetzen kann. Und der Arbeitnehmer kann seine Arbeitszeit möglichst seinen Bedürfnissen anpassen. Das ist nun echt kein Grund für eine Arbeitsverweigerung.

» cooper75 » Beiträge: 13325 » Talkpoints: 497,57 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Du findest es unlogisch und wenig nachvollziehbar das sich der Arbeitgeber wünscht das sein Arbeitnehmer an festen Tagen zur Arbeit kommt weil es nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist? Du bzw. dein Bekannter erwartet aber ja das gleiche. Er will sich seine Arbeitszeiten offensichtlich aussuchen obwohl diese auch nicht im Arbeitsvertrag geregelt sind. Also meiner Meinung nach stehen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer auf der gleichen Position: Da die Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag nicht geregelt sind müssen Sie nun extern eine Einigung erzielen die für beide in Ordnung ist.

Übrigens ist meistens das Gegenteil der Fall: Viele Arbeitnehmer würden es sich wünschen wenn ihre Arbeitszeiten (wie in diesem Fall feste Tage) im Arbeitsvertrag festgelegt werden würden aber die Arbeitgeber lehnen dies ab. Ich kenne viele Arbeiter, gerade bei Teilzeitverträgen, die an bestimmten Tagen arbeiten aber dies nicht im Vertrag niedergeschrieben wurde. Nun könnte es sich der Arbeitgeber jederzeit anders überlegen und diese Arbeiter in Zukunft an anderen tagen einsetze. Viel dagegen tun kann man in diesem Fall übrigens nicht.

Übrigens kann man gar nicht jedes noch so kleine Detail im Arbeitsvertrag festlegen. Es gibt Dienstpläne und diese ändern sich. Dann müsste man ja jedes Mal den Arbeitsvertrag umschreiben. Angenommen jemand arbeitet im Einzelhandel und der Laden macht jeden Tag um Neun auf und es würde niedergeschrieben werden das die Arbeitszeiten um Neun beginnen. Wenn sich nun die Öffnungszeiten auf Acht verschieben können sich die Mitarbeiter rein theoretisch weigern diese Stunde früher zu kommen weil es ja nicht im Vertrag steht. Deshalb werden so etwas wie Dienstzeiten erst gar nicht mit in den Arbeitsvertrag aufgenommen.

» Anijenije » Beiträge: 2730 » Talkpoints: 53,02 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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