Was passiert mit Guthaben auf Konto wenn Shop schließt?
Ich habe gerade gelesen, dass Zamaro den Betrieb einstellt. Soweit ich mitbekommen habe, kann man nun nicht mal seine restlichen Punkte ausgeben, wenn man noch welche auf dem Kundenkonto hat. Mich ärgert das schon, da ich doch noch einige Punkte gespart hatte.
Ich habe nun schon überlegt an den Kundenservice zu schreiben und mal zu fragen, was mit den Punkten passiert. Allerdings verspreche ich mir nicht viel davon und denke, dass man sich diese Mühe dann auch sparen kann.
Habt ihr schon erlebt, dass ein Shop den Betrieb eingestellt hat und ihr noch Guthaben auf dem Kundenkonto hattet? Bekommt man dies dann doch ausbezahlt, wenn es sich um Geld handelt? Wie sieht es da mit Punkten aus? Diese verfallen dann doch sicher oder?
Ich hatte den Fall mal mit einer Seite zum Bücher tauschen. Ich hatte dort nicht mehr viel Guthaben, aber ich habe absolut nichts mehr gefunden, das ich haben wollte, weil viele ihre Angebote schon gelöscht hatten. Also ist mein Guthaben dann eben verfallen. Ich denke nicht, dass eine Auszahlung dort möglich gewesen wäre, aber ich habe mich auch nicht darum gekümmert, denn es war wie gesagt nicht viel.
In deinem Fall wird es dazu doch aber sicher eine Ankündigung oder irgendwas geben. Ich meine, "was passiert mit meinem Guthaben?" ist doch die Frage überhaupt in so einem Fall, danach werden doch die meisten Nutzer als allererstes fragen.
Ich habe es eigentlich immer so erlebt, dass man dann eine Nachricht bekommen hat, in der stand, dass der Shop schließt und wie man nun an sein Geld bekommt. Das Geld steht einem ja zu und muss so viel ich weiß auch ausgezahlt werden, wenn es vertraglich nicht anders festgehalten ist. Ansonsten hat man so viel ich weiß einen Monat dafür Zeit. Sollten Schulden vorhanden sein, wird man dann eben einer der Gläubiger kann dann aber sicherlich auch das Geld abschreiben.
Ramones hat geschrieben:Ich habe es eigentlich immer so erlebt, dass man dann eine Nachricht bekommen hat, in der stand, dass der Shop schließt und wie man nun an sein Geld bekommt. Das Geld steht einem ja zu und muss so viel ich weiß auch ausgezahlt werden, wenn es vertraglich nicht anders festgehalten ist. Ansonsten hat man so viel ich weiß einen Monat dafür Zeit. Sollten Schulden vorhanden sein, wird man dann eben einer der Gläubiger kann dann aber sicherlich auch das Geld abschreiben.
Wie kommst du darauf, dass einem das Geld zusteht? Ausschlaggebend sind dazu die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eingelöstes Guthaben auf einem Konto selbst, kann zwar noch benutzt werden aber in erster Linie gibt man daran den Besitz dann auch auf. Geht ein Unternehmen dann Insolvent oder schließt, dann hat man nicht automatisch einen Anspruch auf eingelöstes Guthaben welches hinterher auch ausgezahlt werden muss. Noch nicht einmal mit einem Gutschein der nicht eingelöst worden ist, besteht dieser Anspruch.
Fristen gibt es dabei soweit ist das richtig, aber pauschal 4 Wochen anzugeben ist ebenfalls unwahr und falsch. Wurde das Geld eingefordert, dann besteht diese Forderung 30 Jahre und nicht nur 4 Wochen. Wurde das nicht gemacht, z.B. Weil man das nicht mitbekommen hat, dann kann es auch nachträglich noch geltend gemacht werden wenn man belegen kann, dass man vorher keine Kenntnis davon hatte. Muss dann aber auch umgehend erfolgen sobald man Kenntnis davon erlangt hat.Für die "normalen" die das rechtzeitig mitbekommen haben, wird gerne eine Frist von 4-12 Wochen angesetzt in der Zeit können sie ihr Guthaben auszahlen lassen oder noch verbrauchen, aber das richtet sich nach den Geschäftsbedingungen der Seite.
Und selbst wenn Schulden vorhanden sind, warum sollte man damit automatisch das Geld abschreiben können? Dann stellt man seine Forderung ein, macht diese vor Gericht glaubhaft und hat damit einen Titel erwirkt der ebenfalls 30 Jahre lang pfändbar ist. Aus einer Veräußerung heraus wird ebenfalls ein Teil der Schulden mit gedeckt, nicht alles aber wenn man rechtzeitig dran ist und nicht erst lange abwartet, dann hat man auch da noch durchaus Chancen an sein Geld zu kommen, mit entsprechendem Aufwand natürlich.
Was meinst du wie das bei Quelle ausgesehen hatte? Da standen ebenfalls noch Rückzahlungen aus nachdem Ware zurück geschickt wurde. Das ganze wurde gerichtlich mit Titel eingefordert und hinterher über die Insolvenzverwaltung noch ausgezahlt. Wer zuerst kam mit einem Titel, der hat auch zuerst bekommen.
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