Was haltet Ihr von einer Radwegbenutzungspflicht?

vom 29.05.2025, 16:27 Uhr

Ich selber bin sowohl Auto- als auch Radfahrerin. Letzteres tue ich meistens als reines Freizeitvergnügen oder ich nutze das Fahrrad, um damit zur Arbeit zu fahren, denn 1,7 Kilometer sind ja wirklich ein Katzensprung. Alles andere wird mit dem Auto erledigt. Wenn ich mit dem Auto oder auch mit dem Fahrrad unterwegs bin, fällt mir immer wieder auf, dass es solche "halbstarken" Radfahrer (meistens die mit einem Rennrad) gibt, die der Meinung sind, den Radweg, sofern vorhanden, nicht benutzen zu müssen.

Wenn ich mit dem Auto unterwegs bin, nervt mich das natürlich extrem, wenn ich solche rücksichtslosen Radfahrer vor mir habe. Klar sind diejenigen mit den Rennrädern auch flott unterwegs, aber eben nicht so schnell, wie ein Auto. Und dann ist man als Autofahrer gezwungen, dem Radfahrer hinterher zu schleichen. Daher wäre ich für eine Radweg-Benutzungspflicht, so dass Radfahrer den Radweg benutzen MÜSSEN, sofern einer vorhanden ist. Denn so wird auch der fließende Verkehr nicht unnötig aufgehalten.
Was haltet Ihr davon? Nervt es Euch auch, wenn Ihr mit dem Auto Radfahrern hinterher schleichen müsst?

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» Jacqui_77 » Beiträge: 2762 » Talkpoints: 37,63 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ähm, du weißt aber schon, dass es die Pflicht zur Benutzung von Radwegen längst gibt? Ich meine, du fährst Auto und du fährst Fahrrad, da sollten dir die entsprechenden Schilder eigentlich bekannt sein, oder? Denn natürlich ist es vernünftig, an vielen Stellen Auto- und Radverkehr zu trennen. Das ist einfach sicherer.

Benutzungspflicht für Radwege besteht, wenn die mit einem Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund ausgezeichnet sind. Das ist das Verkehrszeichen 237. Genauso ist es bei Fahrrad neben zwei Fußgängern auf blauem Grund (Verkehrszeichen 241), hier läuft der Radweg parallel zum Fußweg und keine anderen Verkehrsteilnehmer dürfen diese Fläche nutzen.

Anders ist es nur bei Verkehrszeichen 240. Hier sind die Fußgänger über dem Rad angeordnet und die Fläche wird gemeinsam benutzt. Hier müssen Radfahrer Rücksicht auf die Fußgänger nehmen, Benutzungspflicht besteht aber trotzdem. Fahren Radfahrer hier trotzdem auf der Straße, kostet das 20 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, sind es 25 Euro, bei Gefährdung 30 Euro und bei einem Unfall 35 Euro.

Das ist auch vernünftig, denn blau ausgeschilderte Radwege müssen Mindestbreiten haben und Radfahrer möglichst sicher über Kreuzungen und durch Kreisverkehre bringen. Erfüllt ein Weg die Vorgaben nicht, darf er auch nicht blau markiert werden. Dann haben Radfahrer die Wahl.

Und das ist doch gut so. Ist der Weg schmal, holprig oder wird man von Autotüren und Rechtsabbiegern bedroht, kann man auf die Straße. Ansonsten geht es auf den beschilderten Radweg. In den meisten Fällen ist das auch ordentlich gelöst. Und das sage ich, die ich in einer frahrradunfreundlichen Stadt unterwegs bin.

» cooper75 » Beiträge: 13438 » Talkpoints: 521,59 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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