Was fällt und zählt alles zu Kinderbetreuungskosten?

vom 02.05.2021, 23:11 Uhr

Im Jahr können wohl bis zu 6.000 Euro pro Kind als Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden und das ist schon eine ganze Menge. Aber was fällt denn alles in Kinderbetreuungskosten hinein, was man da ansetzen könnte? Kann man zum Beispiel auch Fahrtkosten mit einfließen lassen und gibt es auch Altersstaffelungen bei den anrechenbaren Beträgen? Habt ihr schon mal Kinderbetreuungskosten beim Finanzamt geltend gemacht und was war da an Aufwendungen alles dabei?

» baerbel » Beiträge: 1517 » Talkpoints: 601,73 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Natürlich setze ich da jedes Jahr meine Betreuungskosten ab. Dabei zählen die Kosten, die anfallen, wenn dein Kind irgendwo betreut wird, also im Kindergarten, der Kinderkrippe oder beispielsweise der Schulhort oder wenn du jemanden beauftragst dein Kind bei dir zu Hause zu hüten. Auch Fahrtkosten von Großeltern kann man beispielsweise absetzen, sofern du welche bezahlst.

Du kannst dabei bis zu 6.000 Euro angeben, wovon aber nur zwei Drittel angerechnet werden, also maximal 4.000 für die Steuerminderung eingesetzt werden.

Was nicht geht sind Kosten, die sage ich mal für das Vergnügen des Kindes anfallen. Also Musikunterricht, Sportvereine oder Feriencamps. Es muss immer wirklich darum gehen, dass das Kind betreut und beaufsichtigt wird.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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