Wann ist eine Härtefallscheidung durchsetzbar?

vom 09.11.2018, 10:09 Uhr

Härtefallscheidungen sind ja nicht so leicht durchsetzbar. Selbst bei psychischer und physischer Gewalt ist es nicht gesagt, dass man da eine Härtefallscheidung durch bekommt. Ich frage mich dann manchmal, warum es Härtefallscheidungen gibt und wann diese durchsetzbar sind. Was muss ein Partner gemacht haben, damit eine Härtefallscheidung beantragt und durchführbar ist. Kennt ihr Fälle, wo eine Härtefallscheidung durchgeführt wurde? Was ist in der Ehe gewesen, dass das Gericht sofort geschieden hat?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die Kriterien für eine Härtefallscheidung sind echt relativ hoch. Übertriebene Eifersucht des Partners oder häufige Streits oder eine verschwenderischer Umgang mit dem Haushaltsgeld reichen nicht aus um einen Härtefall durchsetzen zu können. Selbst ein gefühlskalter Partner ist kein Grund der dafür spricht.

Was wohl klar sein dürfte, ist wenn es um Straftaten des Partners geht. Es muss eben aus der Sicht eines Dritten, unzumutbar sein ein Ehe mit Partner fortzusetzen. Um einmal ein paar Beispiele dafür aufzuzeigen habe ich mich da mal etwas schlau gemacht.

Der Missbrauch von Drogen und Alkohol ist spätestens nach Abbruch einer Therapie oder Rückfall ein Grund für eine Härtefallscheidung. Straftaten, Drohungen und Morddrohungen gehören genau wie Geisteskrankheiten, sexuelle Perversionen oder eine Eheschließung zum Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung zu den Möglichkeiten eine Härtefallscheidung durchzusetzen.

Bei den anderen Gründen wird es da etwas kniffliger und muss im einzelnen entschieden werden. Gewalt ist nicht unbedingt ein Grund für eine Härtefallscheidung. Wenn es mal handgreiflich in einem Streit wird, was dann durchaus als Gewalt zu bezeichnen ist, ist das aber noch lang kein Grund für einen Härtefall. Bei ständiger Gewalt gegen den Partner sieht das da schon wieder anders aus.

Dasselbe gilt für die Untreue. Ein Seitensprung ist nicht ausreichend für eine Härtefall-Entscheidung, die wiederholte bzw. ständige Untreue wiederum schon eher.

Beleidigungen gegen den Partner sind auch kein Grund für eine Härtefallscheidung. Anders ist es dann aber bei Beschimpfungen oder Demütigungen gegen den Partner, besonders dann wenn Kinder mit im Spiel sind, die diese Situationen mit erleben.

Teilweise finde ich die Gründe eindeutig aber zum Teil auch recht unverständlich. Grade bei Gewalt sollte da vielleicht etwas härter entschieden werden. Aber ich denke das hängt dann eh, wie immer, vom Einzelfall und dem Richter ab.

» Kodi » Beiträge: 599 » Talkpoints: 27,19 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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