Wann ist ein privater An- und Verkauf gewerblich?

vom 16.08.2017, 10:23 Uhr

Person A kauft sehr viele gebrauchte Sachen, sowie auch Kleidung im Internet. Wenn es ihr nicht passt und es ihr doch nicht gefällt, wird es gleich wieder verkauft. Nicht immer ist es dann auch der Preis, den sie gezahlt hat, sondern durchaus auch mal mehr, was sie dafür bekommt.

Person A macht das schon wirklich im großen Rahmen und hat auch Spaß daran und sieht das eher als Hobby. Aber wann ist es dann doch kein Hobby mehr und eher gewerblich? Wann müsste A einen Gewerbeschein für diesen An- und Verkauf haben? Wann zählt es als gewerblich? Könnte das Finanzamt A irgendwie auf die Schliche kommen? Sollte A ein Buch führen über ihren Ankauf und dann den Verkauf?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das ist eine gute Frage, die ich mir auch schon gestellt habe. Ich verkaufe auch viel Kleidung im Internet oder tausche sie. Allerdings auch alles aus dem privaten Gebrauch und es kommt dabei wirklich selten vor, dass ich auch mal ein Teil verkaufen kann. Oftmals bleiben die Sachen ewig bei mir liegen.

Aber wenn man das im großen Rahmen macht und durchaus etwas dabei verdient, ist es durchaus möglich, dass man dafür ein kleines Gewerbe anmelden muss. Im Internet steht, dass es nicht leicht ist zwischen gewerblich und privat zu unterscheiden und da eine Grenze zu ziehen.

Man kann es wohl gar nicht direkt an der Menge der Verkäufe festmachen. Teils wird geschrieben, dass man ab 140 Verkäufe bei ebay aufpassen müsste nicht als gewerblich eingestuft zu werden und auf anderen steht, dass man das nicht von der Menge der angebotenen Artikel abhängig machen könnte.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Wie kommt man auf die 140 nur weil eBay das als Maßstab angibt ist das noch lange nicht das Mittel aller Dinge. Damit das als gewerblich eingestuft wird, reicht es aus wenn es regelmäßig von statten geht. Allerdings sollte man wissen, dass man bereits ab dem 5. Verkauf im Jahr dann auch die AGB Pflicht als Privatverkäufer hat und damit der Gewährleistung und Garantie unterliegt von der man sich nicht mit einer Floskel direkt ausschließen kann. Sprich sobald du die AGB Pflicht hast, wird man dir auch das gewerbliche Handeln direkt unterstellen können in der Theorie.

Aber nur weil einer im Jahr 8 mal etwas verkauft, wird er vom Finanzamt noch lange nicht als gewerblicher Kunde angesehen. So oder so besteht eine Mitteilungspflicht als Einnahme an das Finanzamt wenn man aus einem Privaten Verkauf etwas einnimmt. Kommt man dieser nicht nach, dann hat man bereits Steuerhinterziehung begangen und das sind mehr als 90% der eigenen Bevölkerung mit solchen kleinen Dingen. Als Freigrenze wurden dafür 600 Euro geschaffen bevor dafür auch Einkommenssteuer anfällt. Im Gegenzug kann und darf man natürlich auch Verluste vortragen lassen und gegen rechnen.

Von der Steuer allerdings ausgenommen sind Dinge des täglichen Bedarfs. Da es sich hier um Bekleidung handelt wenn ich es richtig verstanden habe, dürfte und sollte es dabei dann auch davon ausgenommen sein. Angeben muss man es dennoch, auch wenn keine Einkommenssteuer darauf erhoben wird und man tut sich selbst einen Gefallen wenn man sich die Summen und was es war aufschreibt für den Nachweis beim Finanzamt.

Hier ist es ganz klar und dazu kann man auch das BHG Urteil zu Grunde legen, es ist bereits ein gewerbliches Handeln. Es ist typisch für Gewerbetreibende, dass diese Waren kaufen um sie hinterher direkt wieder zu verkaufen. Dann darüber hinaus sind es die identischen Warensachen die regelmäßig angeboten werden, sprich Bekleidung und wenn dann noch Neuware ins Spiel kommt und sie nicht plausibel erklären kann warum sie 5 neue Hosen vom gleichen Hersteller hat, dann ist es vorbei. Ganz klar, hier ist es schon gewerbliches Handeln und ist entsprechend auch zu führen, zu besteuern und notwendige Papiere dafür zu haben.

Hat man das nicht, dann sitzt mal richtig tief drinnen und teuer kann es ohnehin auch werden. Von daher reduzieren, nichts mehr häufig anbieten und vor allem keine Sachen aufkaufen damit sie hinterher direkt wieder verkauft werden, aber jeder Finanzbeamte, Ordnungsbeamte, Anwalt und auch der Zoll würden das direkt als ein gewerbliches Handeln ansehen und nach den Papieren Fragen. Das ist kein Hobby mehr und bei dem BGH Urteil ging es um einen Zeitraum von 5 Wochen, es kommt auf die Regelmäßigkeit drauf an und wenn das schon fast täglich stattfindet wie hier beschrieben, dann eindeutig gewerblich.

Mit Buch führen ist es für A hierbei dann nicht mehr getan, es muss entsprechend beantragt werden die Gewerbepapiere, alles angemeldet, eine Umsatzsteuernummer und je nach dem was ihr dann als Buchführungspflicht auferlegt wird auch eine korrekte Buchführung mit Bilanzbuchhaltung zu führen. Das geht über das was sich A denkt um einiges hinaus und ist auch nichts, womit man Spaß machen sollte da es einen selbst teuer zu stehen kommen kann.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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