Wann ist beim Walkie Talkie Amateurfunklizenz nötig?

vom 22.10.2018, 23:31 Uhr

Die Zwillinge (12 Jahre) einer Bekannten wünschen sich ein Walkie Talkie, welches auch eine ordentliche Reichweite hat. Meine Bekannte hat sich nun verschiedene Angebote angeschaut und bei dem Walkie-Talkie Set BAOFENG BF-888S Wireless steht in der Beschreibung nichts von einer Amateurfunklizenz. Allerdings wird in einer Rezension darauf hingewiesen, dass man eine Amateurfunklizenz benötigt. Ich habe mich dann gefragt, ob man sowas nicht auch in die Beschreibung schreiben sollte, damit man das nicht kauft, wenn man keine Amateurfunklizenz hat.

Meine Bekannte weiß nun nicht, welche Walkie Talkies denn nun diese Amateurfunklizenz braucht. Denn es steht ja in der Beschreibung auch nicht immer dabei. Wie erkennt man bei einem Walkie Talkie, dass es eine Lizenz braucht? Welche Voraussetzungen muss ein Funkgerät bzw. Walkie Talkie haben, dass es die Pflicht hat, wenn man es nutzen will, so eine Lizenz zu haben?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Der Suchbegriff PMR446 liefert brauchbare Ergebnisse. Die Kriterien für lizenzfreien Jedermannfunk sind die Frequenzen und Kanäle, die sich keinesfalls mit denjenigen für den Behördenfunk reservierten überschneiden dürfen. Ferner die Sendeleistung. Beispiel Und zudem besitzen die Geräte einen kleinen Aufkleber mit BZT-Nummer oder ähnlich.

» Gorgen_ » Beiträge: 1047 » Talkpoints: 371,11 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^