Vorsorgevollmacht einer Patientenverfügung gleichzusetzen?
Wenn man mal ganz schwer erkranken sollte, dann ist es doch bestimmt vorteilhaft, wenn man mal im Vorfeld schon eine Vorsorgevollmacht aufgesetzt hat, wo man quasi eine Person bevollmächtigt alle Entscheidungen an meines statt zu treffen. Aber kann man denn eigentlich so eine Vorsorgevollmacht auch so aufsetzen, dass diese auch gleich einer Art Patientenverfügung gleichkommt? Würde das gehen oder sind das eurer Meinung nach zwei verschiedene Paar Schuhe?
Meiner Ansicht nach sind das zwei verschiedene paar Schuhe und ich verstehe nicht, wie man das in einen Topf werfen kann. In einer Patientenverfügung werden in der Regel die medizinischen Angelegenheiten geregelt und festgelegt. Der Betroffene legt also selbst seinen Willen fest und braucht keinen Vormund, der für ihn entscheidet.
Bei einer Vorsorgevollmacht wird aber eine Vertrauensperson festgelegt, die einen dann in sämtlichen rechtlichen Belangen vertreten kann, wenn man selbst eines Tages nicht mehr entscheiden kann. Dadurch spart man sich im Ernstfall das gerichtliche Betreuungsverfahren. Daher wäre es immer ratsam, nicht nur die Vorsorgevollmacht, sondern auch eine Patientenverfügung zu fixieren und sich nicht nur auf eins von beiden zu verlassen.
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