Von Verkäufer animiert werden, Gutschein mehrmals zu nutzen?
Ich war vor kurzem beim Einkaufen in einem Supermarkt, wobei ich einen Gutschein im Wert von zehn Euro hatte. Ich habe recht viele günstige Sachen gekauft und hatte keinen genauen Überblick mehr über die Kosten, war aber letztendlich bei acht Euro.
Wie ich dann an der Kasse erfahren habe, ist es nicht möglich, den Restwert auf dem Gutschein zu lassen, so dass dieser dann verfallen ist. Das habe ich so nicht gewusst, da auf dem Gutschein auch irgendetwas davon stand, dass Teilzahlungen möglich sind. Das meinte aber nur, dass man auch für dreißig Euro einkaufen und sich den Gutschein anrechnen lassen könnte, zumindest laut Verkäufer.
Da ich etwas enttäuscht über das Guthaben war, was dann verfallen ist, meinte der Verkäufer flüsternd zu mir, dass ich mir den Gutschein ja einfach noch einmal ausdrucken könnte. Als ich komplett ungläubig schaute, fügte er noch augenzwinkernd hinzu, dass es ja keiner merken würde.
So etwas habe ich nun noch nie erlebt, weiß aber nicht so recht, was ich davon halten soll. Abgesehen davon, dass ich bezweifle, dass es geht, den Gutschein noch einmal zu verwenden, denke ich, dass das ja auch nicht legal sein kann. Von daher werde ich es lassen. Wurdet ihr von einem Verkäufer schon dazu animiert, Gutscheine doch mehrmals zu nutzen? Was habt ihr dann gemacht?
Wenn das ein Gutschein mit Barcode ist, dann ist er sobald er eingelöst ist verfallen. Sprich es bringt dir nichts den noch einmal auszudrucken, er würde von der Kasse nicht akzeptiert. Es ist mir aber auch nicht bekannt das ein Restwert auf einem Gutschein verfällt, das darf eigentlich nicht sein. Teilzahlungen sind immer Möglich und ein Gutschein ist selbst mit 20 Cent, als ein Zahlungsmittel mit Restwert anzusehen. Das ist gesetzlich geregelt, ich denke einfach mal der Verkäufer hatte keine Ahnung.
Ich denke auch nicht, dass es geht. Der Gutschein hatte ja bestimmt einen Strichcode zum Einscannen. Dieser Code ist auf jedem Gutschein ein bisschen anders und das Gerät erkennt, wenn ein Gutschein schon genutzt wurde.
Wenn das System irgendwie fehlerhaft wäre, hätte der Verkäufer das ja dazu gesagt. So wie du es erzählt hast, klingt es eher so, als ob er das nicht wüsste und glaubt, man könnte immer jeden Gutschein mehrmals benutzen. Wenn mir ein Verkäufer den Tipp geben würde, dass das Gutscheinsystem fehlerhaft wäre, würde ich es vielleicht tatsächlich noch ein Mal ausprobieren.
Dass der Verkäufer überhaupt seinen Arbeitgeber sozusagen hintergeht, ist natürlich moralisch fragwürdig. Aber verwunderlich finde ich es nicht. In einer von tausenden Supermarktfilialen an der Kasse zu sitzen ist kein Job, der einen viel Loyalitätsgefühl lehrt. In einem kleinen Tante-Emma-Laden wäre ich überraschter.
Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass das so ohne weiteres geht. Gutscheine haben doch in der Regel Codes und Nummern, sodass ich glaube, dass das schon irgendwo registriert wird. Bei Amazon kann man ja auch schlecht denselben Gutschein zweimal einlösen, nur so als Beispiel. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass das woanders auch funktionieren könnte.
Ich würde das ehrlich gesagt nicht ausprobieren wollen. Nachher steht man dann als kriminell da und ist mehr oder weniger bloßgestellt. Ich würde da lieber normal mit Bargeld bezahlen wenn ich das nächste Mal dort einkaufen gehe.
Mit den Gutscheinen ist es unterschiedlich und auch nicht eindeutig gesetzlich geregelt. Es muss nur im Kleingedruckten vermerkt sein, was eben akzeptiert wird. Eine Verrechnung mit Restguthaben ist möglich, wenn der Anbieter das so angegeben hat. Wenn das nicht angegeben worden ist, dann muss automatisch der komplette Betrag benutzt werden oder das restliche Guthaben verfällt darauf. Gerade bei ausgedruckten Gutscheinen und Rabatten führt das oft zu Missverständnissen.
Etwas anderes ist es, wenn sich dabei um eine Gutscheinkarte oder ein Kundenkonto mit Gutscheinfunktion handelt. Dann kann man auch Beträge darunter damit bezahlen und das Restguthaben bleibt vorhanden. Bei Gutscheinen in Papierform ist das gar nicht möglich, denn wie sollte auch nachgewiesen werden ob das restliche Guthaben bereits verbraucht wurde oder nicht. Würde nur mit dem Kassenzettel und der Ehrlichkeit der Kunden funktionieren, ansonsten nicht. Somit steht auf diesen Gutscheinen das ganze auch drauf oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass eine Auszahlung von Restbeträgen ausgeschlossen ist.
Gutscheine können nur selten mehrfach genutzt werden und nicht jedes Geschäft akzeptiert die ausgedruckten Gutscheine überhaupt. Gerade wenn diese von bestimmten Seiten stammen etc. wo einfach jedermann Gutscheine einscannt und jeder diese Ausdrucken kann, verlangen die Händler das Original.
Rossmann Gutscheine können nur im Original verwendet werden mit den 10%, die ausgedruckten Gutscheine aus dem Internet werden gar nicht erst akzeptiert von dem Kassierer oder das System weigert sich dagegen, denn die Barcodes darauf sind einmalig und wenn dieser bereits verwendet wurde, dann ist eine weitere Einlösung nicht möglich.
Ich kenne es auch nur so, dass Gutscheine meist Codes haben und eine Nummer, so dass man diese eben wirklich nur einmal einlösen kann. Ich würde daher auch den Tipp des Verkäufers ignorieren und es nicht nochmal probieren. Das wäre mir auch viel zu riskant, dass ich am Ende als Betrüger hingestellt werde.
Ich habe so einen Tipp auch noch nie von einem Verkäufer bekommen und finde das schon komisch. Immerhin würde er dem Geschäft ja auch irgendwie damit schaden, wenn der Gutschein mehrfach eingelöst werden würden. Ich weiß, dass die wenigsten Geschäfte etwas sagen, wenn man mehrere Gutscheine einlösen möchte, aber die müssen dann schon alle unterschiedliche Strichcodes haben.
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