Von privater in gesetzliche Krankenversicherung wechseln
Gerade wenn beispielsweise Selbständige in Rente gehen und diese vorher privat krankenversichert waren, so möchte ja viele dann aus Kostengründen wieder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Das war wohl bisher kaum oder auch gar nicht möglich, aber seit August dieses Jahres soll es wohl gesetzliche Änderungen dazu gegeben haben, die so einen Wechsel erleichtern und ermöglichen sollen. Kennt ihr diese Regelungen dazu und was sagen diese denn genau aus, wenn man von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte?
Dass Privatversicherte im Alter in die gesetzliche Versicherung wechseln können, entspricht nicht der Wahrheit; auch nicht ab August 2017. Man muss sich folgendes vorstellen: Ein Selbständiger genießt jahre- oder jahrzehntelang alle Vorteile einer privaten Krankenversicherung. Er bekommt bessere Heil- und Hilfsmittel, bessere Untersuchungsmethoden, schnellere Termine und so weiter. Nun ist er über sechzig Jahre alt und wechselt einfach mal in die gesetzliche Krankenversicherung, um etwas Geld zu sparen.
Schon einmal etwas von Solidargemeinschaft gehört? Die gibt es nämlich unter allen gesetzlichen Krankenkassen; Fehlanzeige bei den Privatversicherungen. Nur weil Herr Z künftig Beiträge sparen will, soll also die Solidargemeinschaft für ihn aufkommen. Herr Z. leistete allerdings vorher nichts für die Gemeinschaft. Da ist es wohl nur fair, wenn der Gesetzgeber diesbezüglich einen Riegel vorschiebt. Ein Wechsel ist nur in ganz seltenen Fällen möglich, zum Beispiel dann, wenn der Versicherte vor seinem Beitritt lange gesetzlich versichert war.
Ein 63-jähriger müsste also mindestens über 20 Jahre gesetzlich versichert gewesen sein, um im Alter wieder die Vorteile der Gesetzlichen genießen zu können. Was hier angesprochen wurde, betrifft ab August 2017 ältere Frauen, die privat bei ihrem Ehegatten versichert waren. Aber auch diese müssen vorher sozialversicherungspflichtig tätig gewesen sein. Es ist aber allerdings nicht so, dass ein privat Versicherter im Alter ins bodenlose fällt. Die Privatversicherung bildet für den Versicherten Rückstellungen für das Alter. Allerdings schützen diese aber auch nicht vor Beitragserhöhungen. Wird es eng, kann sicher der Versicherte immer noch in einen Basistarif einstufen lassen.
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