Vermieter auf unwirksame Kündigung aufmerksam machen?

vom 14.08.2018, 11:02 Uhr

Familie Sauer wohnt seit 8 Jahren in einem Wohnblock, in dem nur Eigentumswohnungen sind, die von verschiedenen Vermietern vermietet wurden oder selbst von den Eigentümern bewohnt werden. Die Familie Sauer hat vor einer Woche die Kündigung für die Wohnung erhalten. Diese sieht wie folgt aus:

Der Vermieter kündigt die Wohnung fristgerecht mit dreimonatiger Kündigungsfrist mit der Begründung des Eigenbedarfs. Er hat in der Kündigung auch sofort den Übergabetermin mitgeteilt. Die Kündigung ist handgeschrieben und es steht auch nicht drin, wer in diese Wohnung ziehen wird.

Familie Sauer hat sofort einen Anwalt aufgesucht, der geraten hat, die Füße still zu halten. Erstmal hat die Familie seitens des Vermieters 6 Monate Kündigungsfrist und es muss auch drin stehen, wer von der Familie des Vermieters dort einziehen will, damit dies nachvollzogen werden kann. Der Anwalt meinte, dass sie sich in Ruhe eine neue Wohnung suchen sollen und dem Vermieter nichts sagen sollen, dass die Kündigung rechtlich unwirksam ist, damit sie Zeit schinden können. So muss der Vermieter eine erneute Kündigung schreiben und das wird er erst dann machen, wenn er feststellt, dass die Kündigung unwirksam ist und somit hat die Familie mehr Zeit eine Wohnung zu suchen.

Ist es wirklich richtig, dass man in so einem Fall besser erst mal die Füße still hält und nicht sagt, dass die Kündigung unwirksam ist? Würdet ihr dem Vermieter mitteilen, dass die Kündigung nicht rechtens ist oder würdet ihr dem allen gelassen entgegen sehen und dann am Tag der Wohnungsübergabe erst sagen, dass er eine neue Kündigung schreiben muss, wenn er sie raus haben will?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wir hatten diesen Fall kürzlich auch, Dein Text könnte glatt nach unserer Geschichte geschrieben worden sein. :lol:

Ich habe auch nichts weiter gesagt und angefangen, in aller Ruhe nach etwas Passendem für uns zu suchen. Wir hatten sogar eine 9-monatige Kündigungsfrist, die sich ja dann locker verdoppelt hätte, wenn die Vermieterin endlich Ihren Fehler bemerkt hätte. Einige Zeit sah es auch fast so aus, als ob wir eine zusätzliche Zeit brauchen würden, dann aber ergab sich noch etwas, so dass wir es tatsächlich in der Zeit geschafft haben, die der Vermieterin vorschwebte.

Ich hätte es darauf ankommen lassen, gerade weil die Vermieterin uns regelmäßig über Rechte und Pflichten aufgeklärt hatte, während wir dort wohnten. Zumindest über ihre Ansichten zu bestimmten Themen. Dann hätte sie dadurch auch mal wieder etwas dazugelernt, aber leider kam es ja nicht dazu.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Es kommt ganz darauf an wie gut ich mit dem Vermieter klar komme und wie einfach es ist eine neue Wohnung zu suchen. Wenn der Vermieter sonst auch nie entgegen gekommen ist und es eh schwer ist eine neue passende Wohnung zu finden, dann würde ich auch die Füße stillhalten. Es zwingt einen ja niemand etwas zu sagen. Er hätte ja einfach eine wirksame Kündigung schreiben können. Dann hat man wenigstens genug Zeit, sich eine wirklich passende Wohnung zu suchen und muss dann nicht das erstbeste nehmen, weil man raus muss.

Desweiteren kann man ja auch zur Not einfach wohnen bleiben. Natürlich ist man grundsätzlich nicht im Recht, wenn man die Wohnung einfach verlässt und man kann dann zwangsgeräumt werden. Aber das ist eine langer Prozess und solange man seine Miete weiter bezahlt, wird es sogar recht schwer eine Zwangsräumung durchzusetzen. Unsere Wohnungsbaugenossenschaft hatte als wir noch zur Miete wohnten mal versucht unsere Nachbarn herauszuklagen und räumen zu lassen, weil diese dauernd alle anderen Mieter verbal und körperlich belästigt haben und sogar teilweise ihre Wohnung demoliert haben. Die hatten also allen Grund dazu. Aber es kam eben jeden Monat die reguläre Miete. Somit musste eine Gerichtsverfahren anberaumt werden. Allein vom Einreichen der Klage bis zur anberaumten Verhandlung verging ein gutes Jahr. Und da waren sie noch lange nicht heraus geklagt. Das hatte dann nochmal ein paar Monate gedauert.

Von daher würde ich jetzt die Füße stillhalten und in Ruhe was Neues suchen. Wenn das halt noch nicht klappt und der Vermieter dann zum vermeintlichen Auszugstermin kommt, dann machst du ihn auf die unwirksame Kündigung aufmerksam und zur allerhöchsten Nor würde ich dann einfach noch wohnen bleiben und weiter Miete zahlen bis ihr was gefunden habt. So schnell kann man nicht vor die Tür gesetzt werden.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Bei der aktuellen Lage, in der es ja nicht wirklich leicht ist, neue Wohnungen zu finden, kann ich den Tipp dieses Anwalts schon gut verstehen und muss sagen, dass ich das auch so machen würde wie er es Familie Sauer geraten hat. Wenn man natürlich mit dem Vermieter immer gut zurecht kam und vielleicht auch schnell eine Wohnung in Aussicht hat, dann würde ich es vielleicht schon sagen, aber mehr Zeit kann ich so einem Fall sicher eher nicht schaden.

» Barbara Ann » Beiträge: 28933 » Talkpoints: 56,80 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Ich würde das von den Umständen, also auch vom Wohnort abhängig machen. Hier ist bezahlbarer Wohnraum rar gesät. Die Wohnungen, die frei werden, gehen weg wie warme Semmel. Ich habe schon bei Facebook in regionalen Gruppen mitbekommen, dass man ganz kurzfristig einen Nachmieter gesucht hat, der schon zwei Tage später einziehen sollte und der wurde doch tatsächlich gefunden. Selbst wenn der erste Interessent abspringt, sind da 100 weitere Interessenten und einer würde die Wohnung immer nehmen, um nicht auf der Straße zu stehen. Eine Wohnung dagegen zu kriegen ist verdammt schwer und man muss viel Glück und auch Ellenbogen haben.

Daher würde ich da gezielt Zeit schinden und nichts sagen, wenn ich in dieser Situation wäre. Ich meine, warum sollte ich mir selbst Nachteile verschaffen? Wenn ich mir selbst die Zeit verkürze und dadurch die Wohnungssuche unter enormen Zeitdruck antreten muss, ist auch niemandem geholfen. Abgesehen davon bin ich der Ansicht, dass es nicht mein Problem ist, wenn der Vermieter so dumm ist, eine fehlerhafte Kündigung zu verschicken. Man kann sich ja auch vorher beraten lassen, wie so etwas formal richtig aussehen muss um nicht an Wirksamkeit zu verlieren.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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