Verdacht auf Kartell, wenn überall gleicher Preis?

vom 27.09.2015, 16:11 Uhr

Vor kurzem kam ein Bericht über Kartelle in Deutschland im Fernsehen. Man hat sich auch unterschiedliche Produkte dazu angeschaut. Verdächtig war eine bekannte Rucksackmarke. Die Moderatoren haben in keinem Geschäft Rabatt auf die Rucksäcke bekommen, da die Verkäufer meinten, sie würden sonst Ärger von dem Hersteller bekommen und vielleicht nicht mehr beliefert werden.

Auffallend war dabei auch, dass ein Modell im Internet überall den gleichen Preis hatte. Es gab keine Preisschwankungen, wie bei anderen Produkten. Von anderen Herstellern kostet ein Rucksack vielleicht zwischen 40-60 Euro, je nach Anbieter. Hier gab es aber immer den gleichen Preis, da die Anbieter ansonsten wohl auch Ärger bekommen.

Ist es etwa an Anzeichen für ein Kartell, wenn man ein Produkt im Internet wirklich überall nur für exakt den gleichen Preis bekommt? Ich habe es auch schon erlebt, dass ich nach einem Kleidungsstück gegoggelt habe und es immer der gleiche Preis war. Bei anderen Artikeln gab es Angebote und Schwankungen. Wie seht ihr das, ist das ein Hinweis auf ein Kartell und sollte man solche Produkte nicht kaufen?

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ein Kartell im herkömmlichen Sinne ist bei diesem Sachverhalt wahrscheinlich nicht gegeben. Wenn ich es richtig verstanden habe, handelt es sich dabei ja um einen Rucksack eines einzigen Herstellers, da ein bestimmtes Modell erwähnt wurde.

Normalerweise besteht ein Kartell aber zwischen zwei oder mehreren Unternehmen und es gibt dann auch viele verschiedene Formen eines möglichen Kartells. In diesem speziellen Fall könnte wohl eher ein sogenanntes 'Vertikales Kartell' gegeben sein.

Das unterscheidet sich sehr von den anderen Kartellen und unterliegt auch im Strafrecht einer ganz anderen Bedeutung und Bewertung. Das vertikale Kartell bezieht sich nämlich ausschließlich auf den Handel und wird auch nur von einem Monopolisten ausgeübt.

Wenn ein Endverkäufer, also beispielsweise ein Rucksackladen, ein bestimmtes Modell von Hersteller A verkaufen möchte, muss er einen Vertriebsvertrag unterschreiben. Darin würde er dann in diesem Fall dazu verpflichtet, das angegebene Produkt nur zu einem festgelegten Preis zu verkaufen.

Die Möglichkeit, von sich aus einen gewissen Rabatt beim Verkauf einzuräumen, wird dem Verkäufer in diesem Vertrag nicht eingeräumt, beziehungsweise ausdrücklich untersagt. Das kann dann dazu führen, dass das beispielhafte Rucksackmodell B auch bei anderen Händlern nur zu einem vorher genau festgelegten Preis erhältlich ist.

Wenn mir persönlich so etwas bekannt würde, würde ich mich wohl für ein anderes Modell oder einen anderen Hersteller und Anbieter entscheiden. Immerhin könnte es gut sein, dass man von Seiten des Händlers einen guten Rabatt bekommen würde, ihm dies aber untersagt wurde. Dann greife ich doch lieber zu einem anderen Produkt.

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» TamiBami » Beiträge: 2166 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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