Unterliegt Erbschaft unter Ehegatten der Besteuerung?

vom 03.07.2016, 19:07 Uhr

Gerade unter Eheleuten werden ja mitunter nicht gerade unerhebliche Werte vererbt. Wenn man nun als Hinterbliebene(r) beispielsweise größere Sachwerte oder hohe Geldsummen erbt, müssen diese denn dann eigentlich auch versteuert werden, gelten da auch irgendwelche Freibeträge oder sind diese gar ganz steuerfrei? Kennt ihr solche Konstellationen und wisst wie es da mit der Besteuerung aussieht?

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Die Erbschaftsteuer ist bei Ehegatten vergleichsweise großzügig. 500.000 Euro gelten als Freibetrag. Für den Freibetrag übersteigende Werte gilt die Steuerklasse 1. Das bedeutet 7 Prozent Steuern bis 75.000 Euro mehr, 11 Prozent bis 300.000 Euro, 15 Prozent bis 600.000 Euro, 19 Prozent bis 6 Millionen, 23 Prozent bis 13 Millionen, 27 Prozent bis 26 Millionen und 29 Prozent für noch größere Erbschaften.

Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro, Enkelkinder profitieren immerhin noch von 200.000 Euro. Beide Gruppen zahlen ebenfalls nach Steuerklasse 1, wenn das Erbe den Freibetrag übersteigen sollte. Das gilt auch für Eltern und Großeltern, allerdings schrumpft deren Freibetrag auf 100.000 Euro.

Alle anderen Verwandten haben nur 20.000 Euro Freibetrag und fallen in die Steuerklasse 2. Die beginnt bei einem Steuersatz von 15 Prozent und endet bei 43 Prozent Spitzensteuersatz. Fremde erhalten ebenfalls 20.000 Euro Freibetrag und zahlen Steuerklasse 3. Die startet bei 30 Prozent und endet bei 50 Prozent. Der Spitzensteuersatz wird da auch viel eher erreicht.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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