Unterbezahlung trotz Mindestlohn fair und nachvollziehbar?

vom 26.04.2018, 07:19 Uhr

Der Mindestlohn wurde schon vor zwei Jahren eingeführt. Man könnte meinen, dass dieser für alle gilt, aber das Bundesarbeitsgericht hat nun eine Ausnahme bestätigt: So müssen sich Zeitungszusteller zum Beispiel mit weniger als dem Mindestlohn zufrieden geben.

Gibt es noch mehr solcher Ausnahmeregelungen, wo Arbeitnehmer weniger als den Mindestlohn verdienen? Welche sind das? Fallen euch Beispiele ein? Findet ihr die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nachvollziehbar und fair?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Wenn du einen Bericht in der Zeitung siehst, solltest du vielleicht den ganzen Artikel lesen und nicht nur die Schlagzeile. :wink: Der Mindestlohn gilt auch für Zeitungszusteller. Eine Ausnahme gab es nur als Übergangsfrist und diese Übergangsfrist hat das Gericht bestätigt. Und das halt nur für reine Zeitungszusteller. Wer auch Werbeblätter verteilt hat, hatte immer Anspruch auf den Mindestlohn.

Auch andere branchenspezifische Übergangsfristen sind mittlerweile ausgelaufen. Weniger als den Mindestlohn dürfen lediglich Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung, Minderjährige und freiwillige Praktikanten, die nicht mehr als drei Monate bleiben, verdienen.

» cooper75 » Beiträge: 13325 » Talkpoints: 497,57 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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