Triftige Gründe und Kosten einer Eheannullierung

vom 13.07.2018, 18:55 Uhr

Es ist bestimmt nicht so einfach, eine Ehe, die rechtmäßig geschlossen wurde, nicht scheiden zu lassen, sondern annullieren zu lassen. Was sind eigentlich triftige Gründe für eine Eheannullierung? Kann man überhaupt noch eine Ehe annullieren lassen? Kennt ihr Fälle, wo man eine ehe annullieren ließ? Und was kostet eigentlich eine derartige Annullierung? Wer muss diese Kosten tragen? Derjenige, der diesen Antrag stellt oder beide Partner?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn du eine Ehe aufheben lassen möchtest, musst du zwischen den Gründen unterscheiden, die bereits vor der Eheschließung eine Heirat eigentlich unmöglich machen und Gründen, die erst nach der Eheschließung offensichtlich geworden sind. Das macht einen ganz großen Unterschied bei den Aussichten auf Erfolg.

Du kannst eine Ehe aufheben lassen, für deren Schließung die Voraussetzung gefehlt hat. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn mindestens ein Partner minderjährig war und die Erlaubnis des Gerichts gefehlt hat. Auch ein nicht geschäftsfähiger Partner oder ein bei der Trauung gar nicht anwesender Partner ist ein Grund. Natürlich gilt das auch, wenn die Eheschließung verboten war, weil einer schon verheiratet ist oder beide zu eng verwandt sind.

Schwieriger wird es, wenn du erst hinterher erfährst, dass es Gründe gibt, die dich von der Eheschließung abgehalten hätten. Theoretisch könnte man eine Ehe aufheben, wenn ein Partner sich als impotent oder fortpflanzungsfähig erweist, man erfährt, dass einer schon Kinder hat oder geschieden ist. Praktisch ist kaum zu beweisen, dass der andere das verheimlicht hat und man ihn nicht geheiratet hätte, wenn man es gewusst hätte.

Finanzielle Gründe sind dabei übrigens ausgeschlossen. Hat der andere nur wegen des Vermögens geheiratet oder ist insolvent, hat man Pech. Von einem Heiratsschwindler muss man sich so scheiden lassen. Wurdest du gezwungen oder wusstest, du nicht, dass du heiratest, geht es theoretisch auch. Praktisch funktioniert es aber im Nachhinein nur bei einer Scheinehe, bei der beide nie eine eheliche Lebensgemeinschaft eingehen wollten.

Die Aufhebung der Ehe kostet so viel wie eine Scheidung. Es entfällt nur das Trennungsjahr. Dazu müssen die Fristen eingehalten werden. Die liegen je nach Grund zwischen einem und drei Jahren ab Kenntnis des Grundes. Danach bleibt nur eine normale Scheidung.

» cooper75 » Beiträge: 13327 » Talkpoints: 498,02 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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