8 Jahre Altersunterschied - Kann das gut gehen?

vom 14.12.2009, 15:44 Uhr

Hallo,

als ich eben noch etwas im Internet gesurft habe, bin ich auf etwas gestoßen, was mich ein bisschen erschreckt hat. Eine Mutter hat von ihrem 14-jährigen Sohn berichtet, der mit einer 8 Jahre älteren Frau zusammen ist und beide auch regelmäßig Sex miteinander haben.

Ich weiß, dass Sex ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt ist, aber ist Sex auch in diesem Fall erlaubt? Was haltet ihr davon? Ich habe mich auch schon einmal in einen 2 Jahre jüngeren Jungen verliebt, aber den Altersunterschied finde ich etwas zu krass.

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» Marina_1 » Beiträge: 1089 » Talkpoints: 55,86 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Naja, in dem Alter ist das sicherlich nicht erlaubt. Er ist minderjährig und die Frau ist 22 Jahre. Nein, das ist nicht in Ordnung. Ich als Mutter würde versuchen das Ganze zu verhindern. Das ist nicht ohne. Mein Mann und ich sind 4 Jahre voneinander.

Ab einem bestimmten Altern machen 4-8 Jahre wohl nichts mehr aus, aber mit 14 Jahren schon. Die Frau kann auch nicht ganz normal sein, denn eine 22 jährige Frau sollte sich nicht in einen "Jungen" verlieben. Das ist schon selsam. Vielleicht steht sie auf sexuell unerfahrene Jungen. Das erschreckt mich nun auch sehr.

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» MoneFö » Beiträge: 2938 » Talkpoints: -3,73 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Hallo,
also ich denke diese Beziehung läuft auf Dauer sicher nicht rund. Natürlich gibt es Teenies, die sehr weit und erwachsen sind. Ebenso gibts Twens, die nicht so weit sind - dann passt es in dem fall ja wieder. Nur ob das erlaubt ist wage ich zu bezweifeln.

8 Jahre Altersunterschied ist sonst kein Problem in einer Beziehung. Doch solange einer davon Minderjährig ist, ist das ne andere Geschichte. Ich würde meinem Sohn irgendwie klar machen, daß man in so jungen Jahren lieber seine Erfahrungen mit gleichaltigen machen soll.

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» Softeis » Beiträge: 2587 » Talkpoints: 5,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Hier bedarf es doch eigentlich keiner großen Diskussion, denn es ist schon aus juristischer Sicht verboten. Ein 14 jähriger Junge zählt nach dem Gesetz noch als ein Minderjähriger und hier gelten die Gesetze zum Jugendschutz. Das heißt im Klartext, dass sich die 22 jährige Frau strafbar macht.

Die Mutter müsste hier allerdings Maßnahmen ergreifen, damit die angebliche Beziehung sofort beendet wird. Sie hat ja schließlich als Mutter die Fürsorge und Obhutspflicht für ihren Sohn. Sie sollte möglichst schnell handeln, denn ansonsten könnte sich unter Umständen das Jugendamt damit befassen. Das wäre dann für beide nicht sehr angenehm denke ich.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Also ich denke, solange keinerlei Abhängigkeitsverhältnisse bestehen, welche die ältere Partnerin zu ihren Gunsten ausnutzt und solange sie ihn nicht bezahlt (Geld oder Sachwerte), sollte das Ganze nicht mal verboten sein. Oder anders: wenn seine Unerfahrenheit und Unreife nicht ausgenutzt wird, dann ist das Verhältnis durch den Gesetzgeber nicht sanktioniert.

Fragwürdiger finde ich dann schon, dass die Frau tatsächlich etwas an dem 14jährigen findet. Wobei ich nichts dagegen einzuwenden hätte, wenn es sich schlicht um das Verhältnis einer ältren Frau zu einem jüngeren Mann drehen würde. Aber mit 14 Jahren (also 8te oder 9te Klasse) wird der Junge sicher eine andere Lebenswelt haben. Andere Probleme sollten ihn belasten, so dass er eigentlich keine gemeinsamen Anknüpfungspunkte mit der 22jährigen haben sollte.

Das einzige was sie verbinden mag, ist der Geschlechtsakt. Das aber nur als Einschätzung aus der Ferne. Und sicher ist auch, dass er damit in seiner Klasse sicher den Helden gibt. Erklärbar ist das als Beziehung außerhalb des vollzogenen Akts aber schwer.

Gleiches gilt übrigens, wenn die Geschlechter in so einem Fall anders sind und sich ein 22jähriger mit einer 14jährigen Schülerin vergnügt. Außer das Bett, so sollte man meinen, verbindet sie dann nicht viel.

Ganz allgemein aber: wenn der jüngere Part hier wirklich selbstbestimmt handelt (wovon nicht zwangsläufig auszugehen ist, aber die Möglichkeit besteht!), dann spricht erst einmal auch nichts gegen diese Form der Beziehung. Schließlich würde der Junge sonst auch nicht enthaltsam sein und ob er nun eine 13jährige Freundin dafür nimmtm (wobei das vermutlich nicht mehr erlaubt ist?), oder die ältere Dame, ist doch aus seiner Sicht gleich.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Softeis hat geschrieben:Ich würde meinem Sohn irgendwie klar machen, dass man in so jungen Jahren lieber seine Erfahrungen mit gleichaltrigen machen soll.

Aber was würdest Du ihm als Begründung mit auf den Weg geben? Wieso macht es mehr Sinn, die Erfahrungen mit einer gleichaltrigen zu sammeln? Worin liegt technisch der Unterschied? Und wo sollte der emotionale Unterschied liegen? Selbst mir als Erwachsenen leuchtet dieses so nicht ein.

Was aber nicht heißt, dass ich die beschriebenen Vorkommnisse gut heißen würde! Leider aber fällt mir keine rationelle Erklärung ein.

karlchen66 hat geschrieben:Ein 14 jähriger Junge zählt nach dem Gesetz noch als ein Minderjähriger

Soweit ist das richtig. Sexuelle Handlungen sind aber in der Absolutheit lediglich dann verboten, wenn es sich um ein Kind handelt. Also jede Handlung an Personen unter (!) 14 Jahren ist verboten und wird mit Mindeststrafen von zwei Jahren geahndet. Hier ist der Junge aber schon 14 Jahre alt. Daher denke ich, dass sich ein Verbot erst ergeben muss. Und das kann passieren, wenn ihm sexuelle Unreife nachgewiesen wird. Und das geschieht auch nur auf Antrag!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


In diesem Alter weiß ich nicht ob ich es gut heißen soll. Was ich nur generell weiß, dass acht Jahre kein Alter sind. Gut es mag für den Jungen toll sein, eine Freundin zu haben die über 18 Jahren ist, warum im Grunde auch nicht. Das mit dem Sex lassen wir mal dahin gestellt sein. Jedoch muss man auch bedenken, dass die Zeiten sich verändern. Es ist nicht mehr so wie früher und daher darf man es nicht mehr so eng sehen.

Gut ich selber würde es besser finden, wenn er vielleicht 16 Jahre alt wäre, dann würde es auch mit dem Gesetz eventuell nicht so Probleme geben und vor allem wäre der Junge auch schon um einiges reifer, denn zwei Jahre machen in diesen Alter doch schon einiges aus.

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» kleineliebe » Beiträge: 1817 » Talkpoints: 2,92 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



karlchen66 hat geschrieben:Hier bedarf es doch eigentlich keiner großen Diskussion, denn es ist schon aus juristischer Sicht verboten.

Stimmt so nicht ganz. wir hatten hier schon mal eine Diskussion zu diesem Thema Sex: Wer darf mit wem in welchem Alter?. Eine 22-Jährige darf schon mit mit einem 14-Jährigen, wenn der der jüngere Part dieser Beziehung nicht in irgendeiner Form ausgenutzt wird. Oder

derpunkt hat geschrieben:Also ich denke, solange keinerlei Abhängigkeitsverhältnisse bestehen, welche die ältere Partnerin zu ihren Gunsten ausnutzt und solange sie ihn nicht bezahlt (Geld oder Sachwerte), sollte das Ganze nicht mal verboten sein. Oder anders: wenn seine Unerfahrenheit und Unreife nicht ausgenutzt wird, dann ist das Verhältnis durch den Gesetzgeber nicht sanktioniert.

Mehr braucht man dazu eigentlich gar nicht zu schreiben :wink:

Prinzipiell sehe ich einen Altersunterschied von 8 Jahren eher gelassen, allerdings ist doch zu befürchten, dass ein 14-Jähriger noch nicht die Reife eines 22-Jährigen hat und umgekehrt, dass eine 22-Jährige reifer als eine 14-Jährige ist. Daher denke ich auch, dass eine solche Beziehung langfristig wenig Chancen hat.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Hallo zusammen!

Ich denke nicht, dass es rechtlich erlaubt ist, dass die beiden Geschlechtsverkehr miteinander haben. Generell finde ich einen Altersunterschied von 8 Jahren nicht schlimm, aber bei einem 14 Jährigen ist das schon etwas anderes.

Aber es müssen wohl die Erziehungsberechtigkten entscheiden, was sie von dieser Beziehung halten. Ich denke aber, dass die Beziehung ziwschen dem 14 Jährigen und seiner 22 Jährigen Freundin nicht sehr lange halten wird. Das ist einfach durchschnittlich in so jungen Jahren so, aber natürlich gibt es da auch Ausnahmen.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Grundsätzlich muss ein Altersunterschied von acht Jahren kein Problem sein. Zwischen meinem Partner und mir besteht auch ein deutlicher Altersunterschied. Allerdings sind wir beide volljährig und ich finde das absolut wichtig, wenn man eine Beziehung eingeht, bei der es einen großen Altersunterschied gibt. Die acht Jahre an sich muss man relativ betrachten. Eine Beziehung zwischen einem vierzehnjährigen Kind oder Jugendlichem und einem acht Jahre älteren Partner finde ich ziemlich abstoßend, wohingegen eine Beziehung zwischen einem 30-jährigen und einem 38-jährigen problemlos funktionieren kann.

Ich frage mich, was die älteren Partner dazu bringt, eine Beziehung mit einem halben Kind einzugehen. Ich frage mich, ob diese Leute keine Partner in ihrem Alter finden oder persönliche Defizite haben und sich selbst noch auf einem sehr viel jüngeren Niveau bewegen. Ich finde solche extremen Konstellationen immer ein bisschen ekalhaft, solange einer der Partner noch nicht volljährig ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine solche Beziehung wirklich auf Dauer funktionieren wird.

Ich frage mich, was die Eltern dieses Jungen davon halten, dass seine Freundin so viel älter ist. Wenn ich ein Kind hätte, das mit einem so viel älteren Partner ankäme, fände ich das extrem seltsam und würde das auch nicht unbedingt gutheißen.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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