Renovierung bei Auszug - Pflicht?

vom 28.11.2007, 21:33 Uhr

Hallo

wie ihr vielleicht schon mitbekommen habt, ziehen wir bald um. Dazu hätte ich nun noch eine Frage:

In unserem Mietvertrag steht: "Renovierung bei Einzug" - was wir auch getan haben.
Nun ziehen wir aus und haben ca.2,5 Jahre in der Wohnung gelebt - teilweise auch Löcher in die Wände gebohrt, das Übliche eben.
Aber im Mietvertrag steht ja nicht, dass wir bei Auszug renovieren müssen - also muss ich nun renovieren oder nicht? Theoretisch hätte es die Wohnung mehr oder weniger nötig (vielleicht nur Schönheitsreparaturen?) aber im Mietvertrag steht ja nichts von "Renovierung bei Auszug". Oder ist renovieren beim ausziehen Pflicht, auch wenn nichts davon im Mietvertrag steht?

Vielen Dank und viele Grüße
Dagobert

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» Dagobert » Beiträge: 54 » Talkpoints: -0,03 »



Nein, Pflicht ist es nicht - eigentlich wundert mich eher das renovieren zum Einzug... normalerweise übergibt man eine Wohnung im besenreinen Zustand, die Löcher in den Wänden müsst ihr aber schon schliessen...

» engelchen » Beiträge: 9 » Talkpoints: 1,18 »


Im Zweifelsfalle einfach den Vermieter fragen.
Aber die heutigen Mietverträge gehen auch eher dazu über, dass man die Wohnung nur besenrein hinterlassen muss, da ein komplettes renovieren der Wohnung nichts bringt, da der Nachmieter eh eine andere Farbe an den Wänden haben möchte.

Falls man doch renovieren muss, so sollte man sich mit dem Nachmieter in Verbindung setzen und mit diesem die Renovierung absprechen. Man bezahlt dem Nachmieter die Renovierung zum Teil, wenn er sie selbst nach seinen Vorstellungen durchführt. So wird nicht doppelt gearbeitet und man selbst kommt dabei sogar ganz ohne Arbeit weg.

» Brebbi » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wenn nichts im Mietvertrag wegen einer Renovierung steht, würde ich auch nichts machen. Meistens werkeln eh die Nachmieter darin rum. Das würde ich mit denen einfach mal absprechen, sofern diese schon bekannt sind.

Ansonsten würde ich es handhaben wie: "Verlassen Sie die Wohnung, wie sie diese vorgefunden haben."

Die Löcher würde ich eventuell zuspachteln und max. die alten Tapeten runter. Alles andere ist Neumieter- oder Vermietersache. Zumal es in Eurem Vertrag ja auch steht, dass lediglich beim Einzug zu renovieren sei. Wenn Ihr aber erst 2, 5 Jahre drinwohntet, kann es letztendlich noch nicht allzu sehr verwohnt sein, oder? Das wäre dann Ermessenssache.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Du musst die Wohnung in dem Zustand übergeben, wie du sie bekommen hast. Wenn du mit dem Vormieter einen Zusatz ausgehandelt hast, ist der natürlich nicht zu beachten.
Bei meiner Wohnungsgenossenschaft ist es zum Beispiel Pflicht die Tapeten abzureißen, bevor man die Wohnung übergibt. Da ich aber selber keinen Bock hatte zu tapezieren und die Tapete noch einen super Zustand hatte, hab ich mich darauf geeinigt die dran zu lassen. Hab dann nur einmal drüber gestrichen. Sollte mein Nachmieter das aber dann nicht auch so machen, muss eben die Tapete ab... durch mich.
Ansonsten ganz klar, besenrein hinterlassen und Schäden sind zu beseitigen.

» ytube1 » Beiträge: 73 » Talkpoints: 0,16 »


Habt Ihr schon beim Vermieter nachgefragt? Ich kenne das auch von einer Freundin, die beim Einzug renovieren musste, beim Auszug aber die Wohnung nur in einem ordentlichen Zustand übergeben musste. Der Nachmieter hat sich die Wohnung dann auch nach seinem Geschmack hergerichtet. Macht ja auch mehr Sinn, als das kurz hintereinander zwei Parteien die gleiche Wohnung renovieren.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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