Vermieter zahlt die Kaution nicht zurück!

vom 20.11.2007, 16:28 Uhr

Hallo Leute

meinem Vermieter würde ich am liebsten den Hals umdrehen :twisted:
Wir sind vor zwei Wochen ausgezogen, für die alte Wohnung haben wir auch ein Übernahmeprotokoll mit allem drum und dran. Leider habe ich, ja, ich weiß, SEHR blöd von mir, das Protokoll nicht gelesen, bevor ich es unterschrieben habe. :wall: :wall:

Später beim Durchlesen hab ich dann den Satz bemerkt, dass die Kaution einbehalten wird um fällige Schönheitsreperaturen in der Wohnung zu bezahlen, angeblich müssen auch "Schäden an der Mietsache" behoben werden.
Aber das ist totaler Quatsch, die Wohnung ist tip top in Ordnung und renoviert von uns zurückgelassen worden!

Was mach ich denn jetzt?
Ich hab das Protokoll halt unterschrieben... und ich schätze, nun hab ich schlechte Karten, meine Kaution (900 Euro!) zurück zu bekommen, oder?

Viele Grüße
Nici

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» NiciP » Beiträge: 144 » Talkpoints: 0,13 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Oh je :( Wirklich ärgerlich, dass du das Protokoll nicht durchgelesen hast vor dem Unterschreiben, aber ich fürchte dadurch hast du eigentlich so gut wie keine Möglichkeit mehr, deine Kaution zurück zu bekommen. Wie willst du beweisen, im Nachhinein, dass du eigentlich nicht bewusst unterschreiben hast?! Ich würde sagen: aus Fehlern lernt man.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Au weh. Habt Ihr bei der Übergabe der Wohnung (Auszug) denn auch kein Protokoll angefertigt? Du könntest ihn vielleicht freundlich fragen, was denn da grossartig gemacht werden musste - allerdings habe ich die Befürchtung, dass er darauf nicht eingeht. Hattest Du nochmal mit dem alten Vermieter gesprochen, nachdem Du den Satz später gelesen hattest?

Ansonsten würde ich vielleicht doch einen Anwalt bzw. den Mieterschutzbund (man muss aber leider erst Mitglied werden) hinzuziehen, und wenn es mit ihm nur ein Teil der Kaution ist, den Ihr wieder bekommt.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Wenn Du bezeugen kannst, dass die Wohnung top renoviert ist und keine Hinweise im Protokoll aufgeführt sind, dass die Wohnung, also die Mietsache, Beschädigungen aufweist, dann wird es rechtlich "interessant".

Steht ja meist drin, in der Form wie: "Wohnzimmer - blabla beschädigt". So gesehen wahrscheinlich wieder eine Streitsache für`s Gericht, wenn er mit der Kaution nicht herausrücken will, denn einfach so auf einmal nachrenovieren zu wollen seitens des Vermieters, obwohl im Protokoll keine Anmerkungen zu finden sind, dass dies nötig ist, geht m. E. auch nicht - jedoch geb ich darauf mal keine Garantie, da ich mich mit sowas nicht so auskenne. Ist einfach nicht mein Gebiet.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Hallo Nici,

zunächst - und das weißt Du ja selbst - immer erst alles durchlesen, was man unterschreibt. Ich könnte mir dennoch vorstellen, dass dieser lapidare Satz zumindest juristisch nicht so ganz haltbar ist. Laß Dir auf jeden Fall vom Vermieter eine Liste geben mit den "Schäden" und gegebenenfalls die entsprechenden Rechnungen. (Diese Liste sollte ja eigentlich bei der Übergabe erstellt worden sein..?!) Generell muss für Dich ja nachvollziehbar sein, was mit Deinem (!) Geld denn so alles angestellt wird bzw. wurde. Setze ihm auf jeden Fall dazu eine Frist (14 Tage). Sollte er sich bis dahin nicht geäußert haben, muss man halt entsprechende weitere Schritte veranlassen.

» bsm123 » Beiträge: 1254 » Talkpoints: 13,60 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Soweit ich weiß, kannst du eh nur bis 3 Monate nach Auszug für Schäden belangt werden. Also wenn der Nachmieter sich beschwert, und das auf dich zurück zu führen ist. Vielleicht meint er damit ja nur diese "Übnerbrückungszeit" und du bekommst deine Kaution danach wieder ?

Würd einfach mal anfragen beim Vermieter, denn rechtlich dürfte es ja auch nicht in Ordnung sein wenn er die Kaution einfach einbehält. Muss ja auch Vertraglich geregelt sein im Mietvertrag z.B. steht da drinnen "als Sicherheitsleistungen wird eine Kaution in Höhe von XXX erbracht, der Vermieter hat die getrennt von seinem Vermögen anzulegen ... die mit dem Auszug des Mieters wieder an diesen übergehen". Wenn du so etwas im Mietvertrag stehen hattest, ist das soweit ich weiß gültig und du kannst die Kaution einfordern.

Ansonsten schreibst du einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, und legst es auf ein streitiges Gerichtsverfahren drauf an, falls er nicht rechtzeitig Widerspruch einlegt. Würde aber vorher beim Mieterschutzbund anfragen, die sollten sich mit so etwas auskennen oder einem Anwalt mit Fachgebiet Mietrecht.

Liebe Grüße
Sorae

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Ich würde auch auf jeden Fall nochmal versuchen, mit ihm zu reden.

Blöd ist halt wirklich, dass du es schon unterschrieben hast, aber vielleicht lässt er sich ja überreden, dir wenigstens die Hälfte der Kaution wiederzugeben.

Dir die Rechnungen geben zu lassen, wird da glaube nichts helfen. Selbst wenn ihr renoviert habt, dann lässt er halt mal die Armaturen neu machen oder so, aus an den Haaren herbeigezogenen Gründen und schon sind die 900 € weg.

Mein Tipp wäre wirklich, nochmal versuchen mit ihm zu reden. Versuch ihn zu überzeugen, so nach dem Motto "Es wurde doch renoviert, wo sehen Sie denn noch Renovierungsbedarf/Mängelbeseitigung?" Vielleicht ist es nichts gravierendes, und ihr könnt das noch selber machen oder so...

» Dani86 » Beiträge: 192 » Talkpoints: 0,10 » Auszeichnung für 100 Beiträge



hallo miteinander,

ich galube auch nicht, dass diese Einbehaltungsgeschichte rechtens ist. Was steht denn im Übernahmeprotokoll drinne? Sind irgendwelche Mängel vom Vermieter nach er Übernahme festgestellt und diese auch explizit als Mangel auf der Übernahmeliste aufgeführt? Falls nein, bedeutet das im Endeffekt nichts anderes, als das die Wohnung vernünftig übergeben wurde und du deine Kaution auch wiederbekommst. Aber der Vermieter ist berechtigt einen Teil der Kaution (und nicht die ganze) für den Zeitraum von einem Jahr zurückzuhalten wenn noch Nachzahlungen sei es für Nebenkosten / Betriebskosten zu erwarten sind. Den ganzen Gesamtbetrag allerdings, den darf er nicht zurückhalten sondern nur in Ausnahmefällen. Falls das nicht passiert solltest du freundlich nachfragen wie es mit deiner Kaution ausschaut, wenn er nicht reagiert würde ich es tatsächlich über den Mieterschutzbund oder halt wenn du Rechtsschutzversichert bist über einen Rechtsanwalt klären lassen. Ich glaube nicht, dass wenn ihr die Wohnung in einem ordentlichen reniertenovierten Zustand übergeben habt, das euer Vermieter da gute Chancen habt. Viel Erfolg und Glück dabei.

Liebe Grüße von der MissMouse

» missmouse » Beiträge: 435 » Talkpoints: -3,87 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallo NiciP,

unsere Kaution wurde uns damals auch nicht augezahlt. Allerdings so lange nicht, bis die Abrechnung gemacht wurde, falls dort noch irgendwelche Nachforderungen sind.

Vielleicht ist es ja in deinem Fall ähnlich. So lange keine Schäden vermerkt wurden, darf der Vermieter das Geld nicht einfach so ausgeben.

Liebe Grüße von der
Laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Kannst du das Protokoll vielleicht mal hier reinstellen oder so? oder uns genau sagen was da drauf steht? Das würde bei Tipps helfen. Hat der Vermieter denn irgendwas geäußert bei der Wohnungsabnahme....also ob noch was zu machen wäre und bla bla bla....Denn normalerweise müssen dir Vermieter vorab mit dir klären, ob du die "Schäden" beheben willst oder ob sie die Kosten übernehmen und davon einen Teil der Kaution dafür verwenden.
Falls du dein Geld nicht wiedersehen solltest, ist es meiner Meinung nach auf alle Fälle dein Recht, die Kosten die dein Vermieter ausgegeben hat für die angebliche Renovierung einzusehen (REchnungen der Handwerker). Oft ist es leider so, dass die Vermieter dir einen Kostenvoranschlag präsentieren, der viel zu überteuert ist. Meistens wird dann gar nicht mehr vom Vermieter renoviert, oder ganz billig. Und den Rest des Geldes behalten sie dann schön für sich.
Also tritt deinem Vermieter mal kräftig auf die Füße!!!

Gruß blue

» blueberlin49 » Beiträge: 198 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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