Bahnstreik: Bei Termin muss Privat PKW nicht benutzt werden

vom 17.11.2007, 01:30 Uhr

Wer beruflich auf die Bahn angewiesen ist und nun aufgrund des Bahnstreiks nicht pünktlich zu Terminen außerhalb der Betriebsstätte erscheinen kann muss nicht seinen privates Fahrzeug benutzen, so der Deutsche Anwaltsverein. Der Chef kann dies also nicht einfach verlangen sondern muss gegebenenfalls dem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur Verfügung stellen.

Der private PKW muss nur dann benutzt werden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Hallo zusammen,

das ist ja intressant zu hören, ich habe mich letztens gerade mit nem Arbeitskolleegen unterhalten der auch der Meinung war, das man dann halt sein privates Auto nehmen muss. gut zu wissen, das es nicht so ist. Man kann dann auch keine Abmahnung oder ähnliches bekommen oder?

mit freundlichen Grüßen,
der matze

» mfalk » Beiträge: 135 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallo mfalk,

Nein, soweit ich das weiß, kann man durch äußere Umsetände (die in diesem Fall ja auch gegeben sind) keine Abmahnung oder ähnliches bekommen. Wie Subbotnik schon geschreiben hat, sollte deinem Chef etwas daran liegen, das du pünktlich zu bestimmten Terminen kommst, dann muss er dir ein Firmenwagen stellen.

liebe Grüße von der MissMouse

» missmouse » Beiträge: 435 » Talkpoints: -3,87 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Aber es kann sich doch bestimmt nicht jede Firma leisten, jedem, der sonst mit der Bahn zur Arbeit kommen würde, einen Firmenwagen zu Verfügung zu stellen.
Trotzdem finde ich gut, dass (vorallem bei den krass überhöhten Benzinpreisen) man nicht gezwungen werden kann, sein eigenes Auto zu nehmen. Schließlich sind die Pendler ja am Wenigsten für den Bahnstreik verantwortlich.

» derT » Beiträge: 188 » Talkpoints: -0,05 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo!

Ich kann mir auch nicht so recht vorstellen, dass jemand, der wegen eines Bahnstreiks nicht pünktlich zur Arbeit kommt, dann keinen Ärger bekommt und erst recht nicht, wenn dieser Arbeitnehmer ein eigenes Fahrzeug hat, das ihm zur Verfügung steht.

Wie sieht es denn aus, wenn jemand wegen eines Staus nicht pünktlich zur Arbeit kommt? Ich fahre morgens immer sehr früh los, da auf der Strecke zur Arbeit momentan morgens und abends immer ein langer Stau ist und ich habe Angst davor, dass ich irgendwann mal zu spät im Betrieb erscheinen könnte und dann Ärger bekommen könnte.

Viele Grüße

» Mareikel » Beiträge: 1738 » Talkpoints: 6,97 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Anderes Thema aber ich antworte trotzdem :wink::

Du musst selber sicherstellen, pünktlich zu Deiner Arbeit zu kommen - ein Stau ist da kein Grund dagegen, da Du, gerade wenn dieser zu erwarten ist, diesen mit einberechnen musst und eben früher losfahren oder einen anderen Fahrtweg nehmen musst.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Wenn man selber sicherstellen müsste, pünktlich zur Arbei zu gelangen, würde das doch den Sachverhalt vom ersten Post wiederlegen, dass man wegen dem Bahnstreik keinen Ärger bekommen könnte, weil man nicht den eigenen Wagen genutzt hat.

» derT » Beiträge: 188 » Talkpoints: -0,05 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Um die Verwirrung perfekt zu machen.
Man muss schon sicher stellen, dass man pünktich zur Arbeit erscheint, auch wenn ein Streik noch so kurzfristig angekündigt wird.
Wenn Du dagegen einen beruflichen Termin hast, der nicht in der üblichen Betriebsstätte stattfindet, beispielsweie im Betrieb des Verhandlungspartners oder in einem Hotel, und kannst wegen des Streiks nicht die Bahn nutzen, dann muss der Chef ein geeignetes Verkehrsmittel organisieren. Im Zweifelsfall einen Leihwagen. Gegen seinen Willen muss niemand den Privat-PKW für rein beruflich veranlasste Fahrten benutzen.
Wollte man aber gleich von zu Hause aus, den beruflichen Termin außerhalb der Betriebsstätte wahrnehmen, dann muss man zwar nicht mit dem Privat-PKW dorthin fahren, wohl aber pünktlich auf der Arbeit erscheinen. Zumindest habe ich das bei mehreren Erklärungen so verstanden.

Da sich aber die Streikfreude der Lokführer in der nächsten Zeit nicht legen wird, sollten Arbeitnehmer, auf die so eine Situation zukommen könnte, schon mal vorher mit dem Chef sprechen, wie in so einem Fall zu handeln ist. Eine Reisekostenerstattung sollte auf jeden Fall drin sein.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Subbotnik hat geschrieben:Wenn man selber sicherstellen müsste, pünktlich zur Arbei zu gelangen, würde das doch den Sachverhalt vom ersten Post wiederlegen, dass man wegen dem Bahnstreik keinen Ärger bekommen könnte, weil man nicht den eigenen Wagen genutzt hat.

JotJot hat es mir ja schon indirekt vorweggenommen:
Fahrt zur Arbeit und nach Hause = Privatfahrt, daher PrivatPKW
Außentermin, Geschäftstermin = berufliche Fahrt, Privat PKW muss nicht benutzt werden und kann auch nicht verlangt werden (kann aber wenn man selber will), Geschäftswagen oder vom Geschäft gesteller Wagen erforderlich.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Find ich ganz interessant. Wenn ich mir aber vorstelle wie sich das im Alltag eben dann doch gestaltet, wird es den wenigstens Leuten etwas nutzen ;) Wenn ich mir vorstelle, meine Firma hat mich bei einem Seminar angemeldet schon vor 3 Wochen, das ist dann und die Züge fahren kaum. Also im Ernst: Bevor ich da morgens anrufe und sage: "Ich könnte jetzt zwar mit dem Auto fahren, mit meinem nämlich, ich tu es aber nicht, weil ich es gar nicht muss, also organisiert mir einen Leihwagen!" fahr ich lieber mit meinem Auto und erspare mir so, dass man mich nachträglich in meiner Firma nicht mehr mag.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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