Zwangsvollstreckung - was darf gepfändet werden?

vom 14.11.2007, 16:11 Uhr

Kennt sich jemand mit dem Thema Zwangsvollstreckung aus? Ich bin Gott sei Dank davon nicht betroffen, aber meine Nachbarin, mit der ich gut befreundet bin, und sie ist sehr verzweifelt. Hat gerade eben eine Mitteilung über Zwangsvollstreckung bekommen. Was kann sie jetzt machen? Bezahlen kann sie nichts, sie hat kein Geld übrig.

Was darf bei einer solchen Zwangsvollstreckung alles mitgenommen bzw. gepfändet werden? Und bekommt sie die Sachen irgendwann wieder? Sie hat ein kleines Baby und ist alleinerziehend, ich würde ihr gerne helfen, habe selbst aber auch nicht wirklich viel Geld übrig.

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» Naschkatze » Beiträge: 95 » Talkpoints: 0,05 »



Also soweit ich weiss, ich bin aber überhaupt nicht sicher, das sag ich lieber gleich dazu ;) , dürfen die Dinge gepfändet werden, die zum Leben nicht unbedingt gebraucht werden, die also Luxusartikel sind . Ein Fernseher zB darf nicht gepfändet werden, weil die Person sonst keine Möglichkeit mehr hat, sich zu informieren. Aber wie die Sachelage jetzt ist, wenn wer einen Fernseher für 2000 Euro hat, weiss ich leider nicht.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich weiß zwar auch nicht was alles gepfändet werden darf, da es teilweise vom Beruf abhängt ob du z.B. auf dein Auto angewiesen bist oder nicht. Danach wird entschieden ob es gepfändet wird oder nicht. Eine Seite die sich damit beschäftigt und ein paar Tipps dazu bereit hält ist diese.

» missmouse » Beiträge: 435 » Talkpoints: -3,87 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Eigentlich darf jede bewegliche Sache die dem Schuldner gehört, gepfändet werden, aber es gibt wie Sippschaft schon sagte einige Ausnahmen.

Nicht pfändbar sind Dinge, die für den täglichen persönlichen Bedarf des Schuldners gebraucht werden (z.B. Küchenutensilien, Kleidung, Bett, Kühlschrank, Tv-Gerät etc.) Lebensmittel und Vorräte für die Heizung (z.B. Kohle, Heizöl), die für einen Zeitraum von 4 Wochen ausreichen (alles drüber könnte theoretisch gepfändet werden). Was angesprochen wurde mit den Arbeitsmitteln kommt es dann auf den Einzelfall an. Zum Beispiel einem Handwerker kann man sein Werkzeug nicht wegnehmen da er es zum Arbeiten braucht, einem Hobbyheimwerker jedoch schon.

Wenn sie das Auto nur braucht um auf die Arbeit zu fahren, könnte es gepfändet werden da ja normal noch die Möglichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel gegeben ist. Ebenso können keine Bücher gepfändet werden die für Kinder in der Schule oder für die Arbeit benötigt (z.B. Steuerrecht für einen Steuerberater, Bibel für einen Pfarrer) Dazu kann der Gerichtsvollzieher dir keine Bücher zur Auslebung deines Glaubens (Bibel, Koran, kirchliche Gesangbücher etc.) pfänden. Dazu kommen noch Dinge die persönlich dem Schuldner verliehen wurden, wie z.B. die Eheringe oder Ehrenabzeichen. Ebenfalls können Dinge die zur Hauspflege gebraucht werden nicht gepfändet werden (z.B. der Rollstuhl eines behinderten Angehörigen).

Was mit den Sachen passiert ist unterschiedlich. Normal werden sie erst eingelagert und der Schuldner hat 12 Monate Zeit sie gegen den veranschlagten Geldwert auszulösen. Danach werden sie Zwangsversteigert und der Erlös wird zur Schuldendeckung bei den Gläubigern hergenommen. Andere Dinge können vom Gläubiger wieder übernommen werden (z.B. Sofa auf Ratenzahlung gekauft, den Raten nicht mehr nachgekommen kann sich das Versandhaus die Couch wiederholen als eine Teilschuldendeckung)

Soweit ich weiß, kann auch das Tv Gerät für 2000 € gepfändet werden,wenn über das Sozialamt ein anderer TV beantragt wird. Die Werte werden dann normal Gegenseitig verrechnet.

Es kommt halt darauf an, aus was die Schulden entstanden sind und wie Hoch sie in Summe sind. Auch Gerichtsvollzieher sind nur Menschen mit denen man Reden kann, ggf. kann man noch einen Aufschub erreichen wenn man z.B. in 1-2 Tagen zu Geld kommen kann um einen Teil zu bezahlen, können auch sie das normal rauszögern und ein Auge zudrücken. Auf keinen Fall jetzt versuchen zu tun, als ob man nicht Zuhause ist - sondern nach vorne das Gespräch suchen! Wurde ja vermutlich schon verweigert, denn vor der Zwangsvollstreckung sind viele andere Stufen die hier wohl versäumt und als nicht ernsthaft genug eingestuft wurden.

Meine persönliche Meinung dazu: Schön, dass du ihr helfen möchtest aber bei Geld hört die Freundschaft auf. Wer weiß, ob sie dich dann nur ausnutzen möchte und wenn du mal in der Situation stehen würdest ob sie dir dann hilft. Das ganze hat sie sich selbst eingebrockt, jetzt muss man halt mal den Schritt nach vorne machen. Es gibt durchaus Wege, die sehr individuell gehalten sind, sich mit den Gläubiger(n) zu einigen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Sorae hat geschrieben:Es kommt halt darauf an, aus was die Schulden entstanden sind und wie Hoch sie in Summe sind. Auch Gerichtsvollzieher sind nur Menschen mit denen man Reden kann, ggf. kann man noch einen Aufschub erreichen wenn man z.B. in 1-2 Tagen zu Geld kommen kann um einen Teil zu bezahlen, können auch sie das normal rauszögern und ein Auge zudrücken. Auf keinen Fall jetzt versuchen zu tun, als ob man nicht Zuhause ist - sondern nach vorne das Gespräch suchen !
Wurde ja vermutlich schon verweigert, denn vor der Zwangsvollstreckung sind viele andere Stufen die hier wohl versäumt und als nicht ernsthaft genug eingestuft wurden.

Genau so ist es. In Ruhe mit dem Gerichtsvollzieher sprechen, dem ist Bargeld auf jeden Fall lieber als gepfändete Gegenstände.

Und zur ursprünglichen Frage: Gepfändet werden v.a. solche Gegenstände, die sich zu Geld machen lassen, und das sind deutlich weniger als man denkt. Gerade technische Artikel, die schon ein paar Jahre alt sind, bringen kaum noch etwas in den entsprechenden Auktionen, so dass sie in der Regel nicht gepfändet werden.

» bsm123 » Beiträge: 1254 » Talkpoints: 13,60 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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