Apotheke: Medikamente an Kinder rausgeben?
Hallo!
A hat starke Kopfschmerzen. Sie schickt ihr Kind (10 Jahre) in die benachbarte Apotheke um Kopfschmerztabletten zu kaufen. Sie gibt dem Kind wohl einen Zettel mit, wo draufsteht, welche Kopfschmerztabletten sie haben will. Dieser Zettel ist aber nicht mit einer Unterschrift versehen.
Das Kind von A kommt nach Hause und hat die gewünschten Tabletten bekommen. Ist es rechtlich in Ordnung, dass man Kindern in einer Apotheke einfach die Medikamente aushändigt? Ich finde so was unverantwortlich, dass A erstens das Kind geschickt hat und zweitens, dass die Apothekerin es ohne jeden Zweifel dem Kind gegeben hat.
Auch wenn es rezeptfreie Medikamente sind. Bei Alkohol und Zigaretten darf auch kein Kind mehr einkaufen gehen und selbst der Lottoschein darf nicht mehr von einem Kind abgegeben werden. Selbst, wenn man eine Vollmacht ausschreibt, die eine Unterschrift hat.
Hallo Diamante!
Kinder in so jungen Jahren sind ja nur bedingt geschäftsfähig. Daher kann ich dir gar nicht sagen, ob es rechtlich erlaubt ist, dass die Apothekerin dem Kind die Tabletten für A mitgegeben hat.
Ich denke aber auch, dass ein einfacher Zettel ohne Unterschrift normal nicht ausreichen sollte. Die Apothekerin hätte ja vielleicht mit dem Jungen zu A gehen können und sich vergewissern, dass die Tabletten wirklich für A sind. Denn wenn A und der Junge um die Ecke wohnen, sollte das ja kein Problem sein. Oder den Jungen nach der Telefonnummer fragen und bei A anrufen, um nachzufragen, ob es stimmt, dass der Junge die Tabletten holen sollte. Das Beste wäre aber sicher auch gewesen, wenn die Mutter gerade selbst in die Apotheke gegangen wäre.
Auf der einen Seite denke ich, dass die rechtliche Seite problematisch ist, da ein junges Kind nicht oder nur bedingt geschäftsfähig ist. Zudem wäre es sicher sinnvoll, eine Art Vollmacht mitzugeben.
Auf der anderen Seite finde ich den Vergleich mit Alkohol, Zigaretten und Glücksspiel nicht ganz passend. Medikamente werden ja unter Umständen wirklich dringend benötigt. Wenn der erkrankte Mensch nicht selbst in der Lage ist, sich die Medizin, die er zu seiner Genesung benötigt, zu beschaffen, dann kann ich mir noch eher vorstellen, dass ein Kind das auch mal übernehmen kann. Alkohol und Zigaretten hingegen sind Konsumprodukte, die niemand unbedingt benötigt. Auch ein Lottoschein trägt nicht zur Genesung bei und ist für niemanden wirklich dringend notwendig. Daher finde ich es hier auch vollkommen richtig, dass Kinder diese Dinge nicht einmal auf Anweisung ihrer Eltern kaufen können.
Diamante hat geschrieben:Ich finde so was unverantwortlich, dass A erstens das Kind geschickt hat
Ganz ehrlich, wenn man extrem starke Schmerzen hat, dann tut man manchmal schon Dinge, die man sonst nicht tun würde. Gerade wenn das Kind auch sonst schon sehr selbstständig ist und die entsprechende Reife hat, dann finde ich das nicht unbedingt unverantwortlich.
Theoretisch dürfen an ein Kind sogar rezeptpflichtige Medikamente (egal ob für sich oder eine andere Person) abgegeben werden. Ob der Apotheker dies tut (oder eben nicht) liegt in dessen Händen - er selbst muss das entscheiden. Dazu gibt es Empfehlungen, die die Entscheidung erleichtern sollen; zu diesen Empfehlungen gehören Kriterien zur Beurteilung des Kindes als auch der Medikation.
Hallo!
So abwägig finde ich den Vergleich mit Glücksspiel, Alkohol und Zigaretten nicht. Denn Medikamente können auch ein Suchtmittel sein und eine einfache Kopfschmerztablette kann auch zum Tode eines Menschen führen und erst recht eines Kindes. Denn auf jeder Medikamentenpackung steht, dass sie ausser Reichweite von Kinder gelagert werden sollen. Und da gibt die Apothekerin diese Medikamente dem Kind in die Hand.
Die Apotherkerin wußte in dem Fall von Frau A nicht, dass die Mutter die Medikamente benötigte. Auf dem Zettel stand lediglich drauf, welches Medikament der Junge holen sollte. Und keine Vollmacht. Ausserdem kennt die Apotherkerin das Kind nicht. Denn A ist mit dem Kind erst vor kurzer Zeit dort hingezogen.
Natürlich darf die Apothekerin die Medikamente eher nicht herausgeben. Auch nicht mit dem Schriebs. Dazu muss mindestens eine Unterschrift drauf stehen. Und ich finde das schon unverantwortlich. Ein Kind kann natürlich auch von diesen Tabletten abhängig werden. Mal davon abgesehen können auch Aspirin in hohen Dosen schädlich oder tödlich sein.
Rein rechtlich sieht es so aus, dass der Vertrag schwebend unwirksam ist. Da kommt es nun darauf an, ob die Mutter / Eltern zustimmen, oder nicht. Das ist hier ja nicht das Problem. Viel problematischer ist wirklich das Thema, dass es sich hier um Medikamente handelt.
JotJot hat geschrieben:Theoretisch dürfen an ein Kind sogar rezeptpflichtige Medikamente (egal ob für sich oder eine andere Person) abgegeben werden. Ob der Apotheker dies tut (oder eben nicht) liegt in dessen Händen - er selbst muss das entscheiden. Dazu gibt es Empfehlungen, die die Entscheidung erleichtern sollen; zu diesen Empfehlungen gehören Kriterien zur Beurteilung des Kindes als auch der Medikation.
Hallo!
Ein Kind darf also auch rezeptpflichtige Medikament alleine in der Apotheke holen? Da frage ich mich doch, warum auf jedem Medikament steht "Von Kindern fern halten"? Warum dürfen Kinder dann Papa nicht mal ein Bier im Supermarkt holen. Das ist bestimmt nicht so gefährlich wie eine Packung eines Medikaments, dass eventuell sogar noch rezeptpflichtig ist. Ich finde es traurig, dass es da keine Gesetze gibt, die verbieten, dass Kinder Medikamente kaufen dürfen.
Ehrlich gesagt, sehe ich keine Gesetzeslücke, die den Verkauf von Medikamenten an Kinder regeln muss. Denn immerhin sind Kinder durchaus auch selbst Patienten und es ist doch durchaus legitim, dass sie ab einem bestimmten (individuellen) Alter sich doch von den Eltern abnabeln und die für sie bestimmten Medikamente nicht unbedingt von den Eltern abholen lassen wollen. Ich denke dann an die Pille bei jungen Mädchen.
Außerdem ist der Apotheker in meinen Augen auch weniger Verkäufer als Berater. Diesem ist es im Rahmen seiner beratenden Tätigkeit sicher auch eher zuzutrauen zu entscheiden, ob er Minderjährigen welche Medikamente verkauft.
Im übrigen muss ja kein Apotheker Medikamente an Minderjährige abgeben, er kann es aber! Das ist für mich schon ein Unterschied.
Also dass eine Tablette tödlich sein kann, ist doch etwas weit hergeholt. Solche Übertreibungen finde ich lächerlich. Selbst wenn man eine ganze Packung Schmerztabletten nehmen würde, würde man wohl sich wohl nur sehr stark übergeben müssen, ansonsten passiert da im Normalfall nichts!
Ob die Mutter unverantwortlich gehandelt hat, können wir schlecht beurteilen. Ich würde mein Kind wohl auch nicht Medikamente holen schicken, aber wenn man wirklich schlimme Schmerzen hat, dann sieht man das manchmal etwas anders und dann ist es manchmal einfach notwendig, dass man die Mittel bekommt und ist selber nicht in der Lage zu gehen. Und die Medikamente vorbei bringen tun die Apotheken hier nur bei rezeptpflichtigen Medikamenten, die extra bestellt werden müssen.
Ansonsten kommt es doch auch stark auf das Kind an. Wenn man als Mutter weiß, dass das Kind verantwortungsbewusst ist und mit den Tabletten keinen Blödsinn anstellen würde, spricht da doch eigentlich wenig dagegen. Der Apotheke ist der Verkauf auch nicht verboten und den Vergleich mit Drogen finde ich auch absolut unpassend (Schmerzmittel braucht man nun mal manchmal wirklich).
pepsi-light hat geschrieben:Also dass eine Tablette tödlich sein kann, ist doch etwas weit hergeholt. Solche Übertreibungen finde ich lächerlich. Selbst wenn man eine ganze Packung Schmerztabletten nehmen würde, würde man wohl sich wohl nur sehr stark übergeben müssen, ansonsten passiert da im Normalfall nichts!
OK, oder ein Kind bekommt von einer Packung Paracetamol einen irreperablen Leberschaden. Schon eine halbe Flasche Paracetamol für Kinder kann bei Kindern zu einem Leberschaden führen. Dies ist passiert, als meine Tochter wegen einer Gehirnerschütterung im Krankenhaus lag. Auf ihrem Zimmer lag ein Mädchen, was 6 Jahre alt war und meinte, sie müsse die angefangene Flasche Paracetamol Saft leer trinken. Die Tabletten für Erwachsene hätten das Kind getötet. So hat es kurz vor der Lebertransplantation gestanden. Die Eltern wurden schon getestet, ob sie spenden können.
Der Apotheke ist der Verkauf auch nicht verboten und den Vergleich mit Drogen finde ich auch absolut unpassend (Schmerzmittel braucht man nun mal manchmal wirklich).
Und genau das bemängel ich ja. Selbst rezeptpflichtige Medikamente darf die Apotheke an minderjährige Kinder ausgeben. Da rede ich nicht mal von Medikamenten, die für das Kind selber bestimmt sind, sondern von starken Mitteln, die die Eltern bekommen. Dass ein 15 jähriges Mädchen sich die Pille selber abholen darf ist selbstverständlich. Aber es werden ja nicht mal Abstriche bei Antidepressiva gemacht. Ein 6 jähriges Kind kann die Medikamente abholen. Egal, ob es Schmerzmittel oder Schlafmittel sind. Da gibt es kein Gesetz.
Was ist unpassend, wenn ich das mit Drogen vergleiche. Ob ich eine Droge nehme oder ob ein 14 jähriges Kind das Rezept der Mutter stibitzt und sich mit Schlafmitteln wegdröhnt? Ist das nicht das Gleiche? Auf jeder Schachtel steht drauf, dass man es von Kindern fernhalten soll. Warum steht es darauf, wenn Kinder sich die Medikamente holen können?
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