Komplett Renovierung - Was heißt das genau?

vom 25.06.2009, 23:16 Uhr

Wenn ich meine Wohnung kündige denn erwartet mein Vermieter eine komplett Renovierung von mir, so steht es im Mietvertrag drin.

Was ist denn alles in einer komplett Renovierung mit drin? Wo kann ich mich näher informieren, ich bin in keinem Mieterverein und möchte da auch nicht eintreten. Gibt es auch für Leute wie mich kostenlose Infos? Könnt ihr mir sagen, was da genau gemacht werden muss und was man getrost ignorieren kann?

» Dandy Girl » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Soweit ich weiß ist bei einer Renovierung das Tapezieren bzw. Streichen der Wände, Streichen der Türen/Fenster/Heizkörper/Schränke/etc. und das ausbessern von bspw. Löchern in der Wand bzw. in Fliesen enthalten. Ausbessern des Bodenbelags (Parkett/Teppich) gehört jedoch nicht dazu. Hier kann der Mieter bei Schäden dann jedoch Schadensersatz einfordern.

Es gibt aber irgendwie auch noch etliche Gerichtsurteile wann so eine Klausel im Vertrag ungültig ist. Aber ich bin kein Jurist auf dem Gebiet. Hier solltest du dich dann schon an einen Mietverein bzw. den Mieterbund wenden.

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» Smoon » Beiträge: 440 » Talkpoints: 2,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Verlangen kann der Mieter, dass Schhönheitsreparaturen durchgeführt werden, also z.B. das tapeziert oder die Wände, Decken gestrichen werden. Das aber auch nur, wenn das im Mietvertrag explizit drinsteht.

Nicht Verlangen kann der Vermieter eine Instandsetzung im Sinne von Wiederherstellung von Abnutzung/Beschädigung durch den gewöhnlichen Gebrauch. Bei einer Komplett-Renovierung würde ich davon ausgehen, dass das neue Fliessen, den Einbau neuer Heizkörper und neuer Fenster, usw. bedeutet.

Die Definition "Komplett-Renovierung" ist aus meiner Sicht viel zu unspezifisch. In den Standardmietverträgen stehen zumeist alle Arbeiten explizit drin, die bei Auszug gemacht werden müssen. Wenn es aber nicht genau festgelegt ist, wird das zumeist für den Mieter ausgelegt. Konkret heißt dies, dass man bei Auszug dann eigentlich überhaupt nichts machen muss.

Im Zweifelsfalle würde ich halt schnell die Decken und Wände schnell streichen. Das ist schnell gemacht und kostet nicht so viel. Wenn ich dadurch einen Streit mit dem Vermieter vermeiden könnte, wäre mir es das wert. Außerdem wäre das aus meiner Sicht auch fair, weil das wohl auch bei Vertragsabschluss gemeint war. Wenn ich Schäden verursacht hätte, die nicht auf normale Abnutzung zurürckzuführen sind (z.B. wenn beim Bohren eine Fliesse zerstört wird), würde ich das natürlich auch richten. Wenn es nach Meinung des Vermietersdarüber hinaus geht, würde ich ihn dann darauf hinweisen, dass man eigentlich schon mit den durchgeführten Arbeiten kulant war.

» ronald65 » Beiträge: 712 » Talkpoints: 3,45 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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