Urteil gegen Strafbarkeit von Anti Nazi Symbolen

vom 15.03.2007, 11:23 Uhr

Bisher war der Sachverhalt heftig umstritten und sorgte für die eine oder andere kontroverse Entscheidung, die manch skurrile Blüten trieb, die Strafbarkeit von, man hole kurz Luft, Anti-Nazi-Symbolen. Manche Jacken- und Aufnähersammelnden Polizisten brachten linke Demonstrationen und Ansammlungen von Punks in der Innenstadt doch heftig ins Schwitzen, fast überall prangern die Hakenkreuze und leuchten einem von weit her an, mit einem Unterschied: Oft sind sie in der Tradition des Verbotsschildes durchgestrichen, werden von martialischen Hämmern und Fäusten zertrümmert oder einfach nur per Piktogramm in den Müll befördert. Bisher galt, die Darstellung von Hakenkreuzen in der Öffentlichkeit ist verboten und das Verbot erstreckte sich bis auf eben jene Darstellung, denn ob am Oberarm getragen oder geschmäht auf dem Rucksack war den Behörden bisher egal, sowie die dahinterstehende Botschaft.

Der Bundesgerichtshof äußerte sich am Donnerstag in einer Verhandlung über die Revision eines Versandhändlers, der eben die oben angeführten "geschmähten Hakenkreuze" vertrieb, das man die Strafbarkeit des Verwendens von Anti-Nazi-Symbolen sehr wohl deutlich einschränken müsse, sogar Bundesanwalt Gerhard Altvater plädierte für einen Freispruch. Unterstützung erhält der Bundesgerichtshof auch aus den Reihen der Grünen, das endgültige Urteil wird voraussichtlich erst am 15.03.2007 fallen.

Selbst der Bundesanwalt musste es jetzt für seine Beamten feststellen, dass die verwendeten Symbole und Embleme größtenteils eine "verkörperte Verunglimpfung von NS-Symbolen" darstellen, und eben keine Unterstützung für rechte Anschauungen darstellt sondern das ganze Gegenteil zum Ausdruck bringen soll. Eine Verwendung dieser Symbole durch Rechtsextremisten und -radikale sei nicht wirklich realitätsnah.

Altvaters weitere Äußerung zur Sache: "So etwas sollte in einem demokratischen Rechtsstaat nicht bestraft werden" aber natürlich nur unter der Voraussetzung, das eine entsprechende Distanzierung vom Nationalsozialismus eindeutig erkennbar ist.

Erneuter Auslöser für die Entscheidung des BGHs in Karlsruhe war eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart, das dem Angeklagten Jürgen Kamm, der sich selbst als einen erklärten "Antifaschisten" bezeichnet und im baden-württembergischen Winnenden beheimatet ist, im September letzten Jahres eben aufgrund der Verwendung jener Symbole zu einer Gesamtstrafe von 3600 € verurteilt, obwohl das Landgericht dem 32-jährigen Kaufmann zugestand, gegen rechtsextremes Gedankengut einzutreten. Das Argument für das Gericht, die Strafe trotzdem zu verhängen, war, das man solche nicht-verfassungskonformen Symbole dauerhaft aus dem öffentlichen Raum verdrängen möchte, um keinen Gewöhnungseffekt in der Bevölkerung hervorzurufen.

Die Partei der Grünen freute sich insbesondere über den Freispruchantrag des Bundesanwaltes Altvater, vor allem Claudia Roth äußerte sich mit "Er bereitet damit hoffentlich einer blinden und wirklichkeitsfremden Rechtsprechung ein Ende" positiv. Die Landtagsabgeordneten der Grünen verwiesen zudem auf einen Flyer der FIFA mit durchgestrichenem Hakenkreuz der während der Fußball-WM kursierte und ebenfalls gegen Rassismus aufrief und keinerlei (strafrechtliche) Konsequenzen nach sich zog.

Einigkeit bestand auch während der Verhandlung zwischen Anklage und Verteidigung, das trotz möglicher Freigabe ein Missbrauch durch rechtsextremistische Strömungen ausgeschlossen bleiben muss. Im Grunde ist laut Altvater nur entscheidend: Kann eine Darstellung, ein Symbol soweit ausgelegt werden, das es eine Unterstützung für Nationalsozialisten darstellt?Die meisten der beschlagnahmten und vom Landgericht geahndeten Darstellungen und Symbole zeigen jedoch eine deutlich Ablehnung des Nationalsozialismus, so die Bundesanwaltschaft.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Also mache ich mich jetzt im Moment strafbar, wenn ich mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz auf der Jacke oder dem Rucksack durch die Fußgängerzone laufe oder nicht?

» vonZitzebitz » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Also, ich kann Dir natürlich keine rechtlich verbindliche Auskunft geben, aber das BVG stellte ja fest, wenn ein Symbol "in offenkundiger und eindeutiger Weise" gegen den Nationalsozialismus gerichtet ist, und das auch zum Ausdruck bringt, dann darf der Gebrauch nicht kriminalisiert werden.

Aber das ist eben (noch) kein Gesetz, sondern nur eine BVG-Entscheidung (Das BVG fordert auch seit Jahren eine Entkriminaliserung von Cannabis und es interessiert keinen). Ich würde mich, falls ich mit sowas rumlaufen würde, darauf berufen, aber wenn wieder der engstirnige Beamte meint Recht zu haben und Dich aus Minderwertigkeitskomplexen weiter schikaniert :D, würde ich nachgeben, und mir das vielleicht im Nachhinein auf der Dienststelle abholen. Es gibt halt immer ein paar Dumme im Außendienst, wenn derjenige auch noch Polizist ist, ist das dann natürlich ärgerlich.

Mich persönlich würde mal eine Kostenaufstellung inkl. der Opportunitätskosten interessieren, wie viel Steuergelder diese Aktion insgesamt, die ein vernunftbegabter Mensch sofort gelöst & erkannt & vermieden hätte, gekostet, und wie viel Justizressourcen das wieder blockiert hat (ich schätze, mindestens 200.000 €). Da sieht man wieder, dass Gesetze schön und gut sind, aber wenn man nur ins Buch guckt und seinen Kopf nicht einschaltet, kommt eben so etwas dabei heraus.

In Computerspielen ist die Darstellung von Hakenkreuzen schließlich auch verboten (auch wenn es da gegen Nazis geht), aber in Filmen ist es erlaubt :roll:, soll ich noch ein paar Gesetzesparadoxe aufzählen? :wink:

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