Wann Optionsschein ausüben?
Generell kann man sagen, dass die Ausübung des Optionsscheines nur dann sinnvoll ist, wenn der Optionsschein auch einen inneren Wert aufweist. Der innere Wert wird nämlich bei Ausübung vom Emittenten ermittelt und dem Investor dann gutgeschrieben. Doch in den meisten Fällen ist die Ausübung mit Gebühren verbunden. Diese Gebühren belastet nicht der Emittent, sondern die depotführende Bank. Aus diesem Grund sollte man sich schon vorher darüber informieren, wie hoch die Gebühren sind, denn durch die Gebühren werden geringere Gewinne schnell geschmälert.
Wenn man zum Geldkurs verkauft, dann haben die Anleger den Vorteil, dass sie neben dem inneren Wert auch einen Zeitwert haben. Bei einer Ausübung dauert es meistens bis zu fünf Bankarbeitstage bis der Gegenwert auf dem Konto ist, bei einem Verkauf hingegen findet die Gutschrift meist schneller statt.
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