Optionsschein: Cash Settlement
vom 13.06.2009, 18:27 Uhr
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Wenn man das Optionsrecht ausübt, dann wird nicht das Wertpapier als Basiswert geliefert bzw. das Wertpapier abgegeben, sondern es kommt zu dem Cash Settlement (Barausgleich).
Die eigentlichen Ansprüche die der Inhaber des Optionsscheines besitzt, werden durch einen Barausgleich ersetzt, man bekommt also Geld anstatt zum Beispiel den Aktien. Das Bezugsverhältnis, mit dem der Optionsschein ausgestattet ist, muss hier auch beachtet werden.
Es gibt hierbei keine Nachschusspflicht, sofern der Fall eines negativen Differenzbetrages eintritt bzw. auch muss der Put-Optionsscheininhaber den Basiswert bei Fälligkeit auch nicht liefern.
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