Mann erpresst Hanfbauer und ruft dann Polizei

vom 26.09.2007, 14:09 Uhr

Im nordrhein-westfälische Rheine an der Ems gelang der Polizei gleich ein doppelter Treffer: Sie entdeckte zum einen illegal angebaute Hanfpflanzen, die dann sofort beschlagnahmt wurden. Neben dem Besitzer der Canabispflanzen, einem Bauer, geriet auch der 20jährige Mann, der den Beamten den Hinweis gab, wegen Erpressung ins Fadenkreuz der Polizei. Dieser gab an, dass er die Pflanzen bei einem Spaziergang entdeckte. Danach versuchte er mit der Besitzerin, die in einem nahegelegenen Haus wohnt, Kontakt aufzunehmen um selbst einige Pflanzen verkaufen zu können. Er verlangte von der Frau 5.000 Euro und Pflanzen, dass er dicht hält. Doch er bekam nur die Pflanzen, die unbrauchbar waren. Deshalb alarmierte er die Polizei. Auf den Erpressungsversuch wurden diese jedoch erst von der Besitzerin der Pflanzen hingewiesen.

Lg, Tauraxx

» Tauraxx » Beiträge: 1156 » Talkpoints: -12,45 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Tja da ist die Frage, wer am Ende schlimmer bestraft wird, ich tippe auf den Mann, da er sich im Gegensatz zu der Frau gleich mehrere Verbrechen schuldig gemacht hat, die hart geahndet werden - die Frau kann sich zur Not, wenn es nur wenige Pflanzen sind noch mit Eigenbedarf rausreden womit die Strafe gering ausfallen dürfte, vor allem wenn sie wirklich nur wenige Pflanzen im Garten stehen hatte.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Zuerst versucht er die Frau zu erpressen. Als dies nicht wirkt, ruft er die Polizei um sie anzuschwärzen. Ist der gute Mann in diesem Augenblick wirklich davon ausgegangen, daß die Frau seine Erpressung der Polizei gegenüber verschweigen würde?
Aber wer Hanfpflanzen für jeden sichtbar auf seinem Grundstück anpflanzt, muß bestraft werden, denn offensichtlicher geht es ja nun wirklich nicht mehr. Da fehlt jetzt nur noch das Schild an der Straße "Günstiges Cannabis - 50 m rechts "... :lol:

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» struppi66 » Beiträge: 567 » Talkpoints: 0,71 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Also manche Leute sind doch echt nicht ganz fit im Kopf, der junge Mann hatte bestimmt zuviel geraucht :lol:. Ansonsten hätte er sich doch denken können das die Leute ihn ebenfalls mit anschwärzen. Also ich hätte es vermutlich getan. Warum sollen die Leute auch dicht halten, wenn sie sowieso eine Strafe zu erwarten haben. Ich schätze mal, das der junge Mann wegen seiner Erpressung richtig einen dran kriegt, selbst Schuld :wink:.

» schmusebiene » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,25 »



Glaube auch das der Mann der dies der Polizei erzählt hat und wenn ihm der vorgeworfene Erpressungsversuch auch noch nachgewiesen werden kann, dann bekommt er sicher eine hohe Strafe.

Auch wenn die Frau sagt sie würde das Zeug nur zum Eigenbedarf anbauen, ist dies kein Freifahrtsschein. Denn Drogenbesitz ist in der ganzen BRD gegen das Gesetzt, dabei spielt es keine Rolle was man damit vorhat. Türsteher an Discotheken dürfen z.B. auch nicht den Besuchern Drogenabnehmen, weils sie sonst Gefahr laufen eine Anzeige wegen Drogenbesitzes zu bekommen.

Doch das liegt dann an der Polizei ob sie dies strafrechtlich verfolgt oder nicht.

MfG
McMazzaker

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» McMazzaker » Beiträge: 387 » Talkpoints: -0,35 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Naja, bei Cannabis ist die Rechtssprechung zum Glück schon sehr fortschrittlich, auch wenn es immernoch illegal ist - wenn sie da ein Beet mit einer bestimmten Anzahl an Pflanzen angebaut hat, die die Polizei abgeerntet hat, kommt sie wahrscheinlich mit Sozialstunden, einer Geldstrafe oder maximal einer Bewährungsstrafe davon, wenn es sich um Eigenbedarf ohne Fremdabgabe handelt.

Erpressung wirkt da wesentlich schwerer, zudem hier noch der illegale Besitz der Pflanzen hinzukommt. Also nach meiner Rechtsmeinung wird die Frau höchstwahrscheinlich, solange nichts anderes dazu kommt wie Abgabe an Minderjährige oder generell Abgabe wegen einem Verstoß gegen das BtmG verurteilt bzw. das Verfahren vom Gericht gegen Auflagen eingestellt. Ermitteln muss die Polizei auf jeden Fall und da hier eine nicht geringe Menge vorliegt wird auch der Staatsanwalt aktiv - wenn sie großes "Glück" hat, sind die Pflanzen aber teilweise noch nicht ausgereift oder haben sowenig THC dass sie mit einer Auflage wie 50 Sozialstunden oder 30 - 60 Tagessätzen davonkommen sollte.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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