Umschulung = Ausbildung?

vom 26.05.2009, 23:01 Uhr

Mein Sohn macht noch eine Umschulung und ich hätte gern gewusst ob das als Ausbildung gilt und ich in der Zeit dann für ihn Kindergeld bekomme? Er ist noch in dem Alter in dem er das beantragen könnte aber ich bin mir nicht sicher ob das geht oder nicht? Wo kann ich mich erkundigen wie das in diesem speziellen Fall aussieht, wer kennt sich da ein wenig aus ?

» Cetriere » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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Eine Umschulung ist etwas komplett anderes als eine Ausbildung. Bei einer Umschulung wird eine abgeschlossene Ausbildung vorausgesetzt. Das Ziel der beiden Varianten ist aber gleich, da man einen Berufsabschluss erzielen möchte. Bei Auszahlung von Kindergeld wird verlangt, dass das Kind sich in einer Ausbildung befindet, wenn es unter 25 Jahre noch ist. Wenn man nun eine Umschulung absolviert, hat man eine Ausbildung bereits abgeschlossen und wird daher nicht von der Kindergeldstelle berücksichtigt.

Andernfalls verhält es sich, wenn die erste Ausbildung nicht bestanden wird. Aber dann kann man auch keine Umschulung machen, weil die Voraussetzung nicht erfüllt ist. Eine Voraussetzung für die Kindergeldauszahlung ist das Alter des Kindes (unter 25 Jahre), ein Schul- oder Berufsschulbesuch. Es verhält sich nur anders bei behinderten Kindern und später Erwachsenen. Wenn ein behinderter Erwachsener eine Umschulung macht, wird er auch Kindergeld weiterhin beziehen können, wobei es behinderte Menschen eher schwer in der Berufswelt haben.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


iggiz18 hat geschrieben:Bei einer Umschulung wird eine abgeschlossene Ausbildung vorausgesetzt.

Dies ist so nicht ganz richtig. Voraussetzung ist eine berufliche Tätigkeit, diese kann auch ungelernt sein. So war es bei mir und einigen Bekannten. Vor meiner Umschulung war ich Fahrer, Lagerhelfer usw. - mein „Eingangsberuf” war dann also gewissermaßen Helfer, Hilfsarbeiter, ungelernter Arbeiter oder wie auch immer man es nennen mag. Ziel der Umschulung war, mir einen ersten qualifizierenden Berufsabschluss zu verschaffen. Dies ist nicht unüblich.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Dies ist so nicht ganz richtig. Voraussetzung ist eine berufliche Tätigkeit, diese kann auch ungelernt sein. So war es bei mir und einigen Bekannten. Vor meiner Umschulung war ich Fahrer, Lagerhelfer usw. - mein „Eingangsberuf” war dann also gewissermaßen Helfer, Hilfsarbeiter, ungelernter Arbeiter oder wie auch immer man es nennen mag. Ziel der Umschulung war, mir einen ersten qualifizierenden Berufsabschluss zu verschaffen. Dies ist nicht unüblich.

Es kann natürlich auch eine berufliche Tätigkeit dahinter stehen. Die meisten Menschen haben dazu aber eine Berufsausbildung. Die wenigsten sind ungelernt. Dann kommt es wohl auch darauf an, welcher Sachbearbeiter einem zur Seite steht. Beispielsweise kann man ja durch das Jobcenter gefördert werden, wenn man keine Arbeit mehr in seinen Beruf findet. Bei ungelernten Arbeitern wird dann gerne eine Ausbildung bei einem jungen Alter empfohlen. Bei älteren Herrschaften werden wohl Umschulungsmaßnahmen getroffen. Auch wenn ein Unfall durch die Arbeit entsteht wird die Berufsgenossenschaft eine Entscheidung treffen. Entweder gibt es eine Ausbildung oder eine Umschulung.

Meine Kenntnisse über Umschulungen hatte ich durch meinen Bekanntenkreis. Ich lasse mich jedoch davon überzeugen, dass jemand mit Berufserfahrung (ungelernt) auch an Umschulungsmaßnahmen beteiligt werden kann.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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