Nachnamen der Kinder

vom 25.05.2009, 19:44 Uhr

Hallo!

Ich persönlich finde ja, dass die gleichen Namen auch eine Zugehörigkeit symbolisieren. Aber nicht jeder will ja seinen Namen nach einer Eheschliessung abgeben und behält dann seinen Geburtsnamen.

Wenn ein Paar heiratet und den Geburtsnamen behält. Also die Frau ihren Namen und der Mann seinen Namen ohne einen Doppelnamen anzunehmen, welchen Namen bekommt dann das Kind? Kann man es sich aussuchen? Oder bekommt das Kind automatisch den Namen der Mutter oder kann das Kind auch einen Doppelnamen bekommen? Wenn man es sich aussuchen kann, kann man dann auch dem ersten Kind den Namen der Mutter und dem zweiten Kind den Namen des Vaters geben? Wie sit das bei Zwillingen? Kann man dann jedem Kind einen anderen Nachnamen geben? Also dem einen Kind den Namen der Mutter und dem anderen den des Vaters?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo!

Ich kenne es bisher so, dass das Kind in diesem Fall, den Nachnamen des Vaters bekommt. Ich weiß allerdings nicht, ob das gesetzlich so vorgeschrieben ist. Ich denke, dass die Kinder dann schon den selben Nachnamen haben sollten, ebenso Zwillinge.

ich denke, dass man das selbst entscheiden kann und es kein Gesetz gibt, welches vorschreibt, dass das Kind dann den Nachnamen des Vaters oder der Mutter bekommen muss.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Als ich damals das Kind bekommen habe waren wir noch nicht verheiratet. Wir hatten das zwar schon geplant das wir verheiratet sind bevor das Kind da ist aber das hat alles nicht so geklappt wie wir es wollten. Da mein Mann ein Ausländer ist war das mit dem Papierkram gar nicht so einfach.

Und er hat dann damals erst mal eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben müssen und man hat mich nach der Geburt gefragt welchen Nachnamen das Kind haben soll. Ich habe dann den Nachnamen von meinem Mann ausgewählt da wir kurz nachdem das Kind dann da war sowieso geheiratet haben und ich auch den Nachnamen von meinen Mann angenommen habe.

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» lissy02 » Beiträge: 621 » Talkpoints: -0,03 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Meine Freundin ist auch verheiratet und hat ihren Namen behalten, die Kinder haben auch beide ihren Nachnamen. Ich denke es ist gesetzlich so geregelt das man dies vorher festlegen muss.

Soweit ich weiß ist es allerdings so das alle Kinder den gleichen Nachnamen tragen müssen, also es geht nicht dass das erste Kind den Nachnamen der Mutter trägt und das nächste das des Vaters. Die erste Festlegung gilt für alle Kinder die in dieser Ehe geboren werden.

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» aries24 » Beiträge: 1748 » Talkpoints: 9,84 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Gesetzlich vorgeschrieben ist das meiner Meinung nach zwar nicht, aber ich denke, dass man sich auf jeden Fall mit gutem Gewissen einigen sollte. Solche Späße, wie bare dem einen Kind diesen Nachnamen und dem Bruder dann den anderen Nachnamen geben, halte ich für wenig sinnvoll. Ich denke, wenn mein Bruder nicht den gleichen Nachnamen hätte, wie ich, dann wäre das doch schon ziemlich traurig. Schließlich symbolisiert der Name ja auch die Zusammengehörigkeit der Familie.

Deswegen würde ich schon bei der Heirat dazu raten, sich auf einen Familiennamen zu einigen. Ob nun der eine den Namen des Anderen des Anderen übernimmt, oder ob man sich auf einen Doppelnamen einigt, was manchmal sogar die besser Entscheidung ist, bleibt jedem selbst überlassen. So hat man aber später dann nicht noch den Zwist, wie man die Kinder benennen soll.

Nach welchen Kriterien sollte man das denn auch entscheiden? Wenn jemand schon bei der Hochzeit auf seinem Nachnamen beharrte, dann wird er jetzt auch die Kinder so benennen wollen.

» tomtom241 » Beiträge: 220 » Talkpoints: 0,33 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, welchen Namen das Kind bekommt, das liegt alleine im Ermessen der Eltern. Wir sind verheiratet, ich habe aber meinen Nachnamen behalten, bei unserem Sohn haben wir uns aber entschieden, dass er den Nachnamen meines Mannes erhält, da dieser viel besser zu seinem Vornamen passt.

Man musste das lediglich in dem Formular bezüglich des Namens fürs Standesamt angeben und es wurde dann so umgesetzt.

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» netti78 » Beiträge: 3238 » Talkpoints: 18,35 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich kenne beide Varianten: Der Sohn meines Onkels - bei der Geburt noch nicht mit meiner Tante verheiratet- hat den Nachnahmen meines Onkels bekommen. Viele Kinder aus meiner Kindergartengruppe haben aber den Nachnahmen ihrer Mutter bekommen.

Was allerdings - soweit ich weiß - nicht möglich ist, ist dass das Kind einen Doppelnamen aus den beiden Nachnahmen bekommt. Denn dann würde ja ein völlig neuer Nachnahme entstehen, der zu keinem Elternteil passt!

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» Nipfi » Beiträge: 3076 » Talkpoints: 8,28 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Mein Freund und ich sind nicht verheiratet und unsere Tochter hat meinen Nachnamen, aus dem einfachen Grund das mein Freund einen sehr polnischen Nachnamen hat und er diesen lieber nicht weitergeben wollte :lol:

Die einzige Einschränkung die wir nun haben ist, dass jedes weitere Kind auch meinen Nachnamen annehmen muss. Dient dazu das sich die Kinder zusammen gehörend fühlen und nicht das eine denkt er gehört zu dem Elternteil und das andere zu dm. Meine Freundin ist verheiratet, hat ihren Namen behalten und ihre Söhne haben auch beide ihren Nachnamen, soweit ich weiß konnten sie das auch einfach bei Geburtsurkundenerstellung festlegen.

Doppelnamen für Kinder gibt es nicht, auch wenn die Mutter einen Doppelnamen hat. In diesem Falle bekommt das Kind den Nachnamen des Vaters.

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» aries24 » Beiträge: 1748 » Talkpoints: 9,84 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Es ist den Eltern freigestellt einen Nachnamen für das Kind auszuwählen, bei einem verheirateten Paar, reicht dafür der Trauschein, ein unverheiratetes Paar muss zuvor eine Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt aufgeben und zusätzlich das Sorgerecht für das Kind aufteilen (Sorgerechtserklärung).

tomtom241 hat geschrieben:Gesetzlich vorgeschrieben ist das meiner Meinung nach zwar nicht, aber ich denke, dass man sich auf jeden Fall mit gutem Gewissen einigen sollte.

Leider wurde in letzter Zeit (unsere Standesbeamtin konnte uns leider kein Datum nennen) das Gesetz dahingehend geändert, dass die Kinder aus einer Beziehung denselben Nachnamen zu tragen haben. Also entweder Müller oder Schmidt, jeweils ein Kind geht nicht mehr.

Ich schreibe deshalb leider, weil wir unseren Kinder ebenfalls unterschiedliche Nachnamen geben wollten, um den Eindruck einer Patchworkfamilie zu komplettieren. Nun tragen beide Kinder meinen Nachnamen und meine Frau kann sich damit rühmen, dass unsere Katze noch auf ihren Namen läuft. :lol:

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


aries24 hat geschrieben:Doppelnamen für Kinder gibt es nicht, auch wenn die Mutter einen Doppelnamen hat. In diesem Falle bekommt das Kind den Nachnamen des Vaters.

Das stimmt so ganz auch nicht. Unsere Nachbarin hat einen Doppelnamen, den hat die Familie seit Jahrzehnten und der Vater des Kindes hat einen "einfachen" Namen. Die gemeinsamen Kinder tragen nun den Doppelnamen der Mutter als Nachnamen. Was allerdings nicht möglich ist, dass die Kinder nun auch noch den Nachnamen des Vaters annehmen können, dann wäre das ja ein Dreifach-Name. Sehr wohl möglich ist jedoch, dass im Falle einer Heirat die ganze Familie des Vaters oder der Mutter bekommt.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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