Handwerker raucht in Kundenwohnung!

vom 22.05.2009, 20:57 Uhr

Allein schon bei deiner Überschrift, kochte bei mir der Ärger hoch und mir dürfte jetzt auch kein „unschuldiger“ Handwerker über den Weg laufen. Ich hätte genauso reagiert und zudem hätte er noch die Reinigung der Gardinen, der Bettwäsche etc. bezahlen dürfen.

Wir sind beide Raucher, leider und rauchen nicht in der Wohnung sondern nur auf dem Balkon, weil wir ein Kind haben. Und wenn die Balkontür sich mal unbemerkt einen winzigen Spalt öffnet und der Rauch rein zieht, dann machen wir die Kippen aus und Lüften wie die Bekloppten. Das stinkt einfach eklig, kalter Rauch. Und dann noch an meinem Schlafplatz?

Ich glaub der Handwerker wäre gleich mit der Kippe aus dem nicht vorhandenen Fenster geflogen. Das geht einfach mal gar nicht.

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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