Braucht man eine Erlaubnis bei Balkonpflanzen

vom 26.04.2009, 17:13 Uhr

Wer seinen Balkon mit Pflanzen etwas begrünen möchte, der braucht sich hierfür nicht extra eine Erlaubnis beim Vermieter einzuholen.

Es ist sogar erlaubt Balkonkästen an der Außenseite anzubringen. Diese müssen allerdings fest genug befestigt werden, so dass sie auf keinen Fall runter fallen können. In größeren Höhen lohnt es sich also auf diese Außenkästen zu verzichten.

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Hallo!

Es darf nicht nur eine Gefahr ausgeschlossen werden, wenn die Kästen runterfallen, sondern man darf auch niemanden gefährden oder belästigen beim Giessen der Balkonkästen. Und wenn man nicht grade im Ergeschoss oder Hochparterre wohnt ist es nie ausgeschlossen, dass man auch mal ein wenig Wasser drüber giesst. Besonders, wenn es sehr trocken ist und man giesst. Der untere Mieter kann sich sonst beschweren, wenn das Wasser auf seinen Balkon oder auf seine Blumen tropft klick

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


In meiner ersten eigenen Wohnung wurde das Aufhägen der Balkonkästen vor dem Balkon, also außerhalb, durch eine Klausel mit Mietvertrag untersagt und somit hat der Vermieter dieses Risiko, dass die Balkonkästen herunterfallen und andere Menschen gefährden können gleich unterbunden. Man war dazu angehalten, seine Balkonkästen innerhalb des Balkons aufzuhängen bzw. zu befestigen. Ob dies nun Rechtens war oder nicht, bleibt sicher dahingestellt, aber ich fand diese Maßnahme gar nicht so schlecht.

In meiner jetzigen Wohnung sind vom Vermieter schon Halterungen außerhalb des Balkons vorinstalliert und man braucht nur noch seine fertigen Balkonkästen dort reinzustellen. Hier hat man also weitergedacht und ich nutze diese Gelegenheit auch immer sehr gern.

» ps-mieze » Beiträge: 457 » Talkpoints: 0,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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