Vermieter - Mieter: Frage zur Gartenpflege

vom 20.04.2009, 21:01 Uhr

Ich hätte da eine Frage. Ist ein Vermieter A verpflichtet, dass man A seinem Mieter B Gartenzubehör zur Verfügung stellt? Ich bin mir nicht sicher, ob A das machen muss oder nicht. Eigentlich wäre es schon sinnvoll, wenn A ihm das als Vermieter zur Verfügung stellen müsste, aber ich würde das mal genauer wissen wollen.

Im Mietvertrag von A und B steht drin, dass sich der Mieter B um die Pflege des Gartens kümmern muss. A macht das auch, wenn B ihm das Gartenzubehör zur Verfügung stellt. Aber muss A das wirklich?

» Quick von Quack » Beiträge: 18 » Talkpoints: 0,00 »



Ich glaube, dass der Vermieter nichts zur Verfügung stellen muss. Manche Vermieter allerdings haben z.b. Rasenmäher da, damit man den Rasen mähen kann. Alles andere ist eher Kleinkram und kann vom Mieter selbst besorgt werden.

Wir hatten mal das Glück, in einem ähnlichen Mietfall, dass unser Vermieter im riesigen Garten einen Schuppen stehen hatte. Jede Mietpartei hatte dort einen eigenen Abteil und einen weiteren gab es noch mit Gartengeräten. Zufälligerweise wohnte er auch noch nebenan, so dass man bei etwas Fehlendem einfach rübergehen und nachfragen konnte. :lol:

Vorgeschrieben ist allerdings nichts, es könnte maximal im Mietvertrag was darüber stehen. Sprich doch einfach mal mit dem Vermieter und frag nach ob die Möglichkeit des Ausleihens bestünde.

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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