Urteil: Beim Auszug Wohnung renovieren?

vom 13.09.2007, 17:03 Uhr

Klauseln im Mietvertrag, die die Renovierung bei Auszug vorschreiben, sind unwirksam, das hat der Bundesgerichtshof nun in einem Urteil entschieden (Az VIII 316/06, 12.09.2007).

Solche Klauseln sehen nämlich eine Renovierung der Wohnung, egal in welchem Zustand sich diese befindet, vor – dadurch entstehe, laut Urteil des BGH, dem Mieter ein unangemessener Nachteil.

» vonZitzebitz » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ehrlich???? Das wäre ja toll, aber in meinem Uralt-Mietvertrag steht das noch so und ich kenne es von früher (wobei früher in meinem Fall sehr, sehr lange her ist) gar nicht anders.
Seit wann ist das denn so?


Gruß Deli

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» Deli » Beiträge: 918 » Talkpoints: 6,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


hallo zusammen,

nochmal mein beitrag.. irgendwie ist er im nirvana verschollen.

das urteil lautet so, das man nicht renovieren muß, wenn es nicht nötig ist. das heisst, wenn zum beispiel ein nichtraucherhaushalt vor einem halben jahr renoviert wurde, dann muß man nicht noch einmal streichen.

genauso ist es bei den heizungen. manche verlangen dies, wenn die heizkörper aber noch in topp zustand sind, dann ist es nicht erforderlich, das diese neu gestrichen werden.

liebe grüße von der
laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Liebe Deli,

vonZitzebitz hat geschrieben:... das hat der Bundesgerichtshof nun in einem Urteil entschieden (Az VIII 316/06, 12.09.2007).


Das dürfte Deine Frage beantworten?!

» vonZitzebitz » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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