Abmahn Anwalt erhält 6 Monate Haft ohne Bewährung

vom 13.09.2007, 16:12 Uhr

Der als „Abmahn-Anwalt“ bekannt gewordene Münchner Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde von einem Berliner Gericht zu 6 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen versuchten Betrugs verurteilt.

Diesem Verfahren gingen ein Streit mit der taz voraus. Gravenreuth erhielt eine Bestätigungsmail im Frühjahr 2006 um eben zu bestätigen, ob er den Newsletter der taz abonnieren wolle oder nicht – eine allgemein übliche Praxis bei Newslettern um die Echtheit des Accounts zu verifizieren. Gravenreuth erwirkte danach eine einstweilige Verfügung gegen die Berliner Zeitung mit der Begründung, er habe diese Mail unaufgefordert bekommen und forderte 663,71 Euro von der Zeitung, welche die Berliner überweisen. Jedoch berichtete die taz Ende 2006, dass Gravenreuth zwar den Zahlungseingang bestätigte aber angab, er könne diesem keinen Gerichtsbeschluss zuordnen. Laut taz sei Gravenreuth aber selbst an diesem Verschulden Schuld da er den Verwendungszweck selbst angegeben habe – und zwar sehr ungenau. Gravenreuth soll die Zahlung jedoch mit offenen Zahlungen verrechnet haben und einen Pfändungsbeschluss für die Domain Taz.de erwirkt und auf seiner Homepage die Versteigerung der Domain angeboten haben.

Daraufhin stellte die taz Anzeige wegen versuchten Betruges mit dem Vorwurf, Gravenreuth habe dem Vollstreckungsgericht gegenüber falsche Angaben gemacht und ausgesagt haben, die taz sei ihrer Zahlung nicht nachgekommen. Im Rahmen der Ermittlungen der Polizei durchsuchte diese auch dessen Kanzlei, bei der auch ein Fax der taz gefunden worden sei, welches Gravenreuth bestritt erhalten zu haben – Gravenreuth erklärte dem Berliner Gericht, dies sei bei dem Chaos in seiner Kanzlei schlicht übersehen worden, die Aussage, dass ihm Zahlungen zustünden versuchte er mit mangelnder Rechtskenntnis zu begründen. Die Berliner Richterin schenkte dieser Aussage jedoch keinen Glauben – zudem äußerte sie die Befürchtnis, dass Gravenreuth sich auch zukünftig nicht an die Rechtsordnung in Deutschaldn halten werde. "Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden.", so die Richterin laut taz.

Daraufhin fällte sie ihr Urteil: 6 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung statt einer Geldstrafe, da Gravenreuth bereits 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen von einem Gericht verurteilt wurde.

In Internetkreisen wie der Bloggerszene, welche sich schon seit langen durch Gravenreuths Gebaren bedroht fühlen, löste das Urteil dementsprechend Schadenfreude aus. Allein auf Technorati konnte man innerhalb weniger Stunden hunderte schadenfrohe und hämische Äußerungen finden – jedoch besteht für Gravenreuth immer noch das Mittel der Berufung, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Außerdem stehe das Urteil in der Hauptsache, der Klage gegen die taz, noch aus – diese soll erst im August 2008 verhandelt werden

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ehrlich gesagt musste ich groß grinsen als ich das gestern gelesen hab. :lol:

Gravenreuth ist kein unbeschriebenes Blatt! Auch bei ftpwelt.com war er involviert ! Geschieht ihm recht mal endlich ein Urteil auf's Auge gedrückt zu bekommen. :)

Gruß

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» fraxmesh » Beiträge: 125 » Talkpoints: -0,05 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Eine schöne Aussage der Richterin. :-) Endlich mal wieder ein faires Urteil in der Internetabmahnszenerie.

MfG

» Hamburger » Beiträge: 360 » Talkpoints: 3,44 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Finde ich absolut gerechtfertig dieses Urteil! Es kann doch echt nicht angehen, dass irgendwelche Leute sich ihr Geld wirklich nur mit sowas verdienen!
Abmahnungen als Mittel sein Recht durchzusetzen, gut und schön, aber was daraus in den letzten Jahren gewachsen ist geht doch echt auf keine Kuhhaut mehr! Überhaupt ist es doch fast unmöglich, bei der schwammigen und undurchsichtigen Gesetzeslage, gerade was Onlinehandel angeht, keine Detail-Fehler in seiner Webpräsenz zu machen!

Und dass sich da jetzt irgendwelche Anwälte mit zuviel Freizeit eine goldene Nase daran verdienen, dass sie Internetshops suchen und (natürlich kostenpflichtig) abmahnen, bei denen irgendwo ein Komma in den AGB falsch gesetzt ist, soll bestimmt nicht der Sinn dieser Abmahnungen sein...

Mit freundlichen Grüßen
Phantomlord

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» Phantomlord » Beiträge: 953 » Talkpoints: 6,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Die Machenschaften solcher Anwälte sind das Letzte. Statt sich wie jeder "normale" Anwalt ihre Brötchen durch gerechtfertigte Fälle mit Klienten, denen etwas widerfahren ist, zu verdienen, versuchen solche Menschen, Geld damit zu verdienen, anderen Menschen einen Fehler unterzujubeln, um sie dann ausweiden zu können. Da finde ich diese 6 Monate als noch viel zu gering, denn das ist meiner Meinung nach kein Kavaliersdelikt mehr. Zumal er schon vorher wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen vor Gericht stand.

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» struppi66 » Beiträge: 567 » Talkpoints: 0,71 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ein Anwalt kann nicht von alleine auf Abmahntour gehen, er braucht immer einen Klienten und darf auch nicht seinen "Lebensunterhalt" daraus bestreiten, indem er gezielt andere abmahnt - das kommt immer so rüber, aber ist nicht so.

Ein Klient beauftragt immer einen Anwalt, der erst dann abmahnen darf. Und rein theoretisch darf der Klient und der Anwalt da keinen großen Gewinn machen. Allerdings kann es da natürlich auch viele Fälle geben wie auf eBay, wo Anwaälte erst fehler suchen und dann Klienten, die ihnen den Auftrag zum Abmahnen geben - die haben aber mittlerweile selbst mal Erfahrung auf der Anklagebank sammeln dürfen, ich finde so ein Verhalten aber unter aller SAu, aber manch ein Anwalt kann wohl anders nicht mehr seine Kanzlei über Wasser halten oder die Rate für`s Auto bezahlen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich finde es richtig dass solchen leuten mal das Handwerk gelegt wird! Solche leute machen nicht nur das Internet kaputt sondern zerstören im übermaße existenzen und dabei machen sie vor nix halt. Und wegen was? wegen vielleicht mal einer Mp3.
Der der ohne Sünde ist werfet den ersten Stein!

Solchen Leuten sollte man das Handwerk legen. es ist schon schlimm genug wie weit es in diesen "Rechtsstaat" gekommen ist.

mfg CrocHunter

» CrocHunter » Beiträge: 8 » Talkpoints: -0,11 »



Ich würd mal beim Thema bleiben und nicht den eigenen Unmut Offtopicmäßig einfließen lassen!

Erstens besteht ein Unterschied zwischen einer geklauten MP3 und dazwischen weswegen Günter Freiherr von Gravenreuth Abmahnungen schrieb und zweitens machen die, die MP3s klauen auch die Existenzen anderer kaputt - wer Straftaten begeht, muss auch dafür bestraft werden.

Nur sind manche Abmahnungen vielleicht nicht immer ganz gerechtfertigt, bei den meisten Urheberrechtsverletzungen allerdings schon.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Naja, wenn es allen Ernstes rechtens ist Abmahnungen dafür zu verschicken, dass ein Internetshop vorgefertigte Widerrufsbelehrungen die vom Wirtschaftsministerium veröffentlicht wurden nutzt, weil die nicht dem Gesetz entsprechen, dann ist es auch nur eine Frage der Zeit bis solche Leute kommen und das gnadenlos ausnutzen.
Das ist allerdings nicht der Sinn des Abmahnungsrechts. (Das das Problem hausgemacht ist und der Gesetzgeber nichts dagegen tut ist noch eine andere Sache...)
Und wenn ein Anwalt beispielsweise bei Ebay Shops anschreibt ob er denn in ihrem Namen andere Shops abmahnen darf, weil die in ihren AGB ein Komma falsch gesetzt haben, dann ist es auch absolut gerechtfertigt dagegen vorzugehen.

MfG
Phantomlord

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» Phantomlord » Beiträge: 953 » Talkpoints: 6,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Und was ist nach diesen 6 Monaten Haft? Kann er dann fröhlich munter weiter Personen Abmahnen? Oder wurde ihm auch seine Lizenz entzogen und er darf nicht mehr als Anwalt praktezieren?


MfG
McMazzaker

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» McMazzaker » Beiträge: 387 » Talkpoints: -0,35 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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