Scheidung und Trennung ohne Anwalt - wie funktionierts?

vom 07.03.2009, 21:22 Uhr

Ist es bei einer Scheidung immer nötig dass man die Trennung über einen Anwalt regelt? Meine Frau und ich sind uns einig was das alles angeht und so dachten wir dass wir uns einen gemeinsamen Anwalt nehmen könnten wenn überhaupt ein Anwalt nötig ist. Wir haben alles aufgeteilt was wir haben und daher gibt es nichts zu steiten.

Das ist auch eine Frage des Geldes, warum Geld für einen Anwalt ausgeben wenn man das alles unter sich ausmachen kann? Kann mir jemand sagen, wie genau das alles ohne Anwalt funktioniert? Danke!

» Franzose-Hose » Beiträge: 2 » Talkpoints: 0,16 »



Meines Wissens nach ist dies nicht möglich, der Antragssteller muss - soweit ich weiß - immer durch einen Anwalt vertreten werden. Der Partner kann dann auch auf einen Anwalt verzichten, was ihm das Stellen von Anträgen / den Eingriff ins Verfahren jedoch unmöglich macht. Für beide Parteien ein und den selben Anwalt zu engagieren ist illegal da es hier zu einem Interessenkonflikt des Anwalts kommen muss. Wenn alles geregelt ist, dann könntest du oder deine Frau sich einen Anwalt suchen und sich dort beraten lassen.

Es kann allerdings sein, dass der Anwalt ihr irgendwelche Rechte zugesteht die sie vorher nicht wollte, sodass sie in diesem Fall neue Forderungen stellen könnte. Dies würde natürlich die Sache für dich also unangenehmer machen und eventuell müsstest du dir dann auch einen eigenen Anwalt nehmen weil du mit ihren Forderungen dann nicht mehr einverstanden bist. Daher würde ich dir raten, dass du den Antrag auf Scheidung stellen solltest und dir den Anwalt nehmen solltest, damit sie nicht auf "dumme Ideen" kommt. lg

» TuDios » Beiträge: 1475 » Talkpoints: 4,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ja das stimmt, noch herrscht in Deutschland Anwaltspflicht für den Antragssteller. Jedoch soll lt. Justizministerin Zypries noch dieses Jahr die anwaltsfreie Scheidung kommen - für kinderlose Ehepaare, die sich einig sind.

Heute ist es noch so, dass einer (mit Anwalt) den Scheidungsantrag stellt, der andere einige Ehepartner sich dem Antrag anschliesst. In Zukunft soll das so ablaufen, dass beide vor einem Notar eine Erklärung abgeben und diese die anwaltliche Vertretung später im Scheidungsverfahren ersetzt. Was das kosten soll, darüber gibts noch keine Entscheidungen.

Das ganze ist auch hier nachzulesen: Klick.

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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