Einen Hund finden

vom 24.02.2009, 10:46 Uhr

Hallo!

Einen Hund, den man gefunden hat oder der einem zugelaufen ist, muss man dem Besitzer übergeben, wenn dieser sich in einem Zeitraum von 3 Jahren meldet. Allerdings muss dieser dann alle bisher angefallenen Kosten, die durch den Hund entstanden sind, zurück erstatten. Außerdem hat der Finder das Recht auf einen Finderlohn, der meistens 10% des Kaufpreises vom Hund entspricht. Zahlt der Besitzer des Hundes nicht, darf dieser vom Finder behalten werden.

Ich finde diese Regelung einerseits für den rechtmäßigen Besitzer gut. Aber ich denke, dass man sich innerhalb von 3 Jahren sicher schon sehr an den Hund gewöhnt und ihn ins Herz geschlossen. Da finde ich es dann schon schlimm, wenn man ihn wieder hergeben muss. Ich habe mal zwei Meerschweinchen aufgenommen, die ausgesetzt wurden. Da habe ich auch im Tierheim bescheid gesagt und damals hatte ich eine Frist von 4 Wochen. Als sich dann niemand meldetet durfte ich die beiden Meerschweinchen behalten. Aber ich denke, dass es eben bei einem Hund noch etwas anderes ist.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Hallo!

Darf ich mal fragen, woher du die Auskunft von 3 Jahren hast? Ein Hund gilt wie jedes Tier als Fundsache, wenn man es findet und nach einem halben Jahr kann die Fundsache dem Finder übergeben werden. Hat dieser sich in dem halben Jahr schon drum gekümmert, dann steht ihm auf jeden Fall die Unterhaltskosten zu. Aber ein Finderlohn steht im Ermessen des Besitzers. Denn ein Mischlingshund zum Beispiel hat keinen großen sachlichen Wert.

Ich weiß das mit dem halben Jahr so genau, weil ich mit etlichen Tierheimen zusammengearbeitet habe und dort oft Fundtiere waren. einmal ist dort ein Kater abgegeben worden, der zugelaufen war. Das Tierheim hat ihn nach 2 Monaten kastrieren lassen, weil er dann auch vermittelt werden sollte. Der Besitzer aber meldetet sich nach ca 3 Monaten. Das Tierheim musste Schadenersatz bezahlen, weil die einen Zuchtkater kastriert haben. Und das eben in der nicht eingehaltenen Frist. Hätte das Tierheim erst nach einem halben Jahr kastrieren lassen, wäre es gut gewesen. Aber sonst kann man manchmal ja keine Tiere vermitteln. Wenn man ein Tier aus dem Tierheim bekommt, was noch kein halbes Jahr dort sitzt und als Fundtier abgegeben wurde, muss man auch eine Abtretungserklärung unterschreiben. Das heisst, wenn der Besitzer sich meldet, dann muss man das Tier wieder abgeben. Siehe hier virtuelles Fundbüro (weiter runterscrollen)

Mich würde deine Quelle von 3 Jahren mal interessieren. Denn die stimmt nicht.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hallo Diamante!

Das geht so bei bei zooplus. Daher dachte ich, dass diese Angabe korrekt sei. Ich habe mich allerdings auch gefragt, ob das wirklich stimmt. Denn es ist ja schon schlimm, wenn man einen Hund 3 Jahre lang hat und sich dann auf einmal der rechtmäßige Besitzer meldet.

Aber ich danke dir, für deine Aufklärung. Es ist doch gut zu wissen, dass es sich doch nur um ein halbes Jahr handelt und nicht um mehrere Jahre.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



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