Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

vom 23.02.2009, 16:24 Uhr

Diamante hat geschrieben:Was haltet ihr von dem Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"?

Alles andere macht doch überhaupt keinen Sinn. Überlegt dir doch mal die Konsequenzen, was passieren würde, wenn man auf Unwissenheit plädieren könnte und dann freigesprochen werden würde. Wie will man Unwissenheit überhaupt zweifelsfrei nachweisen und wer müsste das dann nachweisen? Es ist ja oftmals schon ziemlich schwer eine Unzurechnungsfähigkeit nachzuweisen. Da wird doch ziemlich schnell klar, dass das nicht funktionieren kann.

Natürlich könnte man argumentieren, dass ein Staat von seinen Bürgern nicht verlangen kann, dass sie alle Gesetze im Kopf haben, aber da die meisten Menschen ja doch durchs Leben kommen ohne größere Gesetzesverstöße liegt die Schlussfolgerung nahe, dass unsere Gesetze im wesentlichen dem Rechtsempfinden der Menschen entsprechen, also, dass man mit etwas nachdenken in der Regel weiß was legal ist und was nicht. Aber der Staat wird seinen Bürgern nie das Denken abnehmen können, das muss jeder immer noch selber in seinem eigenen Kopf erledigen.

Und was die ganze Diskussion über gefälschte Markenware oder Hehlerware auf Flohmärkten und so weiter angeht - niemand hat etwas zu verschenken und wenn ein Angebot zu gut ist um wahr zu sein dann ist es das auch. Das müsste doch eigentlich jedem klar sein. Ich habe kein Mitleid mit jemandem, der eine "Rolex", die er für 50 Euro gekauft hat wieder abgenommen bekommt.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



Hallöchen!
Bei uns in Deutschland hat der Großteil der Bevölkerung glücklicherweise ein sehr ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein. Es ist damit beinahe unmöglich, etwas Strafbares zu tun, ohne dass man sich des Unrechts seines Handelns bewusst ist.

Viele Straftaten, besonders die Klassischen wie Mord und Totschlag, Diebstahl oder Betrug, sind so tief in den Köpfen der Menschen verwurzelt, dass es kaum möglich ist, die Strafbarkeit seines Handelns nicht zu kennen.

Ich gebe zu, dass es eine Vielzahl von Gesetzen oder Verordnungen gibt, von welchen ein Laie noch nie etwas gehört hat, aber auch bei der Verwirklichung eines solchen Tatbestandes regt sich bei den meisten Menschen regelmäßig wenigstens ein Funken von schlechtem Gewissen. Dazu kommt, dass wir durch die Medien tagtäglich mit Unrecht konfrontiert werden und sich somit, auch wenn teilweise nur unterbewusst, nach und nach ein Unrechtsbewusstsein entwickelt. Ich kann mir derzeit kein Gesetz vorstellen, gegen welches jemand verstößen könnte, ohne dass er nicht einmal in seinem Leben von der Strafbarkeit seines Handelns gehört hätte. Natürlich wird jemand viel härter bestraft, wenn er eine Straftat vorsätzlich begeht, doch auch wenn ihm das Unrechtsbewusstsein fehlt, wird er in der Regel, wenn auch milder, bestraft.

Handelt es sich um einen unvermeidbaren Verbotsirrtum ( §16 StGB) würde die Schuld und somit die Strafbarkeit des Handelns entfallen, aber solch einen Fall gibt es in unserem Rechtssystem ( eben gerade wegen des allgemeinen Unrechtsbewusstseins der Gesellschaft) nur sehr selten.

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» Katara » Beiträge: 1294 » Talkpoints: 5,34 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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