ungeeichte / beglaubigte Wasseruhr in Mietwohnung

vom 14.02.2009, 20:30 Uhr

Mieterpartei A wohnt seit ca einem Jahr in ihrer Wohnung und hat jetzt gesehen, dass die Wasseruhren, die zu den Wohnungen und Geschäften in dem Haus nicht beglaubigt sind bzw. die Beglaubigung im Jahre 2004 angelaufen ist. Einige Wasseruhren haben sogar nur eine gültige Beglaubigung bis 2003.

Mieterin A hat sich nun im Internet belesen und hat herausgefunden, das es eine Ordnungswidrigkeit des Vermieters ist, wenn die Wasseruhren nicht beglaubigt sind. Dies kann zu einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro führen. Auch die Benutzung ist strafbar.

Macht Mietpartei A sich strafbar, wenn sie dem Vermieter B es zwar gesagt hat, er sich aber nicht darum kümmert? Mitparteien in dem Haus haben es offenbar schon öfters dem Mieter gesagt, aber dieser reagiert nicht darauf.

Wenn es doch eine Ordnungswidrigkeit ist, warum reagieren denn nicht auch die Leute, die regelmäßig die Wasseruhren ablesen kommen für die Endabrechnung? Wie wirkt sich eine nicht beglaubigte Wasseruhr auf die Endabrechnung aus? Kann es für die Mietpartei A zu höheren Kosten kommen, wenn die Wasseruhr nicht geeicht/beglaubigt ist? Wenn die Wasseruhr nun beglaubigt wird, kann der Mieter B der Mietpartei A und den anderen Parteien die Kosten dafür berechnen? Wenn ja, auch die Mehrkosten durch die Ordnungswidrigkeit?

Mietpartei A hat mit Mietpartei X gesprochen und er meinte, dass auch die Gaszähler weder geeicht noch beglaubigt sind.

Der Unterschied zwischen geeicht und beglaubigt liegt auch nur darin, dass das Eichen vom Eichamt gemacht werden muss und die Beglaubigung von Amt. Es ist also im Prinzip das Gleiche.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Warum sollte sich die Mietpartei A strafbar machen? Sie wohnt, wie der Name schon sagt, zur Miete und muss, sollte es etwas ungewöhnliches in der Wohnung geben, dem Vermieter B darauf aufmerksam machen, das etwas nicht stimmt.

Im Falle von Nebenkostenanlagen ist hier auf jeden Fall Vorsicht und vor allem besonnenes Handeln geboten. So sollte die Mietpartei A den Vermieter B schriftlich und nachweislich davon in Kenntniss setzen, das es in der Wohnung ungeeichte und somit nicht mehr gültige Wasseruhren gibt. Schriftlich deswegen, wenn es auf die kommenden Nebenkostenabrechnungen zugeht und der Wasserverbrauch auf einmal rapide angstiegen ist. Einschreiben Übergabe plus Einwurf Einschreiben ist hier die beste Variante, da ein Übergabeeeinschreiben oftmals abgeleht wird von einem Vermieter (somit hätte man aber bewiesen, das der Vermieter dennoch davon in Kenntnis gesetzt woren ist (das würde auch im Falle des Falles anerkannt werden), es muss aber ein Nachweis eines Transportunternehmens sein, eigenhändig einwerfen ist kein Nachweis, auch ein andere, nicht authorisierter Freund/Kollege ändert daran nichts. Und vor allem, Fristen zur Behebung setzen, so das der Vermieter B in Verzug kommt.

Zeitgleich sollte ab sofort genau Buch geführt werden (Monat für Monat), wie viel Wasser verbraucht wurde (und das ganze akribisch). Fotos kann man machen (diese müssen dann im idealfall eine Datumsangabe tragen), muss aber nicht. Einfaches, glaubhaftes Aufschreiben reicht auf.

Sollte der Wasserverbrauch extrem gegenüber dem bisherigen Verbrauch abweichen und der Vermieter nichts unternehmen, die nächste Nebenkostenabrechnung anzweifeln und gleichzeitig zum Anwalt gehen (der dann die weiteren Schritte mit der Mietpartei A absprechen würde). Eigenmächtig sollte da nichts passieren, auch wenn man im Recht ist.

Die Mietpartei A kann nur informieren, aber nicht auf das Problem reagieren, sie könnte zwar das Eichamt anrufen und einen Termin ausmachen, die Kosten müßte sie aber auslegen und dann wieder vom Vermieter holen.

Der Vermieter würde sich dann damit rausreden wollen, das das Eichen der Wasseruhren der Mieter übernehmen muss, da er ja "kleinere Reparaturen" laut Mietvertrag übernehmen muss (nur das das Eichen der Wasseruhren nicht darunter fällt). Hier aber am besten nochmal im Mietvertrag nachlesen, das die Eichung nicht der Mietpartei A übertragen worden ist - was ich mir aber nicht vorstellen kann.

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Die Mietpartei A wohnt ja erst seit Ende 2007 in der Wohnung und die Wasseruhren wurden 2004 das letzte mal beglaubigt. dies kann also nicht zu Lasten der Mietparteien gehen. Der Vermieter B reagiert nicht darauf, dass die Wasseruhren nicht geeicht sind. Auch die Gasuhren sind nicht mehr gültig geeicht.

Was ich nicht verstehe ist, dass die Behörden ja ablesen kommen. Das Wasserwerk und das Energiewerk für die Gasuhren und sich auch nicht daran stören, dass es nicht geeicht ist. Im Netz allerdings steht, dass ein Bußgeld bis zu 10 000 Euro fällig ist, wenn diese Uhren in Benutzung sind. Und nicht nur der Besitzer der Uhren, sondern auch die Nutzer sich strafbar machen.

Die Nebenkostenabrechnung wir ja für die Mietparteien erst in ein paar Monaten für das Jahr 2008 fällig werden und da muss die Mietpartei mal sehen, was nun ist.

Wie ist denn das mit der Beglaubigung? Kann der Mieter B die Kosten für die Eichung/Beglaubigung den Mietern auf die Nase drücken? Ich denke mal, wenn so lange nicht geeicht wurde, dass es ja dann auch teurer wird, als wenn man es regelmäßig machen lässt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Es sind Nebenkosten, die Kosten für eine Eichung können auf die Mieter umgelegt werden, in diesem speziellen Fall könnte aber die Mieter A dagegen klagen und wohl auch recht bekommen gegenüber dem Vermieter B, da dieser seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Dies ist aber wie schon erwähnt schriftlich festzuhalten, sonst hat man leider nichts in der Hand.

Die Behörden lesen gar nicht ab ;), sondern nur beauftragte Firmen, die irgendwann vielleicht mal durch Zufall auf das Eichdatum schauen (sind immer dumme Zufälle) und dann merken, das da was nicht stimmt. Das würde aber nur bei der Ablesung passieren, zwischendrin ist das eher unwahrscheinlich, denn eine ungeeichte Wasseruhr zum Beispiel kann der Firma zum Vor- oder Nachteil gereicht werden, je nachdem, wie diese abrechnet ;).

Wie gesagt, ich kann mir gut vorstellen, das die Mieter A ohne Anwalt ihre Interessen nicht durchsetzen können und sich entweder auf einen längeren Rechtsstreit gefasst machen können (der sowieso kommen wird im Falle von einer fehlerhaften (weil zu hohen) Nebenkostenabrechnung) oder sich eine neue Wohnung suchen sollten (im schlimmsten Fall).

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