Heidi Klum verklagt Hartz IV Empfänger

vom 03.02.2009, 13:54 Uhr

Taline hat geschrieben:Der Typ hat Mist gebaut, es eingestanden und steht nun dafür grade. Wie ein halbwegs vernünftiger, erwachsener Mensch das in einer zivilisierten gesellschaft eben so macht. Worüber regt man sich hier eigentlich auf?

Naja, in einer halbwegs zivilisierten Gesellschaft erwarte ich eigentlich, dass man erst einmal miteinander redet, bevor man vor Gericht zieht. Ein einfacher Anruf mit dem Inhalt "Sie verwenden ein Bild von Heidi Klum, wir möchten das nicht" hätte möglicherweise schon ausgereicht um das ganze zu regeln, das hätte fünf Minuten an Zeit und 10 Eurocent an Telefongebühren gekostet, anstatt 2300 Euro. Hätte es dann auf diesem Weg nicht funktioniert, hätte keiner etwas dagegen gesagt, dass eine strafbewährte Unterlassungserklärung erwirkt wurde.

Klar gelten für alle die gleichen Regeln, aber glaubst du denn ernsthaft, die Reaktion auf den Flyer wäre die gleiche gewesen, wenn sie zum Beispiel von einem grösseren Konzern gekommen wäre? Da hätte man sicher versucht dort eine nachträgliche Lizenzierung des Bildes gegen Geld anzustreben. Soviel zur blinden Justizia.

Benutzeravatar

» crissi » Beiträge: 1137 » Talkpoints: -9,86 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



crissi hat geschrieben:Klar gelten für alle die gleichen Regeln, aber glaubst du denn ernsthaft, die Reaktion auf den Flyer wäre die gleiche gewesen, wenn sie zum Beispiel von einem grösseren Konzern gekommen wäre? Da hätte man sicher versucht dort eine nachträgliche Lizenzierung des Bildes gegen Geld anzustreben. Soviel zur blinden Justizia.

Ja klar, die großen bösen Industriebossen dürfen sowas natürlich, bei den Illuminaten wird ja alles im inneren Kreis geregelt, da braucht man auch keine Schiedsrichter... Ein halbwegs großer Konzern wäre niemals im Leben auch nur auf die Idee gekommen, ausgerechnet ein Bild von Heidi Klum zu stehlen. Ich sage keineswegs das große Konzerne nicht stehlen würden, aber die sind dann wenigstens nicht so blöd und nehmen Deuschtlands Gesicht Nummer Eins dafür. Und wenn du schon die blinde Justizia wieder aufgreifst: In dem von dir geschilderten Fall hätten Gerichte ja gar nichts damit zu tun - Justizia folglich auch nicht.

Und zum Telefonanruf: Ich hab meine Telefonnummer bisher auf keinen Flyer geschrieben den ich gestaltet habe. Wozu auch? Auf Flyern stehen allgemein extrem selten deren Hersteller. Den Umweg über den Veranstalter (hier ja eine Freundin des Hartz IV-Empfängers) muss mindestens gegangen werden. Und wenn die sich querstellt hat man ohne Polizei vorweg sowieso keine Chance. Ob sie angerufen wurde bevor die Anzeige erstattet wurde wissen wir nicht - kann natürlich durchaus sein das dies nicht geschehen ist.

Benutzeravatar

» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Hallo zusammen,

grunsätzlich ist es natürlich völlig egal ob es sich nun um einen Hartz 4 Empfänger oder einen Millionär handelt. Nur weil jemand Hartz 4 empfängt, gibt ihn das natürlich nicht das Recht zu stehlen oder jemanden umzubringen & am Ende noch ungestraft davon zu kommen, da es sich beim Täter ja um einen "armen Hartz 4 Empfänger" handelt.

Speziell in diesem Fall, bin ich allerdings der Meinung, dass Heidi da etwas überreagiert hat - eine Verwarnung wäre da mit Sicherheit ausreichend gewesen, zumal ich mir nicht vorstellen kann, dass sich der Hartz 4 Empfänger bewusst war, dass er durch das Foto eine Straftat begehen würde. Natürlich schützt ihn Unwissenheit nicht vor Strafe, da es ja aber nur um ein Foto ging, hätte man das auch anders regeln können. :wink:

» Binka » Beiträge: 548 » Talkpoints: 1,35 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Das ist doch nur ein weiterer, von Medien gepushter "Skandal". Ich darf nicht einfach so irgendwelche Bilder verwenden, egal wofür. Das ist eigentlich jedem bewusst. Und es spielt auch keine Rolle, ob der Mann nicht wusste, dass es sich um Heidi Klumm handelt. Ein Bild von mir dürfte er ohne meine Erlaubnis genausowenig verwenden.

Ich kann die Klage also durchaus nachvollziehen. Zumal Der Mann den Betrag sowieso nicht bezahlen müssen wird, denn soweit ich das einschätzen kann, werden beide Parteien froh sein, wenn sie sich auf einen Vergleich einigen können.

Es ist nunmal so, dass Gesetze auch für Hartz4 Empfänger gelten. Da hilft alles schreien nicht: Der Mann hat gegen ein Gesetz verstoßen und muss dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Ob er nun Millionen auf dem Konto hat oder nur 400€/Monat spielt keine Rolle.

Grüße

» CCCP » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Midgaardslang am 05.02.2009, 17:41, insgesamt 2-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Taline hat geschrieben:Ja klar, die großen bösen Industriebossen dürfen sowas natürlich, bei den Illuminaten wird ja alles im inneren Kreis geregelt, da braucht man auch keine Schiedsrichter...

Dazu stelle ich nur eine Frage: Meinst du ehemalige Bundeskanzler oder andere ehemalige einflussreiche Politiker sitzen in den verschiedensten Aufsichtsräten, weil sie dazu besonders begabt wären?

Meine Kritik im ersten Posting ist vielleicht auch etwas falsch rüber gekommen oder möglicherweise von dir falsch verstanden worden, was ich meinte ist nicht, dass der Konzern vor Gericht mehr gilt (auch wenn dieser sich bessere Anwälte leisten kann und auch möglicherweise über einflussreiche Aufsichtsräte noch ein paar mehr Möglichkeiten hat), sondern dass der potentielle Kläger in einem solchen Fall wie einer Verletzung von Verwertungsrechten erst einmal schaut, ob er durch eine nachträgliche Lizenzierung gut Geld verdienen kann oder eben nicht und in dem Falle erst einmal die Gerichtskeule herausholt.

Dass Seitens der Klums kein Versuch unternommen wurde, das ganze gütlich zu lösen, schliesse ich daraus, dass selbige nichts davon in den Interviews sagten, das ist ein Detail, welches man nicht auslässt, da dies für die öffentliche Meinung eine ganz erheblich wichtige Information ist.

Ich verurteile nicht, dass hier ein gerichtlicher Weg eingeschlagen wurde, sondern lediglich, dass es im Voraus offensichtlich keinen Versuch der gütlichen Einigung gegeben hat. Gerade im Milieu von Bild- und Bildverwertungsrechten ist die gesetzliche Lage ziemlich kompliziert, ohne den Flyer zu kennen, kann man auch nicht sagen, dass der Mann das hätte vorher wissen können.

Benutzeravatar

» crissi » Beiträge: 1137 » Talkpoints: -9,86 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


crissi hat geschrieben:
Taline hat geschrieben:Ja klar, die großen bösen Industriebossen dürfen sowas natürlich, bei den Illuminaten wird ja alles im inneren Kreis geregelt, da braucht man auch keine Schiedsrichter...

Dazu stelle ich nur eine Frage: Meinst du ehemalige Bundeskanzler oder andere ehemalige einflussreiche Politiker sitzen in den verschiedensten Aufsichtsräten, weil sie dazu besonders begabt wären?

Das würde jetzt den Rahmen sprengen ;)

crissi hat geschrieben:Meine Kritik im ersten Posting ist vielleicht auch etwas falsch rüber gekommen oder möglicherweise von dir falsch verstanden worden, was ich meinte ist nicht, dass der Konzern vor Gericht mehr gilt (auch wenn dieser sich bessere Anwälte leisten kann und auch möglicherweise über einflussreiche Aufsichtsräte noch ein paar mehr Möglichkeiten hat), sondern dass der potentielle Kläger in einem solchen Fall wie einer Verletzung von Verwertungsrechten erst einmal schaut, ob er durch eine nachträgliche Lizenzierung gut Geld verdienen kann oder eben nicht und in dem Falle erst einmal die Gerichtskeule herausholt.

Wenn man gegen eine privat Person vorgeht weiß man meistens schon, dass diese sich ein eigenes Shooting mit Heidi nicht würde leisten können, da wäre es sogar egal ob der Mensch nun Hartz IV empfängt oder regulärer Angestellter ist. Stockfotos, also bereits geschossene Bilder von denen man die Lizenz (mehrfach oder nur einfach ist hierbei erstmal zweitrangig) von Heidi Klum (und anderen Models) gibt es in diesem Sinne nicht - was es gibt sind PR und Pressebilder, die zum Beispiel von einem Magazin zur Bebilderung eines Artikels über die Person genutzt werden können - diese sind ausschließlich für redaktionelle Zwecke gedacht und gemacht. (Und dann gibt's natürlich noch Paparazzibilder, die möchte aber meistens keiner für Werbung haben). Eine nachträgliche Lizensierung wäre also wohl kaum möglich, jedenfalls nicht ohne grundlegende bereits bestehende Verträge (mit den Fotografen zum Beispiel) zu verändern.

Was für eine Form von gütlicher Einigung stellt man (du, aber auch andere Mitglieder) sich hier also vor?

crissi hat geschrieben:Gerade im Milieu von Bild- und Bildverwertungsrechten ist die gesetzliche Lage ziemlich kompliziert, ohne den Flyer zu kennen, kann man auch nicht sagen, dass der Mann das hätte vorher wissen können.

Ich kenne den Flyer auch nicht (weiß nur aus dem Zeitungsbericht dass es eben um ein darauf befindliches Foto von Heidi Klum geht) - aber auch ohne Medienanwalt zu sein kann ich dir ganz klar sagen: Auf einem Werbemedium (hier: Flyer), aber auch sonstigen Publikationen darfst du nie einfach ein Foto einsetzen, welches weder dich darstellt noch von dir geschossen wurde. Auch nicht für charitative Veranstaltungen oder sonstige non-profit Aktionen, erst recht natürlich nicht für kommerzielle Zwecke (ich denke mal bei der Tanzveranstaltung handelte es sich um einen kommerziellen Zweck, ist aber wie gesagt letztlich eh egal). Da ist die Rechtslage meiner Meinung nach nicht besonders kompliziert.

Ob darüber wirklich jedermann informiert ist bezweifle ich durchaus auch, aber wer sich auch nur hobbymäßig mit Flyern beschäftigt (immerhin muss man dazu mindestens irgendein Grafikprogramm bedienen können ;) ) weiß sowas eigentlich - oder sollte es nachsehen. Fünf Minuten Google befragen schafft auch Abhilfe. Aber selbst wenn der Mann in diesem Fall es nicht weiß/wusste gilt, wie auch schon gesagt wurde, dass Unwissenheit nunmal nicht vor Strafe schützt.

Benutzeravatar

» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^