Dauer der Aufbewahrung der Berichtsmappe

vom 18.11.2008, 20:35 Uhr

Hallo,

ich hab mein Berichtsheft vom Ausbildungsjahr 2002-2003 gefunden.

Jetzt hab ich mich gefragt ob ich es noch aufheben muss oder ob ich es weg werfen darf. Von Beruf bin ich Schreiner falls das Wichtig ist. Im Internet hab ich leider nichts gefunden zu dem Thema.

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» Ralph20 » Beiträge: 100 » Talkpoints: -2,32 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich nehme an, deine Ausbildung ist schon längst beendet und du bist in einem Beruf jetzt aktiv tätig. Wenn dem so sein sollte, dann würde ich dir raten, dass du das Berichtsheft entsorgst. Du kannst es natürlich auch behalten, wenn es für dich einen emotionalen Wert besitzt. Ein Berichtsheft ist nur in der Ausbildung für deinen Ausbilder wichtig, nehme ich an.

Nach dem Ende meiner Lehrer hat nie wieder jemand nach diesem Berichtsheft gefragt und es wurde auch nie wieder in irgend einer Form gebraucht, so dass ich es wenige Wochen später dann auch entsorgt hatte.

» ps-mieze » Beiträge: 457 » Talkpoints: 0,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hi

Ich glaube auch nicht das du die Berichtshefte noch einmal brauchen wirst. Ich würde dir aber empfehlen die Hefte auf jeden Fall aufzuheben. Wenn du sie dir später einmal wieder anschaust wirst du dich wieder an die schöne Zeit erinnern. Das du sie jetzt nicht mehr brauchst und sie nur Platz versperren verstehe ich auch aber hebe sie trotzdem auf.

Mfg Christianson

» Christianson » Beiträge: 145 » Talkpoints: 3,44 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Sehe es so wie die vor mir :wink: - das Berichtsheft kann nachdem man das Zeugnis in den Händen hält und ausgelernt hat auf den Müll wandern. Sinnvoll wäre es nur als Erinnerungsstück oder wenn gegen den alten Arbeitgeber noch Ansprüche bestehen, bei denen das Berichtsheft möglicherweise als Beweis dienen kann, beispielsweise wenn zusätzliche Qualifikationen erworben wurden und man diese im Arbeitszeugnis oder sonstwie bestätigt haben möchte und Chef sich weigert obwohl es im Berichtsheft steht oder man noch Überstunden abrechnen möchte (die ja eigentlich nicht anfallen dürften).

Falls weder Ansprüche bestehen die sich nur so belegen lassen (wenn sie nicht verjährt sind) gibt es eben keinen Grund mehr es aufzuheben - außer eben Nostalgie :wink:.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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