TÜV vergessen und Führerschein nicht umgemeldet, was nun?

vom 11.08.2007, 16:15 Uhr

Ich hab etwas Mist gebaut. Unser Auto (auf mich gemeldet) hätte vor 8 Monaten zum Tüv gemußt. Da wir das aber erst vergessen haben, das Auto auch noch kaputt ging und mein Mann täglich zur Arbeit fahren mußte, wir somit keine Zeit oder kein Geld für die Werkstatt hatten hat sich das bis jetzt hingezogen. Da wir eh eine Woche Urlaub außerhalb machen wollten hab ich gleich einen Termin für Werkstatt und Tüv gemacht.Nun waren wir einen Tag vorher bei jemanden in einem anderen Bundesland zu Besuch und standen (unbewußt) in einer Wohnsiedlung im Parkverbot. Dann hatten wir so einen schönen Zettel dran, zwecks Parkverbot mit Hinweis zur Anzeige und Busgeld wegen dem abgelaufenen TÜV.

Den Tüv haben wir ja nun, aber nützt mir das in dem Fall etwas?

Jetzt kam Post (Anhörung) und ich soll lauter Zeug zu Führerschein und Co. ausfüllen. Da ich aber selber so gut wie nie Auto fahre, hab ich damals (vor 3 Jahren) nach meiner Hochzeit meinen Führerschein nicht umgemeldet, d.h. er läuft noch auf meinen Mädchennamen. Das gibt doch auch noch Ärger, oder?

Weiß vielleicht jemand was ich jetzt tun soll und was auf mich zu kommt? :(

» Stumpy » Beiträge: 837 » Talkpoints: 6,38 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Solange Du den TÜV DAVOR gemacht hast, kein Problem - danach glaube ich nicht, denn dann hat das Amt ja Recht behalten, das er gemacht werden muss - ich hatte mal ein ähnliches Problem mit der ASU und anhaltenden und meckernden Hutbesitzern.

Ich weiß nicht, ob Du die Sache an den Fahrer weitergeben kannst, aber nornalerweise steht für sowas ja der Halter des Fahrzeugs ein, auch wenn der Fahrer sich vor Antritt der Fahrt vom ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeugs überzeugen muss, ich weiß es aber nicht sicher.

Beim "zukommen":
Ich würde sagen, die Zahlung des Bußgeldes und u. U. andere "kostbare" Nettigkeiten - aber warum musst Du deinen Führerschein ummelden, ich hab meinen seit Ewigkeiten und musste ihn nicht ein einziges Mal ummelden, obwohl er schon durch einige schwitzige Hände bei einer Verkehrskontrolle mit dem Ausweis ging, überprüft wurde und deswegen nie gemeckert wurde. Aber ich hab auch diese tolle Karte.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Also das mit dem Mädchennamen ist glaube ich kein Problem, wenn solange es ein EU-Führerschein ist (diese Plastikkarte). Da kann glaube ich auch dein alter Name draufstehen. 100% sicher bin ich mir nicht, aber deshalb solltest du dir glaub ich keine Sorgen machen.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Naja, wir haben den TÜV ja quasi erst einen Tag nach dem Strafzettel gemacht, aber da die uns ja nicht während der Fahrt angehalten haben,können die ja auch nicht nachweisen das wir damit gefahren sind. Vielleicht hatten wir ja das Auto auf dem Anhänger hergebracht , weil wir ja zufällig am nächsten Tag in der Werkstatt einen Termin zur Reparatur und TÜV hatten. Hab auch so eine Plastikkarte.

» Stumpy » Beiträge: 837 » Talkpoints: 6,38 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Das ist egal, würde ich sagen - schließlich war euer Auto bestimmt noch angemeldet, und da müssen die Herren/Damen vom Amt nur mal auf die Plakette gucken, ihren netten tragbaren PC fragen und das war`s. Du kannst/darfst dein Auto auch nicht ewig ohne TÜV oder ASU herumstehen lassen.

» SambaBoy » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ja also mit dem TÜV Verstoß ist das glaube ich eine ziemlich klare Sache. Ihr hattet ein angemeldetes Auto das keinen TÜV hatte. Das kostet jetzt erst mal.
Aber ihr könnt glücklich sein, dass während der 8 Monate kein Unfall passiert ist, denn dann hättet ihr keinen Versicherungsschutz gehabt, müsstet also alles selber bezahlen und evtl ein Verfahren wegen Fahrlässugkeit oder so am Hals.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ja, ich denk auch mit einem bußgeld ist allemal zu rechnen, find ich auch nicht sooo schlimm das es ja auch wirklich "eigne Dummheit und unsere Schuld" ist,aber ich hab gehört das man auch noch eine Anzeige und sogar Punkte in Flens...bekommt !??

» Stumpy » Beiträge: 837 » Talkpoints: 6,38 » Auszeichnung für 500 Beiträge



hallo stumpy,

kopf hoch, kein streß ;)
wenn es wirklich acht monate waren, dann sind es 25 euro und keine punkte, wenn es über acht monate sind, dann sind es 40 euro und 2 punkte in flensburg.

kann man aber alles im bußgeldkatalog 2007 nachlesen, diesen gibt es online unter : http://www.bussgeldkataloge.de/

dort dann oben links auf bußgeldkatalog gehen, nach unten scrollen bis tüv / asu kommt, dort steht das ganze dann :)

ich hoffe das hilft dir weiter und du kannst etwas beruhigter schlafen :)

liebe grüße von der
laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ja , danke werd ich mir morgen mal ansehen und dann weiß ich ja bestimmt was mich so ungefähr erwartet,ich hoffe einfach mal nix so schlimmes ,weil mit 2 kleinen Kiddys ist das nicht soooo egal.

» Stumpy » Beiträge: 837 » Talkpoints: 6,38 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Falls es jemanden interessiert, für den Spaß mußte ich nun 62,51 Euro zahlen.Hätte schlimmer kommen können. 40,00 € Bußgeld wegen dem überschrittenen TÜV, 20,00 € Verfahrenskosten und 2,51€ Auslagen. :?:
Naja und das mit dem führerschein war wohl unwichtig :D

» Stumpy » Beiträge: 837 » Talkpoints: 6,38 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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