Mein Fahrzeugbrief ist verschwunden!

vom 20.10.2008, 14:45 Uhr

Hallo,

Ich habe heute morgen die Papiere für den TUV zusammen gesucht und ich habe in meiner Mappe meinen Fahrzeugschein nicht gefunden. In dieser Mappe dokumentiere ich alle Rechnungen und Reparaturbelege. Ausserdem liegen der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein in dieser Mappe. Da ich ja einen Fahrzeugschein bei einer Kontrolle Vorzeigen muss, habe ich mir von dem Schein eine Kopie gemacht, die immer im Auto liegt.

Was kann ich machen, wenn dieser Fahrzeugschein wirklich verschwunden ist? Kann man diesen bei der Zulassungsstelle einfach neu beantragen?

Vielen Dank.

» AppleFan08 » Beiträge: 521 » Talkpoints: -1,68 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo!

Erst mal gilt die Kopie zum Vorzeigen nicht. Man muss das Orginal bei einer Fahrzeugkontrolle haben und dieser sollte auch nicht im Auto liegen, sondern immer mitgeführt werden und nie im Auto gelassen werden.

Wenn du den Fahrzeugbrief hast, dann kannst du einen neuen Schein beantragen und bekommst ihn auch gegen Gebühr. Du musst ihn als verloren melden.

Wenn du den Fahrzeugschein dann hast muss du ihn immer mitführen, wenn du mit dem Auto unterwegs bist. Eine Kopie gilt auf keinen Fall und es kann Geld kosten, wenn du nur mit Kopie angehalten wirst und das orginal nciht dabei hast. Die Kopie gilt nur bei Fahrzeugen, die man für einen Tag oder Wochenende mietet.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Was ist denn nun verschwunden? Der Fahrzeugbrief oder der Fahrzeugschein? Wäre gut zu wissen was, denn das eine lässt sich leichter wieder beschaffen als das andere.

Wenn Du einen neuen Fahrzeugschein brauchst: Mit dem Kfz Brief zur Zulassungsstelle dackeln und einfach einen neuen ausstellen lassen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Wie Subbotnik schon ganz richtig festgestellt hat wird aus deinem Beitrag nicht ganz klar was du denn jetzt genau vermisst.

Einen neuen Fahrzeugschein zu bekommen ist kein Problem. Bei einem Fahrzeugbrief wird das schon komplizierter, da der Fahrzeugbrief ja der Nachweis ist, dass das Auto dein Eigentum ist. Daher ist das deutlich aufwändiger und kostet auch deutlich mehr.

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» Phantomlord » Beiträge: 953 » Talkpoints: 6,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallöchen,

beides kannst du wieder besorgen, aber beim Fahrzeugbrief ist das ein großer Aufwand! Da du erstmal nachweißen musst das du auch der Halter bist, was aber auch ganz einfach geht, über die Versicherung lässt sich das im Normalfall klären.

Beim Fahrzeugschein musst du wie oben schon erwähnt zur Zulassungstelle und deinen als Verloren melden, dann bekommst du gegen Gebühr einen neuen. Lass den Fahrzeugschein aber zukünftig im Auto! Da diese Kopie die du mit dir führst, nur für Tageszulassungen gültig sind bis maximal eine Woche!

Gruß
LucaToni

» LucaToni » Beiträge: 593 » Talkpoints: -1,13 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief wurden bis zum 30.09.2005 ausgestellt danach Zulassungsbescheinigung I (ersetzt den Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung II (ersetzt den Fahrzeugbrief).

Wie schon erwähnt: Kopien von Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung werden bei Kontrollen nicht anerkannt. Dieses Dokument musst Du immer mitführen. Da kann es unter Umständen schon mal vorkommen, dass dieses verloren geht. Es ist aber recht problemlos zu ersetzen.

Da der Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung II aber auch mal verloren gehen kann, kann man auch diesen ersetzen. Mein Bruder hat das in diesem Jahr schon machen müssen. Dazu muss man sich auch bei der Zulassungsstelle melden. Als Privatperson wird der Fahrzeugschein, Nachweis über erfolgte AU, Personalausweis des Halters verlangt. Zusätzlich muss man eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass der Brief tatsächlich verloren ging.

Da der vermisste Fahrzeugbrief erst in einer amtlichen Veröffentlichung aufgeboten wird, kann man erst nach etwa 8 Wochen die Zulassungsbescheinigung II abholen. Das Ganze kostet 50 Euro. In der Zwischenzeit kann man mit dem Auto auch nichts machen, wofür Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung benötigt.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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