Überweisungen vom Arzt - Wie lange gültig ?

vom 15.10.2008, 21:16 Uhr

Seit ein paar Tagen bin ich nun wieder am Arbeiten, nachdem ich nun wieder eine Krankenhausphase hinter mir habe. Dabei hatte ich eine Patientin, die wir von Zuhause zum Arzt fahren sollten da sie auf einmal beschwerden im Rücken bekommen hatte. Damit wir gleich zu einem Facharzt konnten, und zwar zu ihrem Standartfacharzt in eine Praxis, hatte sie sich ein paar Monate vorher schon eine Überweisung von ihrem Hausarzt geholt. Da diese aber noch im alten Quartal war, wollte der Facharzt nach der Ankunft diese nicht anerkennen und noch einmal die 10 Euro Kassengebühr einziehen, obwohl sie für das laufende Quartal bereits eine Quittung vorlegen konnte.

Das hat mich auch ein wenig erstaunt gehabt, denn ich dachte bislang immer das man auch eine ältere Überweisung aus dem alten Quartal benutzen kann, wenn man sich bei einem Facharzt vorstellt wenn man bereits eine Quittung für das neue laufende Quartal vorweisen kann. Ob sich das in den letzten Monaten geändert hat, ist mir nicht bekannt aber hat mir auch zu denken gegeben. Denn auch ich habe von meinem Hausarzt vor wenigen Wochen erst eine Überweisung zu einem Facharzt bekommen, aber einen Termin bei diesem habe ich erst in 2 Monaten - also es ist ebenfalls eine Überweisung aus dem alten Quartal. Nun hab ich schon ein wenig bedenken, dass die bei mir auch nicht anerkannt wird und ich dort auch noch einmal die 10 Euro leisten soll.

In der Praxis selbst wurde mir keine Auskunft gegeben, und mein neuer Hausarzt meinte ich soll es einfach einmal probieren ansonsten kann ich immer noch eine Überweisung nachreichen ... macht aber auch nichts aus, die Praxisgebühr muss ich direkt entrichten und selbst wenn ich Nachträglich eine neue Überweisung einreiche, bekomme ich diese nicht mehr erstattet, sondern habe diese als Ausgabe zu verbuchen.

Wie ist denn die aktuelle Gültigkeit der Überweisungen zu einem Facharzt, gehen nun auch ältere Überweisungen und wenn ja, bis zu welchem Zeitraum ?

Liebe Grüße
Sorae

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Hallo!

Ich hatte auch mal das Problem. Aber man braucht seit der Prasisgebühr eine Überweisung aus dem Quartal, wo man die Praxisgebühr bezahlt hat. Sonst kann der Facharzt nochmal die Gebühr verlangen. Das ist eine blöde Regelung, aber die Überweisungen sind nur in dem Quartal gültig, wo sie ausgestellt wurden.

Die meisten Ärzte lassen sich nicht mal drauf ein die Überweisung nachzureichen. Leider. Ich verstehe manche Regelung auch nicht. Vor allem, wenn die Praxisgebühr schon gezahlt wurde für das Quartal und man einen Beleg hat.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Meines Wissens darf die Überweisung auch in dem auf das Ausstellungsdatum folgende Quartal verwendet werden. Allerdings muss die Krankenkassenkarte, mit der die Überweisung ausgestellt wurde, noch gültig sein. Außerdem entbindet eine Überweisung aus dem Vorquartal nicht von der einmaligen Zahlung der Praxisgebühr im aktuellen Quartal.

Allerdings ist die von Dir beobachtete Praxis wohl gang und gäbe und einige Ärzte ziehen (in diesen seltenen Fällen) scheinbar eher vorsichtshalber noch mal die Praxisgebühr ein.

Da ich im Hausarzprogramm bin ficht mich das eigentlich nicht an. Aber selbst da habe ich oft Probleme gehabt - die Regelung war angeblich nicht bekannt. So habe ich es mir zur Angewohnheit gemacht, lieber noch mal eine aktuelle Überweisung zu holen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



JotJot hat geschrieben:Meines Wissens darf die Überweisung auch in dem auf das Ausstellungsdatum folgende Quartal verwendet werden. Allerdings muss die Krankenkassenkarte, mit der die Überweisung ausgestellt wurde, noch gültig sein. Außerdem entbindet eine Überweisung aus dem Vorquartal nicht von der einmaligen Zahlung der Praxisgebühr im aktuellen Quartal.

Hast du das jetzt bloß blöd formuliert oder willst du damit sagen, dass die Überweisung aus dem alten Quartal noch gültig ist, mich somit von der Praxisgebühr befreit, ich aber trotzdem bei dem Facharzt die 10 Euro bezahlen muss? Oder meintest du jetzt einfach nur, dass man, wenn man nochmal woanders hingeht wieder die Praxisgebühr bezahlen muss?

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Ich hatte auch mal das Problem. Aber man braucht seit der Prasisgebühr eine Überweisung aus dem Quartal, wo man die Praxisgebühr bezahlt hat.

Macht immer noch keinen Sinn, meine Patientin hat in dem laufenden Quartal wie auch im letzten bereits die Praxisgebühr entrichtet und somit müsste nach deiner Definition die Überweisung dennoch gülitg sein ?

Etwas anderes wäre es, und da bin ich bei dir - wenn ich mir am 29. September noch eine Überweisung hole und dann erst am 5. Oktober zum Facharzt gehe und damit für das neue Quartal noch keine Praxisgebühr geleistet habe. Wenn das aber bereits gemacht wurde, dann dürfte es doch egal sein solang ich für das laufende Quartal eine Quittung vorlegen kann, von wann die Überweisung ist ?

Eine wirkliche Antwort hab ich nicht bekommen in den Arztpraxen in denen ich nachgefragt habe, aber bislang gab es bei mir nie Probleme wenn ich mit einer alten Überweisung aus einem anderen Quartal gekommen bin, solang ich noch vorweisen konnte für das laufende Quartal bereits Praxisgebühr entrichtet zu haben. Nur wenn ich das nicht konnte, wurde diese vom Facharzt eingezogen.

Wer macht da nun den Fehler, der Arzt der jetzt "Überkorrekt" war oder sehen das einfach die anderen Ärzte nicht so eng mit den Überweisungsdaten solang eine Quittung vorgezeigt werden kann ? Auch auf der Seite meiner Krankenkasse hab ich nichts gefunden und auch auf der Seite des Bundes zur Praxisgebühr hab ich keine passende Antwort darauf gefunden was nun richtig ist.

Liebe Grüße
Sorae

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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